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Tötungsdelikt Olesya Vasurin

849 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mutter, 2010, Tötungsdelikt ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Tötungsdelikt Olesya Vasurin

09.12.2016 um 16:35
http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/30835/3507126 (Archiv-Version vom 10.12.2016)

Laut dieser Pressemitteilung von heute wurde gegen den Ehemann Haftbefehl wegen Totschlags erlassen.


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Tötungsdelikt Olesya Vasurin

09.12.2016 um 23:24
Das ist aber eine echt unerwartete Entwicklung. Trägt man die verfügbaren Infos zum Fall zusammen, so fällt es auf, daß die Version vom Ehemann nicht wirklich von irgendwelchen Beweisen gestützt zu sein scheint. Für ein Haftbefehl würde das keineswegs ausreichen, so dass ich mich jetzt wundere, was Polizei und Staatsanwaltschaft in der Hand haben. Hat der Mann wahrscheinlich Täterwissen preisgegeben oder sind es Hinweise anderer Art, die ihn überführt haben.

Da der Mann aktuell die Vorwürfe abstreiten soll, bin ich auf die weitere Entwlckung gespannt.


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Tötungsdelikt Olesya Vasurin

10.12.2016 um 09:32
Es gibt zwar noch ein, zwei weitere Presseartikel, die allerdings auch nicht mehr Infos preisgeben als die Pressemeldung der Polizei. Mit den Details hält man sich in diesem Fall zurück.
In Verdacht hatte man den Ehemann ja von Anfang an, konnte das ja aber sehr lange nicht erhärten.
Gross in den Medien ist aber auch diese Entwicklung nicht, ich bin gestern zufällig über die Meldung gestolpert, obwohl ich diese Entwicklung auch für sehr unerwartet halte.


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Tötungsdelikt Olesya Vasurin

05.06.2017 um 09:33
https://www.tag24.de/nachrichten/muenster-land-duelmen-leiche-ehemann-landgericht-totschlag-anklage-juni-2010-streit-haftbefehl-haft-vermisst-jahrelang-264924 (Archiv-Version vom 06.07.2017)
Münster - Wegen Totschlags muss sich ein Mann aus Dülmen von Mittwoch an vor dem Landgericht in Münster verantworten. Laut Anklage soll er seine Frau im Juni 2010 getötet haben. Die Frau aus dem Münsterland galt bis Oktober 2015 als vermisst.
Seltsam, daß man zwischendurch nichts mehr gehört/gelesen hat ?


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Tötungsdelikt Olesya Vasurin

05.06.2017 um 11:26
@seli

Ich bin auch sehr gespannt, mit welchen Beweisen bzw. Indizien man den Ehemann als mutmaßlichen Täter überführen konnte.

In einem Artikel der "Westfälische Nachrichten" wurde im Dezember 2016 zur Festnahme des Ehemanns dies verkündet:

Im Oktober 2015 durchsuchten Kriminalisten das Wohnhaus des Beschuldigten in Dülmen nach Spuren der Tat und weiteren Beweismitteln. Das führte schließlich zu dem jetzt erteilten Haftbefehl.
http://t.wn.de/Muensterland/2016/12/2627698-Frau-war-verschwunden-Mann-aus-Duelmen-nach-Leichenfund-verhaftet


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Tötungsdelikt Olesya Vasurin

05.06.2017 um 12:00
@Gartenbauer
Da es sich sehr häufig irgendwann herausstellt, daß der Ehemann der Täter ist , frage ich mich, ob es nicht möglich wären bei z.B. sich widersprechenden Angaben des Mannes nachzufragen, ob er mit einer Hausdurchsuchung einverstanden wäre ? Daß kein Gericht eine solche anordnen kann, ohne daß es konkrete Hinweise gibt, ist ja in Ordnung, aber auf freiwilliger Basis müßte das doch machbar sein, ähnlich wie bei einer freiwilligen Speichelprobe in anderen Fällen ?


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Tötungsdelikt Olesya Vasurin

10.06.2017 um 13:43
hier noch ein kleiner bericht bei ´´ hallo deutschland´´:



Ab 07:40
https://www.zdf.de/nachrichten/hallo-de ... 7-100.html


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Tötungsdelikt Olesya Vasurin

10.06.2017 um 17:51
hier ein kleiner ausschnitt aus dem artikel
http://m.wn.de/Muensterland/2848693-Toedliches-Drama-in-Duelmen-Frauenleiche-nach-Jahren-gefunden-verraeterische-Navi-Daten

Duelmen Olesya V.


