Tatort70 schrieb:Habe gerade gesehen, dass die Rechtsgutachterin Hon. Prof. Dr. phil. Sabine Nowara offensichtlich nur einen Ehren-Professoren-Titel hat (das heisst doch hon. oder?) und einen Doktortitel in Philosophie.
D.h. sie hat nicht einmal Psychologie studiert, soll aber die Schuldfähigkeit von Hesse beurteilen. Das ist meines Erachtens nicht die bestmögliche Qualifikation. Wieso wird für so einen prominenten Fall nicht einer der anerkannt besten Psychologen des Landes geholt?
Ich bin auch nicht sicher, wieviel Erfahrung Frau Noware mit dieser Thematik hat, eines sehr jungen Mörders, der eigentlich nach Stand der Dinge nicht aus rein sexuellen Gründen gemordet hat (sie ist wohl eher erfahren mit dem Thema Sexualstraftäter). Hesse hat ja wohl gemordet um berühmt zu werden, bzw. im Gefängnis "seine Ruhe zu haben".
Werden jetzt ernsthaft schon die Gutachter gestalkt und gebasht, obwohl sie noch nicht mal ausgesagt haben ?
Zum Werdegang der Gutachterin
1983 Diplom an der Ruhr-Universität Bochum
1994 Promotion an der FU Berlin
Psychologische Psychotherapeutin, Klinische Psychologin und Supervisorin BDP
Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs
Bestellt als forensische Sachverständige im Auftrag des Justizministeriums NRW
Tätigkeit als Klinische Psychologin im Maßregelvollzug in Lippstadt-Eickelborn bis 1991
1991-2001 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Forensische Psychiatrie der Universität Essen (Tätigkeitsschwerpunkte: Forschung zu Legalprognosen von Straftätern, Therapie mit psychisch kranken Straftätern, Psychisch kranke Straftäterinnen, Fortbildung für Gutachter, Begutachtungen)
Seit 2001 niedergelassene Gutachterin (Prognose, Schuldfähigkeit, Glaubhaftigkeit),
Supervisorin und Lehrtherapeutin – Schwerpunkt Behandlung von Sexualtätern.
http://www.kriminologie.uni-koeln.de/nowara.htmlSeit 17 Jahren niedergelassene Gutachterin, Schwerpunkt u.a. Schuldfähigkeit, welche Qualifikation fehlt ihr denn bitte noch ?
Tatort70 schrieb:Auch die Psychiaterin, Dr. Astrid Rudel, arbeitet erst seit 1 Jahr als Chefärztin und ich kann mir auch da vorstellen, dass es qualifiziertere Psychiater geben könnte.
Wieso wird nicht wenigstens die Meinung eingeholt von einer zweiten Fachkraft, jeweils auf dem Gebiet der Psychiatrie und Psychologie?
Was sagt es denn über sie aus, daß sie erst seit einem Jahr Chefärztin ist ? Den Job wird sie wahrscheinlich nicht auf Grund fehlender Qualifikationen bekommen haben und Fachärztin für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Schwerpunkt Forensische Psychiatrie, war sie auch Jahre vorher bereits.
Tatort70 schrieb:Falls er voll schuldfähig gesprochen wird, ist es natürlich auch irrelevant - aber falls eine dieser eher unerfahrenen Frauen ihn womöglich aus Naivität heraus noch für nicht ganz schuldfähig und therapierbar erklären, dann könnte es schon ein schwerer Fehler sein (falls er z.b. am Ende noch entlassen wird und wieder mordet, wie es auch oft schon passiert ist bei anderen Tätern).
Unerfahren sieht anders aus und daß Du den beiden Gutachterinnen unterstellst, daß sie zu naiv wären, um ihren Job zu machen, geht angesichts der Qualifikationen auch an der Realität vorbei. Und selbst wenn er eine Schuldunfähigkeit attestiert bekommen würde, wofür bisher nichts spricht, käme er nicht auf freien Fuß, sondern in den Maßregelvollzug. Und ob er generell therapierbar ist, hat auch nichts mit Schuldfähigkeit oder einer evt. Entlassung zu tun.