@Nuisette Nun, man kann davon ausgehen, dass in jener Nacht auf dieser kleinen Landstrasse nur noch Ortskundige bzw. Ansässige verkehrt sind. Aber Du hast natürlich ganz Recht: wenn man einmal von einem Unfallszenario ausgeht, dann sah das vermutlich so aus:
Das Opfer läuft im Dunkeln auf der Landstrasse, ein Fahrzeug nähert sich schnell, erkennt den Fussgänger viel zu spät um noch zu bremsen oder auszuweichen - Unfall.
Auf solchen Landstrassen bei Nacht fahren viele Leute sicherlich schneller als nach StVO erlaubt, und man kann annehmen, schneller als 60 oder 70 km/h. Das bedeutet, in den meisten Fällen, wenn es zu einem direkten Aufprall kam, dass das Fahrzeug Schäden davontrug, eventuell gar erhebliche. Der Fussgänger leider auf jeden Fall auch.
So: sicherlich ist der Fahrer erst einmal etwas geschockt. Damit hat er nicht gerechnet. Dennoch, im Normalfall wird er an der Unfallstelle bleiben oder höchstens in das nächste Kaff fahren um Hilfe zu holen. Ich denke mal, in 80% der Fälle wäre das so.
Die rechtliche Lage wäre eh nicht klar: es kann durchaus sein, dass die Rekonstruktion des Unfalls eine erhebliche Mitschuld des Opfers ergäbe. Versichert ist man in Deutschland in der Regel eh.
Bleibt der Fall, dass der Fahrer weiss oder vermutet, er selbst habe eigentlich nicht fahren dürfen, weil unter Alkoholeinfluss etc. Das kann gravierende Folgen haben: FS weg, bei einer fahrlässigen Tötung eventuell sogar Haftstrafe, eventuell sogar ohne Bewährung. Das haut rein.
Nun schaut sich der Fahrer um. Es ist stockfinster. Anscheinend hat niemand den Unfall bemerkt. Die Versuchung ist gross... den Unfallort einfach zu verlassen. Ich denke, grosszügig, in 19% der Fälle fährt der Unfallverursacher nun weiter, ohne sich weiter um den Fussgänger zu kümmern. Vielleicht weil er annimmt, oder gar nachgeprüft hat, dass jede Hilfe eh zu spät kommen würde.
Nun hätten wir es mit einer sog. Unfallflucht zu tun. In sehr vielen Fällen kann die Polizei diese aufklären, dennoch denken viele, sie könnten unentdeckt bleiben.
Aber es ist noch ein gewaltig grösserer Schritt von der Unfallflucht hin zu einer aktiven Verbringung der Leiche des Opfers an einen Ort, an dem sie nach wochenlanger Suche immer noch nicht gefunden wurde.
Das kostet erst einmal Überwindung: moralische und praktische. Nicht jeder hat gerne eine blutige Leiche im Auto. Dann muss man relativ schnell entscheiden, wohin damit - wenn man im angetrunkenen Zustand gerade jemanden totgefahren hat, keine ganz leichte Sache. Die Gegend hier gibt allerdings sehr viele gute Verstecke her. Und dann bleiben die Schäden am Auto und - das schlechte Gewissen bzw. die Angst, in all den kommenden Wochen, erwischt zu werden.
Fazit: Ich denke 1% ist noch viel zu hoch, um anzunehmen, wieviele solche Unfallfahrer tatsächlich am Ende so handeln würden.
Ich halte das Unfall- und dann Verbringen der Leiche-Szenario für möglich, aber je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr halte ich es aus diesen Gründen für unwahrscheinlich.
Voraussetzung ist, dass entlang der Landstrasse wirklich inzwischen alle Gräben etc. abgesucht wurden! Nicht dass ein verletztes Opfer sich nach einer normalen Unfallflucht noch versuchte nach Hause zu schleppen und dabei "verschwand."