calligraphie schrieb:Du bringst es auf den Punkt. Das bedeutet eben auch, dass diese Länder damit leben müssen , dass man ihren Opfern keine Gerechtigkeit zuteil werden lässt wg unseres Grundgesetzes.
Man muss nicht jeden Mist glauben, den man in Internetforen zu lesen bekommt.
Knut Folkerts wurde in den Niederlanden wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt. In Deutschland wurde er später wegen der Beteiligung an dem Mord an Buback zu zwei Mal lebenslänglich verurteilt. Er wurde dann 1995 aus der Haft entlassen.
Deutschland hat Folkerts nicht an die Niederlanden ausgeliefert, weil es einen eigenen Stafanspruch an Folkerts zu vollstrecken hatte.
In Deutschland hätte er auch dann, wenn er beide Morde in Deutschland verübt hätte, keine höhere Strafe erhalten. Insofern gilt der Grundsatz ne bis in idem.
Zwischen den USA und der BRD besteht seit 1978 ein Auslieferungsabkommen.
Das Abkommen ist hier nachzulesen:
https://www.hjr-verlag.de/out/pictures/wysiwigpro/Download/978-3-8114-6054-6_Download_043.pdfNach Artikel 7 wurde vereinbart, dass keine Verpflichtung besteht, eigene Staatsbürger auszuliefern. Gleichwohl wurde im gleichen Artikel vereinbart, dass die jeweilige Behörde nach eigenem Ermessen die Auslieferung bewilligen kann.