inci2 schrieb:Das Grundstück wird dauerhaft durch einen Hund bewacht, ist bewohnt und umzäunt.
So hieß es anfangs. Später hieß es dann:
"Mittwochmittag war der Besitzer des Wochenendgrundstückes an der Blumberger Chaussee nach längerer Zeit mal wieder vor Ort. In seinem dicht bewachsenen Teich machte er den schrecklichen Fund. Bei der Bergung der Frau stellte sich heraus, dass sie bereits einige Wochen in dem Teich gelegen haben muss."
Wenn das ein Wochenendgrundstück ist und der Besitzer längere Zeit nicht da war, wer soll dann einen hypothetischen Wachhund da versorgt haben? Da das mit dem bewohnt schon nicht stimmte, halte ich den Rest der Meldung mit dem Hund auch für Quatsch.