Ich denke das die Behörden noch am ermitteln und prüfen sind, bislang habe ich auch noch nichts gefunden.
Die Rhein-Zeitung hat heute einen längeren Artikel veröffentlicht, worauf sie zum einen auf die bereits hinlänglich bekannten Postings eingeht, aber auch auf die Rolle der gesetzlich bestellten Betreuerin eingeht:
http://www.rhein-zeitung.de/region/lokales/nahe_artikel,-sarah-folgte-ihrem-peiniger-offenbar-blind-war-die-tragoedie-absehbar-_arid,1531998.html Ich zitiere jetzt nur die Teile aus dem Artikel die nichts mit den Aktivitäten in den sozialen Netzwerken zu tun haben. Der Artikel stammt von Vera Müller, die bereist damals bei "Schwer verliebt" über Sarah recherchiert hat und sie dementsprechend gut kennt.
"Auch wenn ein abschließendes Ergebnis der DNA-Untersuchung und des Zahnstatus der am Dienstag gefundenen Frauenleiche noch immer nicht vorliegt: Dass Sarah, 2011 Kandidatin der Sat.1-Kuppelshow „Schwer verliebt“, womöglich Opfer eines Verbrechens wurde, bei ihrer Suche nach der großen Liebe und Anerkennung einem psychisch schwer kranken 51-Jährigen aus Alt Rehse/Neubrandenburg in die Hände fiel, wirft viele Fragen auf.
War absehbar, dass sich in einem Dorf in Mecklenburg-Vorpommern eine Tragödie anbahnt? Konnte man damit rechnen, dass diese verhängnisvolle Beziehung irgendwann den Tod einer leicht beeinfluss- und verführbaren Frau, die nicht geistig behindert war, aber durchaus über nur eingeschränkte intellektuelle Fähigkeiten verfügte, als Finale hat? Die Nachbarn und die wenigen Freunde, die Sarah hatte, wundern sich jedenfalls kaum, wie viele Posts in den Netzwerken zeigen."
"Sarah hatte nach Informationen unserer Zeitung seit Frühjahr 2015 – ihre Mutter war gerade verstorben, ihr Vater wurde ins Pflegeheim gebracht - eine gerichtlich bestimmte Betreuerin. Auch dagegen ging ihr Partner vor, die Betreuerin war ihm ein Dorn im Auge: Im Dezember 2015 – damals lebte Sarah noch allein in ihrem Elternhaus in Fischbach - kam es zu einem Zwischenfall am Amtsgericht Idar-Oberstein.
Der 51-Jährige beleidigte Beamten, wiedersetzte sich den Polizisten und bedrohte sie. Es wurde Anklage wegen Hausfriedensbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte erhoben. Für Anfang nächsten Jahres war der Prozess vorgesehen, der angesichts der jüngsten Entwicklungen wohl aber hinfällig ist. Im Februar dieses Jahres zog Sarah zu ihrem Partner nach Alt-Rehse: Mit einem Kumpel war sie in Fischbach, packte ihre wenigen Habseligkeiten und vor allem ihre Barbies ein.
Konnte die gerichtlich bestimmte Betreuerin nichts verhindern?
Konnte man das von Seiten der Betreuerin nicht verhindern, ein Veto – einen sogenannten Einwilligungsvorbehalt - zum Wohl und Schutz ihres Schützlings beim Gericht einlegen? Welche Rolle spielt die Betreuerin, die sich auch um Sarahs Vater, der in einem Pflegeheim im Kreis Birkenfeld lebt, kümmert. Wie laufen solche Betreuungen ab?
Am Amtsgericht geht der Antrag auf Betreuung ein und landet dann bei der Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung. Sie steuert das weitere Vorgehen, nimmt – sofern sich niemand aus Familie oder Freundeskreis anbietet - Kontakt zu hauptberuflichen Betreuern auf oder zu Vereinen, in denen Menschen diese Aufgabe auf Honorarbasis oder ehrenamtlich übernehmen.
