Das Mysterium der kleinen Bianka Bisdorff
10.08.2015 um 09:19@S_C
Nicht ich schreibe, sondern Radio Salü hat die Nachricht herausgegeben.
Die Frage, warum das Kind nicht bei der Mutter aufenthältlich sein sollte, ist noch nicht bekannt ?oder ?
Warum ist es doch in die Hände der Mutter gekommen ? Die KM wird das Kind gestillt haben - Unachtsamkeit auf der Entbindungsstation. Weg ist die Mutter mit Kind. Oder sie hat alleine entbunden!!?
Die einfachste Erklärung, dass das Kind nicht bei der Mutter sein sollte, dazu: schwere Schwangerschafts- bzw. Wochenbettpsychose!! Selbst- und Fremdgefährdung!
Das Jugendamt kann das Kind nur in Obhut nehmen, wenn ein Beschluss des Amtsgerichtes vorliegt. Aber als Sofortmaßnahme ist es möglich bei "Gefahr im Verzuge", dass das Jugendamt handelt. Aber immer muss der Gerichtsbescluss nachgefordert sein.
Wenn z.B. ein Kind nach der Geburt nicht bei der Mutter, obwohl sie 'siebenfache Mutter' ist, aufenthältlich sein kann, müssen erhebliche Gründe vorliegen. Wir wissen nicht, ob die sieben Kinder bei der Mutter leben!?? Gelebt haben?
Oder durch Zwangsmaßnahmen fremd untergebracht sind? Gibt es dazu News.
Dass ein Kind von Geburt an, nicht bei der Mutter sein kann, ist in der Praxis vielfach nicht außergewöhnlich.
Erst einmal abwarten, was Sache ist.
Nicht ich schreibe, sondern Radio Salü hat die Nachricht herausgegeben.
Die Frage, warum das Kind nicht bei der Mutter aufenthältlich sein sollte, ist noch nicht bekannt ?oder ?
Warum ist es doch in die Hände der Mutter gekommen ? Die KM wird das Kind gestillt haben - Unachtsamkeit auf der Entbindungsstation. Weg ist die Mutter mit Kind. Oder sie hat alleine entbunden!!?
Die einfachste Erklärung, dass das Kind nicht bei der Mutter sein sollte, dazu: schwere Schwangerschafts- bzw. Wochenbettpsychose!! Selbst- und Fremdgefährdung!
Das Jugendamt kann das Kind nur in Obhut nehmen, wenn ein Beschluss des Amtsgerichtes vorliegt. Aber als Sofortmaßnahme ist es möglich bei "Gefahr im Verzuge", dass das Jugendamt handelt. Aber immer muss der Gerichtsbescluss nachgefordert sein.
Wenn z.B. ein Kind nach der Geburt nicht bei der Mutter, obwohl sie 'siebenfache Mutter' ist, aufenthältlich sein kann, müssen erhebliche Gründe vorliegen. Wir wissen nicht, ob die sieben Kinder bei der Mutter leben!?? Gelebt haben?
Oder durch Zwangsmaßnahmen fremd untergebracht sind? Gibt es dazu News.
Dass ein Kind von Geburt an, nicht bei der Mutter sein kann, ist in der Praxis vielfach nicht außergewöhnlich.
Erst einmal abwarten, was Sache ist.