@Dornröschen Nun, wenn der Pilot einen Suizid geplant hatte, den er als Unfall tarnen wollte, aus welchen Gründen auch immer, dann hat er genau das Falsche getan. Aus dem Flugzeug aus Versehen herauszufallen ist unmöglich, es bedarf eindeutig einer Willenshandlung die Tür aufzudrücken, sich aus dem sehr engen cockpit herauszuschlängeln, auf die Tragfläche zu steigen/kriechen und dann erst wird man hinunterfallen. Solange keinerlei Spuren existieren, dass noch jemand im Flugzeug war und ihn hinauswarf, ist klar, dass er das aus eigenem Antrieb getan hat, und das musste er als Pilot auch wissen.
Dagegen hätte er mit dem Flugzeug gegen einen Strommast, eine Stromleitung, einen Kirchturm, einen Berg, etc. fliegen können und man hätte immer von einem Versehen ausgehen können, also einem Unfall. Ein Suizid wäre dann kaum nachzuweisen gewesen.
Wenn also da ein Hintergedanke bestand, dann höchstens dass er unbedingt wollte, dass man klar erkennt, dass er Suizid begangen hat. Das hätte er aber auch einfacher haben können, z.B. durch einen Abschiedsbrief.
Ein Unfall scheidet also aus. Ein Verbrechen, also eine Fremdeinwirkung direkter Art, auch. Was bleibt als Alternative?
Tatsache ist, dass einige andere Fakten nicht so ganz zum Suizid passen, z.B. die Notfalleinleitung, der Notruf, der Versuch den Flugplatz zu erreichen etc.
Die einzige Alternative die mir noch in den Sinn kommt, aber die ist durchaus weit hergeholt, ist eine heftige Panikattacke, ein akutes psychisches Aussetzen. z.B. eine Wahnvorstellung dass plötzlich ein Monster neben ihm im Flugzeug sitzt und er da unbedingt raus muss.
Und da so etwas normalerweise nicht aus heiterem Himmel kommt, hätte mich da ein toxikologisches Gutachten interessiert, ob z.B. Drogen im System waren.
Nun, das werden die Ermittler - und wir - nun nie erfahren. Möge er nun Frieden gefunden haben.
Was die Kosten angeht, so wird die Versicherung des Vermieters für das Flugzeug aufkommen einschliesslich der Bergungskosten, der Staat für die Suchaktionen.