In diesem Fall hatte Sarah eine Betreuerin des Vereins SKFM Kreis Birkenfeld. Die Arbeit des SKFM besteht – wie bei jedem anderen anerkannten Betreuungsverein – aus zwei wesentlichen Arbeitsgebieten: der Übernahme von Betreuungen und der Gewinnung und Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer. Der hauptamtlich beim SKFM Birkenfeld angestellte Betreuer übernimmt gesetzliche Betreuungen. Betreuer haben die Aufgabe, die von ihnen betreuten Menschen in einem vom Gericht festgelegten Bereich zu vertreten – zum Beispiel bei der Aufenthaltsbestimmung, Vermögensverwaltung oder Gesundheitsfürsorge. Je nachdem, welche Unterstützung für den Betroffenen im Einzelfall erforderlich ist, können einzelne, mehrere oder auch alle Aufgabenbereiche übertragen werden."
Der Betreuer soll nach dem Gesetz für den Betroffenen eine Hilfe sein und diesen nicht bevormunden. Der Betreute soll auch weiterhin über seine Angelegenheiten selbst entscheiden, soweit dies verantwortet werden kann. Der Betreuer darf gegen den Willen des Betreuten nur handeln, wenn die Wünsche des Betreuten seinem Wohl zuwiderlaufen oder für den Betreuer unzumutbar sind.
Sofern es überhaupt einen intensiven und konstruktiven Kontakt zwischen Sarah und ihrer Betreuerin gab, hätte die Fachfrau erkennen können, was sich da abspielt, wie sich ihr Schützling entwickelt und wo die junge Frau da in Alt Rehse hineingerät? Hätte die Betreuerin reagieren und das Amtsgericht einschalten müssen? Wäre eine Unterbringung im betreuten Wohnen der Lebenshilfe Obere Nahe eine mögliche Alternative gewesen?
„Das war nicht möglich. Die Betreuerin unseres Vereins gab mit Sarahs Wegzug aus Fischbach die Betreuung, die sich ohnehin sehr schwierig gestaltete, ab. Es gab eine ordentliche Übergabe an die neue Betreuung“, erläutert Gabriele Lorber vom Verein SKFM auf NZ-Nachfrage. Auch die Behörden seien in Kenntnis gesetzt worden. Es habe sich lediglich um eine rechtliche Betreuung gehandelt, nicht um eine psycho-soziale. Keinerlei Handhabe habe es gegeben, Sarahs Wegzug zu verhindern. Anders wäre es gewesen, wenn Sarah zum Beispiel Suizidgedanken gehegt hätte.
Zettel hängt am Haus in Fischbach
Dubios, absolut unüblich und für andere Betreuer nicht nachzuvollziehen, wie die NZ recherchierte: An einem Fenster sowie am Briefkasten an Sarahs früherem Elternhaus in Fischbach, hängen nach wie vor Zettel, die darauf hinweisen, dass Sarah dort nicht mehr wohnt. Angegeben wird ihre komplette neue Adresse in Alt Rehse, das Papier ist von der Betreuerin namentlich gezeichnet. Warum hängen diese Zettel dort? Das kann Lauber nicht beantworten. Der Hype um Sarah als C-Promi einer TV-Show war lange vorbei. Fans haben sich wohl kaum noch nach Fischbach verirrt.
Martina Becker, Geschäftsführerin der Lebenshilfe Obere Nahe, kennt sich mit dem Betreuungsrecht, das in ihrem beruflichen Alltag eine große Rolle spielt, bestens aus. Sie erläutert:
„Sofern man als gesetzlicher Betreuer der Meinung ist, dass der Betreute nicht gut kooperiert und man eine Gefährdung sieht, gibt es zur eigenen rechtlichen Absicherung nur eines: Gespräche, Eindrücke, Äußerungen sorgfältig dokumentieren und das Betreuungsgericht informieren.“
Das Gesetz sagt, dass Betreuter und Betreuer konstruktiv zusammenarbeiten sollen. Berechtigten Wünschen des Betreuten soll entsprochen werden. „Nur leider - aus der Erfahrung mit unseren geistig beeinträchtigten oder psychisch labilen/beeinträchtigten Menschen - erkennen die Betreuten mitunter nicht, dass ihre Wünsche nicht berechtigt beziehungsweise möglicherweise gefährdend sind. In dem Fall ist das Betreuungsgericht auch zur eigenen Absicherung in Kenntnis setzen. Wenn ein Betreuter - entgegen Absprache oder aus eigener Entscheidung, ohne den Betreuer in Kenntnis zu setzen - wegzieht, gibt man den ,Fall` weiter.“