Blackorchidee7 schrieb:Er wird mMn nicht um geringere Strafe betteln, sondern seine Taten lustvoll beschreiben, er betonte ja, er wolle noch nach 5 Jahren in Erinnerung bleiben :( ... ekelhaft, dass ich sowas schreiben muss.
Das ist so nicht richtig. Er (sofern der Text tatsächlich von ihm war) sagte, dass er wisse, dass man in spätestens 5 Jahren nichts mehr von ihm hören wird.
inci2 schrieb:Es geht mir generell um den Ansatz volljährige Personen unter das Jugendstrafrechtzu stellen. Zum Volljährigsein gehört auch die Akzeptanz, für seine Handlungen undTaten eben wie ein Erwachsener gerade zu stehen.
Im Prinzip gebe ich Dir recht, allerdings wird man nun mal nicht von heute auf morgen erwachsen. Man ist nicht mit 17 noch Jugendlich, und am nächsten Tag -dem 18ten Geburtstag- fällt es einem wie Schuppen von den Augen und man ist erwachsen.
Im alltäglichen Leben muss man aber Grenzen ziehen, irgendwo muss man sie ziehen.
Aus dem Grund gibt es im JGG den Passus für Heranwachsende. Weil das Erwachsen-werden ein laufender Prozess ist, der nicht einfach spontan eintritt.
Ein anderes Beispiel hier auch: ab 14 kann man strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Ein 13-Jähriger weiß aber sicherlich auch, dass es nicht in Ordnung ist, im Laden einen Diebstahl zu begehen. Aber wie oben schon gesagt: irgendwo musste man eine Grenze ziehen.
Nudelfresse schrieb:und wer war jetzt eigentlich die tote "frau" auf dem anderen bild?
Bisher ist nicht gesichert, ob a) das Bild überhaupt mit dieser Tat in Verbindung steht, b) ob, wenn es in Verbindung steht, es sich um einen Mann oder eine Frau handelt.