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tasso ehemaliges Mitglied

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Tötungsdelikt Olesya Vasurin

10.06.2017 um 18:04
http://m.wn.de/Muensterland/2848693-Toedliches-Drama-in-Duelmen-Frauenleiche-nach-Jahren-gefunden-verraeterische-Navi-Date

In dem Artikel steht, der TV war vor sieben Jahren zur Tatzeit am Tatort. - Wann war denn die Tatzeit und ist mit Tatort der Fundort gemeint? Kann mir jemand helfen, versteh´ich nicht.


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Tötungsdelikt Olesya Vasurin

10.06.2017 um 18:36
Zitat von tassotasso schrieb:In dem Artikel steht, der TV war vor sieben Jahren zur Tatzeit am Tatort. - Wann war denn die Tatzeit und ist mit Tatort der Fundort gemeint? Kann mir jemand helfen, versteh´ich nicht.
es muss ein ort gewesen sein, an dem er gewöhnlich nicht war, also z.b. die gemeinsame wohnung scheidet aus, weil beide dort gewöhnlich waren.
da, es ein Navi ist, das ausgewertet wurde, handelt es sich wahrscheinlich um fahrdaten mit seinem auto. die route war sicher genau nachvollziehbar.
im artikel steht ja auch, dass er seinen BMW benutzt hat.
was dann geschrieben steht, passt für mich nur dann, wenn er mit seiner frau wegfuhr vielleicht sogar betäubt oder unter einem vorwand, an einen platz/ ort, an dem er sonst nicht war und der als tatort in frage kommt (wegen gefundener spuren), vielleicht eine abgelegene räumlichkeit (industriegebiet,..), dort brachte er sie um, verlud sie in sein auto und fuhr sie zum späteren fundort.
das werden die ermittler sicherlich noch nachweisen können, im fahrzeug spuren.

tatort muss nicht fundort sein, wahrscheinlich sogar eher nicht.


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Tötungsdelikt Olesya Vasurin

10.06.2017 um 23:41
@tasso
Naja, kriminalistisch genau genommen ist jeder Ort Tatort, an dem der Täter tatrelevant handelt, somit auch der Ablageort einer Leiche. Aber ich denke, darauf will man hier nicht hinaus.
Man hat ja nichts dazu bekannt gegeben, warum nun plötzlich doch der Haftbefehl gegen den Ehemann erlassen wurde und was sich da noch an Beweisen ergeben hat. Vielleicht ist den Ermittlern inzwischen doch klar, wo sie umgebracht wurde.
Oder der Journalist hat sich einfach vertan.


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11.06.2017 um 03:25
Zitat von TombowTombow schrieb am 09.12.2016:Das ist aber eine echt unerwartete Entwicklung.
unerwartete Entwicklung?

Der Mann sagt aus, dass sie abgehauen ist nach einem Streit aber von ihr fehlt jede Spur, keine Kontobewegung etc

Wie naiv kann man sein, dass man jetzt von "unerwarteter Entwicklung" sprechen kann?


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Tötungsdelikt Olesya Vasurin

11.06.2017 um 05:45
Naja "dumm gelaufen"...vor allem als Ehemann einer verschwundenen Frau, gerät man unweigerlich ins Visier.
Fehlt von der Frau jede Spur und es gibt Anzeichen, dass sie sich tatsächlich in einen anderen verliebt haben könnte und evntl. einen Neubeginn mit ihm plante, ist alles gut.
Taucht dann Jahre Später die Leiche der (jetzt nicht mehr verschwundenen) Frau auf, steht man als Eheman -der auch noch als letzter seine Frau lebend gesehen hat- sofort wieder im Visier der Ermittler, was ja auch logisch ist.

Wenn man dann nicht grad ein Felsenfestes Alibi hat wird es duster, wenn man jetzt auch noch die Navidaten dazu nimmt.

Ich frage mich nur, da es bis vor kurzem als die Leiche gefunden wurde, wohl nicht gleich um Mord ging, wie kommt man jetzt zu Navidaten??
Ich gehe mal von einem fest installierten Navi aus, dazu müsste der Ehemann aber immernoch das selbe Fahrzeug fahren richtig? Ist es dann nach pimaldaumen fünf Jahren noch möglich entsprechende Daten auszuwerten?


Der Mann hat wohl ausgesagt in der Beziehung wäre alles ganz harmonisch verlaufen.
Belastend dürften die Aussagen der Freundinen/Nahbarn sein die vom Gegenteil sprechen, von "Haustyrann" und Häusliche Gewalt ist laut der oben verlinkten Berichte die Rede.

