Berlin-Moabit: Flüchtlingsjunge Mohamed (4) ermordet
30.10.2015 um 09:40@JuliaDurant
Als Tatverdächtiger/Angeklagter muss man sich nicht selbst belasten.
Und der Anwalt ist verpflichtet, die bestmögliche Verteidigung zu liefern, idealerweise einen Freispruch zu erwirken.
So ist das in unserem Rechtssystem, der Staatsanwalt muss die Täterschaft vor dem Richter beweisen, der Anwalt diese Beweise entkräften.
Ein Anwalt hat damit eine gewisse Sonderstellung, er macht sich nicht strafbar, wenn er einen Straftäter raushaut - es sei denn, er tut das auf illegale Weise.
Beispielsweise, indem der Herr Anwalt zum Kronzeugen fährt und diesem droht, er würde dessen Familie fertigmachen, wenn der seinen Mandanten belastet. Das ist nicht erlaubt.
Aber Ratschläge, wie ,,verweiger die Aussage, streite alles ab" sind legitim.
Unter anderem auch deshalb, weil es schon oft genug vorkam, dass Menschen die Täterschaft an einer Tat zugaben, obwohl sie gar nicht die tatsächlichen Tätern waren. Weil sie geistig verwirrt waren, zu dumm, weil sie sich dem Druck des Verhöres entziehen wollten, jemand anderen schützen wollten, erpresst wurden (,,du gehst für mich in den Knast oder deiner Frau passiert was!")...
Wirklich relevant ist letztendlich ohnehin nur vor dem Richter, soweit ich weiss.
Natürlich kommt es einem albern vor und verärgert einen, wenn eine Leiche im Kofferraum des eigenen Autos gefunden wird und die Person zuvor noch mit einem gesehen wurde und ich weiss nicht, wie der Fall hier tatsächlich liegt, aber es haben sich schon die auf den ersten Blick klarsten Verhältnisse im Laufe der Zeit noch als anders herausgestellt...
Das muss man halt auch als Ermittler immer beachten und trotz Erfahrungen usw. immer wieder neu an einen Fall herangehen.
@S_C
Wahrscheinlich würden die polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittler öfters lieber den Mund halten und ihre Arbeit machen wollen - aber die Medien und die Öffentlichkeit verlangen doch ständig nach aktuellsten Informationen.
Mittlerweile gibt es doch sogar liveticker für Kriege...
Als Tatverdächtiger/Angeklagter muss man sich nicht selbst belasten.
Und der Anwalt ist verpflichtet, die bestmögliche Verteidigung zu liefern, idealerweise einen Freispruch zu erwirken.
So ist das in unserem Rechtssystem, der Staatsanwalt muss die Täterschaft vor dem Richter beweisen, der Anwalt diese Beweise entkräften.
Ein Anwalt hat damit eine gewisse Sonderstellung, er macht sich nicht strafbar, wenn er einen Straftäter raushaut - es sei denn, er tut das auf illegale Weise.
Beispielsweise, indem der Herr Anwalt zum Kronzeugen fährt und diesem droht, er würde dessen Familie fertigmachen, wenn der seinen Mandanten belastet. Das ist nicht erlaubt.
Aber Ratschläge, wie ,,verweiger die Aussage, streite alles ab" sind legitim.
Unter anderem auch deshalb, weil es schon oft genug vorkam, dass Menschen die Täterschaft an einer Tat zugaben, obwohl sie gar nicht die tatsächlichen Tätern waren. Weil sie geistig verwirrt waren, zu dumm, weil sie sich dem Druck des Verhöres entziehen wollten, jemand anderen schützen wollten, erpresst wurden (,,du gehst für mich in den Knast oder deiner Frau passiert was!")...
Wirklich relevant ist letztendlich ohnehin nur vor dem Richter, soweit ich weiss.
Natürlich kommt es einem albern vor und verärgert einen, wenn eine Leiche im Kofferraum des eigenen Autos gefunden wird und die Person zuvor noch mit einem gesehen wurde und ich weiss nicht, wie der Fall hier tatsächlich liegt, aber es haben sich schon die auf den ersten Blick klarsten Verhältnisse im Laufe der Zeit noch als anders herausgestellt...
Das muss man halt auch als Ermittler immer beachten und trotz Erfahrungen usw. immer wieder neu an einen Fall herangehen.
@S_C
Wahrscheinlich würden die polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittler öfters lieber den Mund halten und ihre Arbeit machen wollen - aber die Medien und die Öffentlichkeit verlangen doch ständig nach aktuellsten Informationen.
Mittlerweile gibt es doch sogar liveticker für Kriege...