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Das Mysterium der kleinen Bianka Bisdorff

81 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Baby, Luxemburg ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Dill ehemaliges Mitglied

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Das Mysterium der kleinen Bianka Bisdorff

10.08.2015 um 09:19
@S_C
Nicht ich schreibe, sondern Radio Salü hat die Nachricht herausgegeben.
Die Frage, warum das Kind nicht bei der Mutter aufenthältlich sein sollte, ist noch nicht bekannt ?oder ?
Warum ist es doch in die Hände der Mutter gekommen ? Die KM wird das Kind gestillt haben - Unachtsamkeit auf der Entbindungsstation. Weg ist die Mutter mit Kind. Oder sie hat alleine entbunden!!?
Die einfachste Erklärung, dass das Kind nicht bei der Mutter sein sollte, dazu: schwere Schwangerschafts- bzw. Wochenbettpsychose!! Selbst- und Fremdgefährdung!
Das Jugendamt kann das Kind nur in Obhut nehmen, wenn ein Beschluss des Amtsgerichtes vorliegt. Aber als Sofortmaßnahme ist es möglich bei "Gefahr im Verzuge", dass das Jugendamt handelt. Aber immer muss der Gerichtsbescluss nachgefordert sein.

Wenn z.B. ein Kind nach der Geburt nicht bei der Mutter, obwohl sie 'siebenfache Mutter' ist, aufenthältlich sein kann, müssen erhebliche Gründe vorliegen. Wir wissen nicht, ob die sieben Kinder bei der Mutter leben!?? Gelebt haben?
Oder durch Zwangsmaßnahmen fremd untergebracht sind? Gibt es dazu News.
Dass ein Kind von Geburt an, nicht bei der Mutter sein kann, ist in der Praxis vielfach nicht außergewöhnlich.

Erst einmal abwarten, was Sache ist.


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Dill ehemaliges Mitglied

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Das Mysterium der kleinen Bianka Bisdorff

10.08.2015 um 09:31
Gibt es evtl. News in französischen Gazetten? Bitte Links einstellen!
Jetzt muss ich mich verabschieden: meine Musikstunden rufen nach mir! Adieu!


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Das Mysterium der kleinen Bianka Bisdorff

10.08.2015 um 09:33
@Dill
Zitat von DillDill schrieb:Nicht ich schreibe, sondern Radio Salü hat die Nachricht herausgegeben.
Das ist schon klar :Y: Steht allerdings in Widerspruch zu den anderen Berichten. Das meinte ich.

Zum Rest:
Eben! Alles sehr konfus, unvollständig und undurchsichtig, wie ich meine. Deshalb ist der Fall auch interessant.
Zitat von DillDill schrieb:Das Jugendamt kann das Kind nur in Obhut nehmen, wenn ein Beschluss des Amtsgerichtes vorliegt. Aber als Sofortmaßnahme ist es möglich bei "Gefahr im Verzuge", dass das Jugendamt handelt. Aber immer muss der Gerichtsbescluss nachgefordert sein.
Auch richtig! Aber wie kann ein Jugendamt "Gefahr im Verzuge" bereits unmittelbar nach der Geburt feststellen und das Kind der Mutter überlassen? Ich glaube auch das man das veröffentlicht hätte, wenn sich die Mutter mit ihrem Baby den "Fängen" des JA entzogen hätte.


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Das Mysterium der kleinen Bianka Bisdorff

10.08.2015 um 09:37
Für mich klingen die ersten Quellen so, als habe das Baby sich von Anfang an nicht in Obhut der Mutter befunden, da es wohl vorher schon Probleme gab mit den anderen Kindern und man ihr das Kind deshalb nach der Geburt direkt weggenommen hat. Und dann hat sie es wohl 1 Monat später entführt und nun weiß man nicht, hat sie es getötet oder jemandem in Obhut gegeben, weil sie es sich nicht wegnehmen lassen wollte. Letzteres kommt mir hier doch wahrscheinlicher vor, denn warum sollte sie es entführen, um es zu dann töten?

Da der Kindsvater bei der StA arbeitet, ist natürlich fraglich, inwiefern die Vorwürfe gegen sie überhaupt haltbar sind und hier nicht persönliche Motive den Herrn leiten, sodass er seine amtlichen Möglichkeiten ausschöpft, um die Frau fertig zu machen. Es ist ja schon komisch, wenn die Frau angeblich so eine schlechte Mutter ist/war, mit 7 Kindern, klingt das ja nicht gerade nach einer Frau, mit der sich ein Staatsdiener normalerweise einlassen würde, geschweigedenn ihr NOCH ein Kind zu machen. Vielleicht ist die Frau auch einfach nur eine verzweifelte liebende Mutter, die ihr Kind zurück haben wollte?! Wie soll man da gegen einen Ex ankommen, der bei der StA arbeitet und sich vorgenommen hat, einen fertig zu machen?