Jetzt mal ganz abgesehen davon woher man die Navidaten hat, er könnte ja sagen, sie wären Ziellos rum gefahren es kam zum Streit und die Frau wäre aus gestiegen, seitdem hätte er sie nicht mehr gesehen usw.

Da fehlen noch ein paar Handfeste Beweise wenn man ihn damit in Verbindung bringen will.

Bin mal gespannt was da noch raus kommt.


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Tötungsdelikt Olesya Vasurin

11.06.2017 um 05:54
Zitat von TheBrokoly79TheBrokoly79 schrieb:Ich gehe mal von einem fest installierten Navi aus, dazu müsste der Ehemann aber immernoch das selbe Fahrzeug fahren richtig? Ist es dann nach pimaldaumen fünf Jahren noch möglich entsprechende Daten aus zu werten?
...
Jetzt mal ganz abgesehen davon woher man die Navidaten hat, er könnte ja sagen, sie wären Ziellos rum gefahren es kam zum Streit und die Frau wäre aus gestiegen, seitdem hätte er sie nicht mehr gesehen usw.
ich gehe auch von einem bmw-navi, festverbaut aus und könnte mir vorstellen, dass die ermittler warten mussten bis der ehemann eventuell sein auto verkaufte oder in eine werkstatt brachte, damit sie an die daten kamen, weil es eben richterlich nicht geeicht hatte um mittels beschluss an die daten zu kommen.

da wirds wohl noch mer fakten geben, als das reine bewegungsprofil des fahrzeugs und des ehemannes, obwohl das ja auch schon recht belastend wäre, wenn es deckunhsgleich mit dem leblosen körpers der ehefrau gewesen wäre.

vielleicht hat er ja sogar die leiche noch ein bis mehrmals aufgesucht, und der todeszeitpunkt konnte ermittelt werden.

wir dürfen davon ausgehen, dass da noch mehr beweise vorliegen.

da er wegen totschlags vor gericht steht, wird ihm heimtücke oder eine planung nicht nachgewiesen werden können oder es spricht vieles für eine eskalation eines streites, bzw eine ungeplante tat.


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Tötungsdelikt Olesya Vasurin

11.06.2017 um 06:09
Zitat von DEFacToDEFacTo schrieb: könnte mir vorstellen, dass die ermittler warten mussten bis der ehemann eventuell sein auto verkaufte oder in eine werkstatt brachte, damit sie an die daten kamen, weil es eben richterlich nicht geeicht hatte um mittels beschluss an die daten zu kommen.
nene hätten sie es so gemacht, könnten sie ihre Daten gleich in den Digitalen Papierkorb schmeissen können. Wie du ja schreibst "evntl. hat der Beschluss nicht gereicht" nun gut wenn der nicht gereicht hat dann haben die auch nichts zu ermitteln.
Wie sollten die diesen "Beweis" jetzt geltend machen? Ahja damals gab es keine Leiche also auch keinen Richterlichen Beschluss, aber wir haben schon vorher ein ungutes Gefühl gehabt und haben fleissig Indizien gesammelt?
Also ne da muss schon vorher was kommen damit sie ermitteln dürfen was ich auch sehr gut finde ;) ;)

Immernoch steht der Eheman erstmal "nur" unter Tatverdacht mehr nicht.
Man stelle sich vor er hat im Endeffekt dann doch nichts damit zu tun und dann kommen da die Ermittler um die Ecke die schon vorher frei nach Bauchgefühl ohne Richterliche Erlaubnis in seinem Leben "Rumermittelt" haben?
Nee hoffe nicht ;)


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Tötungsdelikt Olesya Vasurin

11.06.2017 um 06:59
Zitat von TheBrokoly79TheBrokoly79 schrieb:nene hätten sie es so gemacht, könnten sie ihre Daten gleich in den Digitalen Papierkorb schmeissen können. Wie du ja schreibst "evntl. hat der Beschluss nicht gereicht" nun gut wenn der nicht gereicht hat dann haben die auch nichts zu ermitteln.
Wie sollten die diesen "Beweis" jetzt geltend machen? Ahja damals gab es keine Leiche also auch keinen Richterlichen Beschluss, aber wir haben schon vorher ein ungutes Gefühl gehabt und haben fleissig Indizien gesammelt?
Also ne da muss schon vorher was kommen damit sie ermitteln dürfen was ich auch sehr gut finde ;) ;)

