Doppelmord in Herne: Täter Marcel H. in Haft
12.03.2017 um 17:55tasso schrieb:Es hieß, er sei 19 Jahre alt. Wenn sein Entwicklungsstand eher dem eines Jugendlichen entspricht, kommt Jugendstrafrecht infrage. Das entscheidet das zuständige Gericht. 14-17 Jahre Jugendliche, 18-20 Jahre Heranwachsende.Das sehe ich auch so , dass er deshalb nach außen hin Aufmerksamkeit in anderen Dingen , die ihm "näher lagen" wollte, versuchte seine Komplexe im Lernen zu überspielen , auf die ich nicht mehr näher eingehen möchte....es gibt ja auch noch diese andere Aufmerksamkeit durch Lügen , dass man Zuwendung durch Mitleid will .
Doch alles in allem überdacht , was er so angestellt hat , den Angehörigen das Zuhause samt Ansehen im Wohnort genommen , weil sie sich in Sicherheit brachten , hat sich an anderen abreagiert , selbst vor dem Sohn des Nachbarn kein Halt gemacht . Das deute ich so, dass er selbst die Schuld bei seinen Eltern sah......
Mir ist nur nicht klar, weshalb man ihn selbst nicht in Gewahrsam genommen hatte so wie bei häuslicher Gewalt ,denn er hat doch andere massiv bedroht , wenn sie von der Polizei noch in Sicherheit gebracht wurden ?