Anschlag auf BVB-Mannschaftsbus
18.06.2017 um 23:23@DEFacTo
Wegen welcher Delikte er im einzelnen festgenommen wurde, weiß ich nicht, ob das überhaupt veröffentlich wurde.
Ein hinreichender Tatverdacht wäre für die U-Haft, so scheint mir, nicht ausreichend gewesen.
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__112.html
Wegen welcher Delikte er im einzelnen festgenommen wurde, weiß ich nicht, ob das überhaupt veröffentlich wurde.
Ein hinreichender Tatverdacht wäre für die U-Haft, so scheint mir, nicht ausreichend gewesen.
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__112.html
Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht.