@Marie119 die StA wird Anklage erheben, wenn sie einen hinreichenden Tatverdacht nachweisen kann. Der Ermittlungsrichter hat bereits einen dringenden Tatverdacht gesehen, da er einen Haftbefehl erlassen hat.
Die Anklage wird also ganz sicher zugelassen und die Hauptverhandlung wird eröffnet werden.
In dieser Hauptverhandlung vor dem Landgericht wird dann eine umfassende Beweisaufnahme durchgeführt und das Gericht wird dementsprechend sein Urteil fällen.
Dass er schweigt und sich zu den Tat nicht einlässt, ist wohl für eine Verurteilung ohne wirklichen Belang, da er aufgrund der DNA-Tests und weiterer Beweismittel überführt werden kann. Das ist nicht mal ein Indizienprozess, weil ihr wirklich mehr als genung Beweismittel zur Verfügung stehen.
Klassische Indizienprozesse sind solche, wo die Leiche fehlt.
Und nur so am Rande Schweigen ist das gutes Recht eines jedes Beschuldigten, daraus kann und darf das Gericht weder Rückschlüsse in die eine oder andere Richtung ziehen.