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Das Mysterium der kleinen Bianka Bisdorff

10.08.2015 um 09:43
@Comtesse
Aber warum heißt es dann nicht einfach:

"Mutter hat ihr Baby entführt! Polizei bittet um ihre Mithilfe!", oder so ähnlich? Vor allem mit der dazugehörigen Begründung UND Beschreibung des Babys (eventuelle besonderen Merkmale usw.).
Wenn ihr das Kind entzogen wurde, woher kannte sie dann den Aufenthaltsort? Und wenn man über den Verbleib des Babys nichts weiß, warum dann die Verhaftung wegen Kindsmord? Lag das eventuell am Vater, der ja bei der SA tätig ist?


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Dill ehemaliges Mitglied

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Das Mysterium der kleinen Bianka Bisdorff

10.08.2015 um 09:59
@S_C
@all

In Eile!!

Die KM kann das Kind nicht im JugA entbinden und nicht in einer geschlossenen Einrichtung.

S. Mein Post 09.19h!!


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Das Mysterium der kleinen Bianka Bisdorff

10.08.2015 um 10:11
@Dill
Zweifellos :Y:
Wie läuft das in der Regel ab, wenn einer Mutter das Kind unmittelbar nach der Entbindung entzogen werden soll? Meiner Kenntnis nach, bekommt die das Baby erst gar nicht zu Gesicht. Das einzige, was mir allerdings dazu einfällt wäre die vorherige Einwilligung zur Freigabe zur Adoption. Das aber bereits zur Entbindung ein Gerichtsbeschluss vorliegen kann, der der Mutter mit anderen Begründungen das Baby entzieht, ist mir neu.


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Das Mysterium der kleinen Bianka Bisdorff

10.08.2015 um 10:21
Also hier ein neuer Versuch:
Hinzuzufügen ist, dass der Zugang zum See/ Teich gesperrt ist und sie nun mit einer neuen Pumpe versuchen, schneller zu arbeiten. Aufgrund der großen Anstrengungen der Polizei nimmt man an, dass dort die Leiche des Babys gefunden werden kann. Alle Möglichkeiten zum verschwinden des Babys bleiben offen, mögliche Tathergänge wie Entführung oder Familiendrama sind zwar möglich aber bisher steht noch alles offen, allerdings wurde die Mutter des Kindes am 10.7 in u Haft verbracht. Am 6. und 15.7 wurden 2 große Suchaktionen gestartet da die Mutter dort von einem Zeugen gesehen wurde, wie sie mit dem Baby ankommt ABER ohne das Baby den See wieder verlässt. Auch die Wohnung eines alten Ex Freundes der Mutter wurde durchsucht.

Das ist meine Übersetzung, wer Fehler findet kann sie gerne korrigieren :)


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Das Mysterium der kleinen Bianka Bisdorff

10.08.2015 um 11:07
Zitat von DillDill schrieb:Wenn der Kindsvater Mitarbeiter der STA ist, wie geschrieben, so ist geboten erst einmal Stillschweigen vor der Öffentlichkeit zu bewahren.
Wieso dass denn? Sind Justizbeamte Übermenschen, die man von vorn herein aus der Masse herausnehmen muss?
Egal, welchen Status ein Mensch besitzt: Es sollten alle gleich behandelt werden. Auch die Immunität von Politikern ist gegen jede Vernunft und sollte abgeschafft werden, schon allein wenn man erfährt, wer sich was so alles zu schulden kommen lässt.


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10.08.2015 um 11:30
@lepetitprince
Herzlichen Dank!

Es soll bereits die dritte Suche im sein, die im Teich vorgenommen wurde.


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Das Mysterium der kleinen Bianka Bisdorff

10.08.2015 um 11:38
@ramisha
Das ist zwar eine andere Thematik, aber du hast völlig recht.
In Anbetracht der zahllosen Skandale, auch was Kriminalität betrifft, wäre das ein Lobenswerter Schritt zu der Transparenz, die sich die Menschen "dort oben" immer auf die Fahne schreiben wollen. Aber das wird wohl nie geschehen.
Und was die kleine Bianka bertrifft so glaube ich kaum, dass die in diesem Teich gefunden wird. So einfach kann man auch kein Baby auf nimmer Wiedersehen in einem Gewässer versenken. Vor allem "mal eben".


