emz schrieb:Es gibt nichts, was darauf schließen lässt, dass er bereits auf der Hinfahrt betrunken war, was sich leicht feststellen ließe.
Ich meinte nicht die Hinfahrt, sondern die Rückfahrt. Es macht keinen Sinn, jemanden als Chauffeur mitzunehmen, damit man selbst z.B. auf einem Konzert was trinken kann, wenn der Chauffeur dann hinterher betrunkener ist als der eigentliche Fahrgast.
;)emz schrieb:Dafür gibt es keinen Grund, denn einen Kneipenbummel machen zu wollen ist weder verboten noch ehrenrührig, zumal bei deiner Theorie ja eine nüchterne Heimfahrt gewährleistet gewesen wäre.
Wenn es aber z.B. in der Familie mit "Mutti" gern mal Streit gab, weil "Papi" keine Gelegenheit ausließ, sich einen hinter die Binde zu kippen, könnte das schon erklären, warum der Sohn ein solches eventuelles Arrangement nicht verraten hat. Muss nicht so sein, aber wäre eine Erklärung, warum man dann nicht die Wahrheit sagen würde. Vielleicht macht der Sohn sich ja jetzt auch Vorwürfe deswegen, dass er den Vater in so einer hilflosen Lage alleingelassen hat.
Ich glaube hier weder an ein Gewaltverbrechen noch an einen Unfall. Ich denke, der Mann ist stockbetrunken schlicht und ergreifend unglücklich hingefallen, vielleicht auch aus einer gewissen Höhe. Für einen Unfall + Fahrerflucht oder ein Gewaltverbrechen + Täterflucht war doch gar nicht genug Zeit... Allerdings muss auch die Frage gestattet sein, wenn schon das mit dem "im Parkhaus warten" nicht stimmte, da der Vater ja offensichtlich irgendwo zwischendurch sich betrinken war, wer weiß, was NOCH alles nicht so ganz stimmt an der Geschichte, wie sie erzählt wurde?