Immernoch steht der Eheman erstmal "nur" unter Tatverdacht mehr nicht.
Man stelle sich vor er hat im Endeffekt dann doch nichts damit zu tun und dann kommen da die Ermittler um die Ecke die schon vorher frei nach Bauchgefühl ohne Richterliche Erlaubnis in seinem Leben "Rumermittelt" haben?
Nee hoffe nicht ;)
ich geh ganz fest davon aus, dass nicht 'rumermittelt' wurde, sondern nach entsprenden vorgaben und befugnissen ;-)

es gibt ja abstufungen, bei denen die polizei unterschiedliche befugnisse hat.
bei entsprechenden ermittlungen im vermisstenfall, kann ja dann der verdacht gegenüber dem ehemann, entsprechend den erkenntnissen fließend, vom anfangsverdacht zum dringenden tatverdacht geführt haben.

da wir beide nicht dabei waren ist das geschriebene eine hypothese von mir.

ohne entsprechende verdachtsmomente kann es sein, dass sie ohne bestimmte voraussetzungen nur auf die freiwilligkeit des ehemanns hoffen konnten und entsprechend mussten sie auf einen verkauf zb. des fahrzeugs warten, oder der ehemann hat die daten/ geräte/.. freiwillig herausgegeben.

da du meine hypothese genauer hinterfragst, was ich gut finde, möchte ich meine laienhafte betrachtung genauer fassen.

du schreibst:
Immernoch steht der Eheman erstmal "nur" unter Tatverdacht mehr nicht.
er müsste genau genommen unter dringendem tatverdacht stehen, damit der erlass eines haftbefehls mit nachfolgenden freiheitsentziehenden maßnahmen erfolgen konnte.
so sehe ich das zumindest.


Wikipedia: Tatverdacht
Anfangsverdacht

Der Anfangsverdacht beruht auf „zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten“ (§ 152 Absatz 2 deutsche StPO) und ist Voraussetzung, um ein behördliches Ermittlungsverfahren einzuleiten und personenbezogene Daten, die etwa im Zuge einer polizeilichen Kontrolle erhoben wurden, zu speichern.

Hinreichender Tatverdacht

Ein hinreichender Tatverdacht ist eine Verdachtsverdichtung, die Voraussetzung für eine Anklage bei Gericht ist. Hinreichender Tatverdacht ist dann gegeben, wenn bei vorläufiger Beurteilung der Beweissituation eine spätere Verurteilung wahrscheinlich ist. Die Staatsanwaltschaft erhebt bei Vorliegen des hinreichenden Tatverdachts in der Regel öffentliche Klage in Form der Anklage oder des Strafbefehls (§ 170 Absatz 1 StPO), andernfalls stellt sie das Verfahren ein (§ 170 Absatz 2 StPO). Die In-dubio-mitius-Regelung findet bei der Ermittlung keine Anwendung. Zu berücksichtigen ist aber von der Anklagebehörde bei Erhebung der Anklage die In-dubio-Regelung bei der Entscheidung des Gerichts. Hierauf wird auf die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung abgestellt. Nach Anklageerhebung prüft auch das Gericht den hinreichenden Tatverdacht, wenn es über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet. Grundlage des Eröffnungsbeschlusses (§§ 203, 207 StPO) oder Nichteröffnungsbeschlusses (§ 204 StPO) sind die vorangegangenen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts selbst.
Dringender Tatverdacht
Ein dringender Tatverdacht ist Voraussetzung für den Erlass eines Haftbefehls mit nachfolgenden freiheitsentziehenden Maßnahmen (§ 127 Absatz 2 StPO – Vorläufige Festnahme, § 126a StPO – Einstweilige Unterbringung). Dringender Tatverdacht wird ferner für die Untersuchungshaft (§ 112 StPO) vorausgesetzt. Er liegt vor, wenn nach dem derzeitigen Ermittlungsstand eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte Täter oder Teilnehmer einer Straftat ist. Dem Grade nach ist der dringende Tatverdacht stärker als der hinreichende, jedoch kann er ausnahmsweise bestehen, ohne dass der hinreichende Tatverdacht vorliegt. Denn eine Prognose, dass eine Verurteilung wahrscheinlich ist, verlangt der dringende Tatverdacht nicht; es genügt die Möglichkeit der Verurteilung.