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Das Mysterium der kleinen Bianka Bisdorff

10.08.2015 um 11:40
Woher kommt die Behauptung, der Freund sei auch der Kindsvater? Dies konnte ich den Berichten nicht entnehmen.


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Das Mysterium der kleinen Bianka Bisdorff

10.08.2015 um 12:42
@Comtesse
Zitat von ComtesseComtesse schrieb:Für mich klingen die ersten Quellen so, als habe das Baby sich von Anfang an nicht in Obhut der Mutter befunden, da es wohl vorher schon Probleme gab mit den anderen Kindern und man ihr das Kind deshalb nach der Geburt direkt weggenommen hat. Und dann hat sie es wohl 1 Monat später entführt
In diesem Bericht den @S_C gepostet hat heißt es
Es wird auch nicht ausgeschlossen, dass die Mutter ihr Kind kurz nach der Geburt am 6. Juni abgab...

http://www.tageblatt.lu/nachrichten/story/21824951
Daher scheint es auch irgendwie unklar, seit wann das Baby genau verschwunden ist, oder?


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Das Mysterium der kleinen Bianka Bisdorff

10.08.2015 um 12:44
@lepetitprince

Vielen Dank für deine Übersetzung. Jetzt ist zumindest klar, warum die diesen Weiher so genau durchsuchen.


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Das Mysterium der kleinen Bianka Bisdorff

10.08.2015 um 12:54
@Pira
Das einzige, was in diesem Fall klar ist: Bianka Bisdorff ist verschwunden. Der Rest ist verzwickt, "geheimnisvoll" und keiner der Parteien bekleckert sich mit Ruhm. Was weiß denn die Mutter oder was sollte die denn wissen? Man hat die doch schon eingesperrt und zwar ohne zu wissen, was mit ihrem Baby geschehen ist. An ihrer Stelle würde ich wahrscheinlich auch den Mund halten.


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Dill ehemaliges Mitglied

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Das Mysterium der kleinen Bianka Bisdorff

10.08.2015 um 15:09
@all

Warum die wilden Spekulationen?

Bisher ist nur bekannt, dass das Baby gesucht wird!


@S_C

Du verwechselst Äpfel mit Birnen in Deinem Post 10.11h.
Das, was Du schreibst, ist schlichtweg unwahr! Deswegen würde ich schon etwas Zurückhaltung anraten.
Was man mal so gehört hat irgendwo, sollte auch nicht gepostet werden


@Comtesse
@all

Deine Vorstellung von ei. Staatsanwaltschaft wirkt schon speziell!!! Mehr als komisch!
Die Staatsanwaltschaft ist keine Gemischtwarenhandlung!

Dass sich eine Staatsanwaltschaft als Öffentliche Dienststelle mit Hoheitlichen Dienstaufträgen erst einmal selbst schützt, weil noch nichts klar ist, ist einfach so!! Weil das Ministerium vorgesetzte Dienststelle und weisungsbefugt gegenüber der STA ist.
Eine Staatsanwaltschaft besteht nicht nur aus einer Vielzahl von Staatsanwälten. Deswegen muss nicht der vermeintliche KV auch Staatsanwalt sein. Sondern jeder einzelne Bedienstete dieser Behörde ist Repräsentant seines Dienstherrn; vom Hausmeister über Chauffeur, Gärtner, Wachtmeister, Servicedienste, Fachdienste, Amtsanwälte, Staatsanwälte, Ltd OSTA. Das Ministerium, in Luxembourg eben, die höchste Dienststelle, hat erst einmal die Fürsorgepflicht staatlich Bediensteter zu erfüllen.

Das sollte sich die Presse dick hinter die Ohren schreiben und nicht die Bevölkerung anheizen und Unruhe schüren.

Die Ermittlungsbehörde weiss schon, was zu tun ist und wird die Polizei entsprechend unterrichten und beauftragen.
Noch ist die Polizei mit ihrem Stab die Hilfsbeamtenschaft der Staatsanwaltschaft. Auch die Polizei ist weisungsgebunden!!



Wir warten letztendlich alle auf die Berichterstattung über das laufende Verfahren und ich bewahre meine Zurückhaltung bis ich verlässliche News erhalte.

Wie weit bringen uns Spekulationen über das wie, wo, warum, und..........?


