Das was man in dem von
@Previously geteilten Beitrag lesen kann ist echt harte Kost.
Demnach war es der on-off Geliebte und die Ehepartner auch nicht dabei, die Außenwand zu streichen:
Nach Überzeugung des Gerichtes suchte der 40-Jährige seine Ex-Geliebte im September 2016 in deren Haus auf und attackierte sie dort mit mehreren Messerstichen, unter anderem in den Bauch.
Der Ehemann der Frau kam kurz darauf mit einem Bekannten nach Hause und fand sie schwer verletzt im Flur liegend.
Was ich aber absolut nicht verstehen kann ist die Urteilsbegründung auf Totschlag und nicht auf Mord:
Dass das Urteil nicht auf Mord, sondern auf Totschlag lautete, begründete der Richter unter anderem damit, dass sich nicht habe nachweisen lassen, dass der Mann die Tötung seiner Ex-Geliebten geplant hatte. Zwar habe er ein Messer bei sich gehabt, als er zu ihr fuhr. Jedoch hätte er das auch zur Einschüchterung mitgenommen haben können - etwa um die Frau zu einem Gespräch zu zwingen.
Hervorhebung durch mich.
Also mal ehrlich, hör mir zu oder ich bringe dich mit dem mitgebrachten Messer um, nur so zur Einschüchterung...das finde ich unglaublich!
Ich hoffe für den Ehemann, dass er die ganze Sache einigermaßen gut verarbeiten konnte und jetzt ein halbwegs normales Leben führen kann.