@Suinx heute um 17:18 [Dieser Beitrag wurde bearbeitet.]
@domlau
Naja, einen klassischen Angeklagten mag es vielleicht nicht gegeben haben, aber wir hatten einen Haftbefehl wegen dringenden Mordverdacht(!), eine 7monatige UH und anschließend eine Freilassung? Was ist das dann? Kann denn die heutige Staatsanwaltschaft Menschen beliebig oft in UH stecken bis sie mal auch endlich eine Anklage haben? Nein! Rechtsnachfolger der DDR heißt doch nicht dass man alle Fälle aus der DDR neu aufrollen müßte weil man ja Rechtsnachfolger sei . Das hat man vielleicht noch gemacht um Menschen zu rehabilitieren, aber doch nicht weil die DDR zu schlampig mit Mördern umgegangen wäre..;)
...ich weiß nun ehrlich gesagt nicht mehr, worauf du hinauswillst- wo liegt für dich das problem?
ich sehe nämlich keines: der fall ist ungeklärt, also beschäftigt sich die heutige staatsanwaltschaft weiterhin mit ihm (dem fall).
der damalige tatverdächtige war einmal (!) in u-haft- als sich der tatverdacht nicht weiter erhärtete, wurde er aus dieser entlassen.
dieser ehemalige tatverdächtige wird/wurde auch nicht weiterhin schikaniert- sondern im gegenteil: er wurde durch das dna-gutachten sogar entlastet.
von "dringendem mordverdacht", wie von dir aufgeführt, ist mir im übrigen nichts bekannt.
du wirfst hier ganz schön mit fachbegriffen, die auch eine- in diesem fall nicht zutreffende- bedeutung haben, um dich.
so, ich hoffe, dies ist nun geklärt, und ich kann mich nun wieder anderen recherchen widmen- wir sind nämlich ganz schön von der spur abgekommen, finde ich...
mfg: domlau