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10.08.2015 um 15:13
@Dill
Zitat von S_CS_C schrieb:Wie läuft das in der Regel ab, wenn einer Mutter das Kind unmittelbar nach der Entbindung entzogen werden soll?
... war eine Frage meinerseits an DICH.
Zitat von S_CS_C schrieb:Meiner Kenntnis nach, bekommt die das Baby erst gar nicht zu Gesicht. Das einzige, was mir allerdings dazu einfällt wäre die vorherige Einwilligung zur Freigabe zur Adoption. Das aber bereits zur Entbindung ein Gerichtsbeschluss vorliegen kann, der der Mutter mit anderen Begründungen das Baby entzieht, ist mir neu.
... ist das, was ich darüber weiß.
Eine Erklärung deinerseits wäre also völlig ausreichend gewesen, denn auf so einen Angriff - ohne daraus schlauer zu werden - kann ich verzichten.


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Dill ehemaliges Mitglied

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Das Mysterium der kleinen Bianka Bisdorff

10.08.2015 um 16:11
@all
@S_C

Zuerst wird i.a.R. das Aufenthaltsbestimmungsrecht der KM entzogen. Der Sorgerechtsentzug ist nicht in jedem Fall notwendig, wenn das Kind fremd untergebracht ist.
Nur wird oftmals über das Aufenthaltsbestimmunsrecht und dem Sorgerechtsentzug gemeinsam entschieden, um Konfliktsituationen zu vermeiden.
Diese Maßnahmen haben nicht das Geringste mit Adoption zu tun oder das Neugeborene nicht sehen können ( dürfen ). Kein Gericht wird dem Neugeborenen die Muttermilch entziehen. Nur muss die Möglickeit geschaffen werden, wie das gewährleistet ( gestillt ) ist.

Der Kontakt zum Kind bleibt bestehen; nur muss dieser inhaltlich geregelt sein!


Im Einzelfall, Bianka betreffend, kann ich mit den dürftigen, mageren Informationen gar nichts anfangen und halte mich mit Aussagen zurück! Auch Spekulieren liegt mir fern.
Ich finde diesen Vorgang nicht interessant. Sondern der Vorgang ist schwierig und wird sich problematisch gestalten!

Gibt es inzwischen News?


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Das Mysterium der kleinen Bianka Bisdorff

10.08.2015 um 16:20
@Dill
Siehst du, geht auch so. Danke für die Info :Y: ;)

Und das heißt dann, dass die Mutter quasi unbehelligt mit dem Kind zusammensein kann, obwohl es sich eventuell um einen "Problemfall" handeln könnte?
Zitat von DillDill schrieb:Zuerst wird i.a.R. das Aufenthaltsbestimmungsrecht der KM entzogen. Der Sorgerechtsentzug ist nicht in jedem Fall notwendig, wenn das Kind fremd untergebracht ist.
Nur wird oftmals über das Aufenthaltsbestimmunsrecht und dem Sorgerechtsentzug gemeinsam entschieden, um Konfliktsituationen zu vermeiden.
Und das kann bereits VOR der Geburt des Kindes so beschlossen werden? Oder anders gefragt: wie lange dauert so ein Vorgang in der Regel? Im Fall Bianka waren es ja keine 4 Wochen bis zu ihrem Verschwinden...


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Dill ehemaliges Mitglied

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Das Mysterium der kleinen Bianka Bisdorff

10.08.2015 um 16:57
@S_C

Bald kann ich Deinen queren Gedankengänge nicht mehr folgen!! Du verwechselst ständig Äpfel mit Birnen!! Du hast scheinbar nichts verstanden!
Was hat der Beschluss, wenn es einen solchen gibt, mit dem Verschwinden von Bianca zu tun? Wir wissen nichts!!
Versteh' doch, was ich geschrieben habe!
Jeder Beschluss hat seine Begründung und erfolgt auf Antrag!
Je nach Anlass kann der Beschluss der KM eröffnet werden vor, während oder nach der Entbindung. Wir wissen nicht, ob ein Antrag wann oder von wem gestellt worden ist!
Ich habe es schon erläutert bei 'Gefahr im Verzuge' wird im Eilverfahren entschieden. Wenn es sein muss, mitten in der Nacht. Im normalen Geschäftsverlauf ergeht eine Entscheidung nach dem Ermessen des zuständigen Dezernenten. Verstanden?

Alles nach zu lesen im "Palandt", Kommentar zum Deutschen Bürgerlichen Recht.

Aber in Luxembourg wird Recht des Herzogtums Luxembourg gesprochen.


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