handa schrieb:Und es springt der zeitliche Ablauf ins Auge. Denn die Vermisste ist nicht offiziell für tot erklärt, ja es ist noch nicht einmal das Ermittlungsverfahren abgeschlossen bzw. Anklage wegen eines Tötungsdelikts erhoben worden. Aber offensichtlich hat es jemand sehr eilig, die Immobilien zu veräußern.
In der Praxis sieht das so aus: Jemand verschwindet. Er hat für diesen Fall keine Vorsorge getroffen, niemand mit gültigen Vollmachten ausgestattet. Dieser jemand hat Vermögen und auch Verpflichtungen als Vermieter, Verpächter, vielleicht auch Arbeitgeber im Cafe. Es müssen Immobilien in Schuss gehalten werden, Mieter brauchen Ansprechpartner, Gehälter müssen gezahlt werden. Es wird Vermisstenanzeige erstattet. Die Polizei ermittelt, befasst sich aber nur mit den strafrechtlich relevanten Fakten. Die privatrechtlichen Folgen des Verschwindens interessieren da nicht. Von Amts wegen wird keine Meldung an das Betreuungsgericht gemacht. Irgendwann fält dann den Angehörigen auf, dass sie Dinge nicht regeln dürfen. Dann stellen sie einen Antrag auf Abwesenheitspflegschaft.
Ich gehe davon aus, dass das Gericht auch der Polizei den Antrag auf Abwesenheitspflegschaft mitgeteilt hat. Hätten sich daraus Ermittlungsansätze ergeben, hätte man das vermutlich dem Gericht gegenüber erwähnt.
Wenn jemand für tot erklärt wird, endet die Tätigkeit des Abwesenheitspflegers. Dann übernehmen die Erben. Wenn keine Erben bekannt sind, setzt das Gericht einen Nachlasspfleger ein.
In diesem konkreten Fall ist es ja so, dass sich die Ermittler sicher sind, dass Frau Basse tot ist. Ohne Leiche kann sie aber erst nach den Fristen des Verschollenheitsgesetzes für tot erklärt werden. Und bis es soweit ist - also Leichenfund oder Fristablauf - wird ein Abwesenheitspflegelr tätig. Der Abwesenheitspfleger selbst darf sich am Vermögen nicht bedienen, das wird kontrolliert. Er muss das Vermögen schützen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, sollten einige Immobilien ja schon vor dem Verschwinden verkauft werden. Da liegt es Nahe, dass ein Abwesenheitspfleger da weiter macht, wo Frau Basse aufgehört hat.