Trine schrieb:Warum sollte der Anwalt sein eigenes Geld für M.H. ausgeben? Das kann er doch niemandem in Rechnung stellen. M.H. wird es ihm nur dann wiedergeben können, wenn er tatsächlich mehrere Bestseller veröffentlicht, denn es werden ihm ja nicht nur die Prozesskosten inklusive Pflichtverteidigerhonorar und Schadensersatz für die Opferfamilien in Rechnung gestellt, sondern auch die Haftkosten...
Man muss doch keinen Bestseller veröffentlichen, um 50 Euro abzuzahlen...
Diese Buchidee hat hier total eingeschlagen....
Warum sollte der Anwalt nicht 50 Euro ausgeben?
Er führt einen Fall, über den die Presse täglich schreibt und wenn er die Schlacht klug führt, ist das nicht sein Schaden.
Das sind 50 Euro, die der Anwalt in seine eigene Karriere investiert.
Und wenn er dafür zu geizig ist, schickt er eine Praktikantin los, die irgendwo ausrangierte Sachen besorgt und aufbügelt.