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Tötungsdelikt Olesya Vasurin

11.06.2017 um 07:40
Zitat von DEFacToDEFacTo schrieb:da du meine hypothese genauer hinterfragst, was ich gut finde, möchte ich meine laienhafte betrachtung genauer fassen.
keinesfalls will ich irgendwie deine Meinung anzweifeln o.ä. nicht dass es falsch rüber kommt ;)
Zitat von DEFacToDEFacTo schrieb:du schreibst:

Immernoch steht der Eheman erstmal "nur" unter Tatverdacht mehr nicht.

er müsste genau genommen unter dringendem tatverdacht stehen, damit der erlass eines haftbefehls mit nachfolgenden freiheitsentziehenden maßnahmen erfolgen konnte.
so sehe ich das zumindest.
Hier habe ich zu voreilig das "nur" erwähnt^^
Wie ich jetzt nochmal nachgeschlagen hab:
Jetzt steht ihr Ehemann wegen Totschlags vor Gericht
https://www.ruhrnachrichten.de/nachrichten/vermischtes/aktuelles_berichte/Ehemann-unter-Verdacht-Prozess-um-Hagener-Frauenleiche-gestartet;art29854,3292687

Dadrum ging es aber auch garnicht, dass er jetzt wegen Totschlags vor gericht steht ist nochmal was anderes, es ging dadrum, dass sie eben damals vor gut fünf Jahren wohl nichts festes gegen ihn in der Hand hatten und somit schwer "offiziel" an seine Navidaten gekommen wären, die dann heute eben vor Gericht ungültig wären, wenn sie diese auf anderen Wegen (JA) erschnüffelt hätten ;) ;)

Aber warten wir einfach ab, bisher gabe es ja einige Berichte, ich denke die wird es auch bald wieder geben ;)


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Tötungsdelikt Olesya Vasurin

18.08.2017 um 23:01
Es gibt Neuigkeiten...

http://www.dzonline.de/Duelmen/2913513-Anwalt-will-mysterioesen-Zeugen-laden-Ein-toedlicher-Liebhaber-aus-Moskau

Selbst wenn das Gericht den Mann aus Moskau vorladen sollte... Wie geht das? Wird er eingeflogen? Auf wessen Kosten? Kennt sich jemand aus?


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Tötungsdelikt Olesya Vasurin

18.08.2017 um 23:48
@amarilla
Der bekäme dann eine Vorladung. Reisekosten und Unterkunft werden im angemessenen Maße von der Staatskasse ersetzt. Von Moskau aus wäre denke ich ein Flug durchaus angemessen. Die entgangene Freizeit wird auch bezahlt mit drei Euro pro Stunde, auch Verdienstausfall kann man geltend machen.


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Tötungsdelikt Olesya Vasurin

23.08.2017 um 16:27
Das Urteil ist tatsächlich nun heute gesprochen worden!

Die Richter am Schwurgericht Münster haben den Ehemann wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Nachdem im Juli noch von Olesyas ominösen Kontakten nach Russland die Rede war, scheint das Urteil heute schon recht überraschend.

Anscheinend hat sich das Gericht aber mit diesen Spuren nach Russland beschäftigt zu haben, auch wenn darüber nichts in den Medien gefunden werden konnte. Es war ja schließlich nur von vereinzelten Verhandlungstagen berichtet worden.

Da die Todesursache nicht mehr festzustellen war, war der Mordvorwurf wohl nicht mehr haltbar. Aber war es auch wirklich Mord? Wir wissen es nicht und werden es auch wohl nie erfahren. Von der Täterschaft ihres Ehemanns bin ich dennoch fest überzeugt, allein die NAVI-Daten nach Hagen zur exakten Fundstelle der sterblichen Überreste von Olesya deuten schon in eine konkrete Richtung.

Dazu kommt, dass Olesya sich von ihm trennen wollte und Olesya ihren Freundinnen schon mehrfach erzählte, wie ihr Mann sie tyrannisiere.


"Die Richter am Schwurgericht Münster sind überzeugt, dass der Angeklagte seine Frau im Juni 2010 bei einem Ehestreit umgebracht hat. Die Leiche habe er anschließend mit dem Auto bis nach Hagen gebracht und dort verscharrt. Wichtigstes Indiz sei die Auswertung eines Navigationsgerätes, mit dem sich genau diese Strecke nachvollziehen lasse. Wie die 32-jährige Frau zu Tode gekommen ist, ist allerdings bis heute unklar. Der Angeklagte hatte stets seine Unschuld beteuert. Das Urteil lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge."

http://www.focus.de/regional/muenster/prozesse-leiche-im-wald-verscharrt-richter-wollen-urteil-sprechen_id_7503210.html


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