@Carietta Carietta schrieb:Der Junge liegt doch noch im Koma. Kommt da schon ein Gerichtsmediziner zum Einsatz?
Ich denke schon, dass Gerichtsmediziner zu Rate gezogen werden, sobald sich ein Verletzungsbild nicht mit dem geschilderten oder vermuteten Unfall-/Tathergang deckt. Die beschaeftigen sich doch nicht ausschliesslich mit der Leichensektion...
Auf der Arbeit hatte ich vor einigen Jahren mal mit einem Fall zu tun, der urspruenglich als "medical emergency" (med. Notfall) begann. Eine Mutter hatte den Rettungswagen gerufen, nachdem ihr 18 Monate alter Sohn angeblich im Schlaf vom Bett gefallen war und anschliessend komisch reagierte (bewusstlos, Augen verdrehen etc.), das hatte ihr Freund ihr damals so erzaehlt. - Im Krankenhaus schalteten die behandelnden Aerzte die Kripo ein, da sie das Verletzungsbild (multiple, beidseitige Schaedelfrakturen, Gehirnblutung) nicht mit einem Sturz aus Betthoehe vereinbaren konnten.
Letztendlich kam dann heraus, dass der Lebensgefaehrte das Kind gegen die Wand geschleudert hatte (da quengelig), waehrend die Mutter auf der Toilette war.
Das war damals keine schoene Geschichte, das Kind lag nach einer Not-OP im Koma und wurde kuenstlich am leben gehalten. So weit ich damals hoerte haben selbst die Mediziner geraten, keine unnoetigen lebens- und leidensverlaengernden Massnahmen zu ergreifen, da die Gehirnverletzungen so gross waren, dass eigentlich keine Hoffnung mehr bestand... So weit ich mich erinnere, wurde damals auch ein Rechtsmediziner hinzu gezogen...
@aero aero schrieb:Wie gesagt, diese promillezahl war vermutlich ein beispiel, das die ärzte dem vater des jungen nannten wenn er damit auf das gleisbett gefallen wäre.
aero schrieb:Deshalb kann ich es mir im moment noch nicht so recht vorstellen das der junge bursche sich da an dem abend mal eben gepflegte 12 gläser bier o.ä. getrunken haben soll.
Je nachdem, ob er Alkoholkonsum gewoehnt ist oder nicht, und was er konsumiert hat, sollten 1.7 Promille kein grosses Problem sein. "Nur Bier" hat er aber sicher nicht getrunken, eher das ein oder andere Herrengedeck, oder gleich branntweinhaltige Spirituosen...
Ich kann mir vorstellen, dass bei solchen Konstellationen (auch wenn erst mal nicht davon ausgegangen wurde, dass Gewalt im Spiel war) routinemaessig Blut entnommen wird. Ich hab den Satz, auf den du das beziehst, so verstanden, als habe der behandelnde Arzt gesagt, selbst wenn der Jung mit seinen 1.7 Promille im Blut da runter gefallen waere, waere es nicht zu derartigen Verletzungen gekommen...
Aber eines darfst du auch nicht vergessen: Der Junge (das Opfer) haette u.U. auch eine Anzeige wegen "Gefaehrlichen Eingriffs in den Bahnverkehr" bekommen koennen, vielleicht waere es urspruenglich auch darauf hinaus gelaufen, dann wird richterlich auch eine Blutprobe angeordnet.
Auch hier ein Fall, mit dem ich beruflich zu tun hatte: Zwei junge Maenner stolpern im vollen Kopf ueber die Gleisanlagen einer deutschen Grossstadt, aus Leichtsinn, um eine Abkuerzung zu nehmen, was weiss ich. Ich kann nicht mehr mit Bestimmtheit sagen, ob der eine durch einen Zug getoetet und der andere "nur" schwer verletzt wurde, oder ob der eine schwer verletzt wurde und der andere einfach einen Riesenschutzengel hatte - es kam trotzdem zur Anklage...