Habe hier auch noch einen Artikel.
Jasmin-Prozess: Angeklagter Sebastian S. fordert für sich lebenslange Haft
Andreas Debski
Leipzig. Im Jasmin-Prozess haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung auf Mord plädiert – allerdings unterschiedliche Strafmaße für den angeklagten Sebastian S. (24) gefordert. Während Staatsanwältin Katrin Minkus am Donnerstag vor dem Landgericht Leipzig von einer besonders schweren Schuld sprach und eine lebenslange Haft beantragte, bat Rechtsanwalt Rainer Wittner, die „extreme Kompliziertheit der familiären Verhältnisse“ zu berücksichtigen. Der Verteidiger machte „außergewöhnliche Umstände“ geltend, die für eine Verurteilung zu 13 oder 14 Jahren Haft – knapp unterhalb von lebenslänglich – im Rahmen einer sogenannten zeitigen Freiheitstrafe sprechen würden.
Sebastian S. hat gestanden, Jasmin K. (19) aus Elbisbach (Kreis Leipzig) am Pfingstsonnabend des vergangenen Jahres nach einem gemeinsamen Disko-Besuch getötet zu haben. In einem Schlusswort meldete sich der 24-Jährige am Donnerstag nach acht Verhandlungstagen erstmals selbst zu Wort – und forderte für sich eine lebenslange Haftstrafe. Zugleich schloss er eine Revision aus: „Ich werde jede Entscheidung des Gerichts annehmen.“ Das Urteil der Schwurgerichtskammer wird für Freitag erwartet.
Zuvor hatten die Eltern der getöteten Jasmin K. vor dem Gericht eine Erklärung abgegeben. „Egal, welches Urteil den Angeklagten erwartet, an unserer Situation wird es nichts ändern“, sagte Uta K. unter Tränen, „Herr S. hat nicht nur das Leben unserer Tochter ausgelöscht, sondern ein ganzes Familiengefüge zerstört. ... Wir haben jetzt schon lebenslänglich, obwohl wir nichts verbrochen haben.“
Jasmin K. war auf der Rückfahrt aus der Frauendorfer Disko von Sebastian S. angegriffen wurde. Laut Staatsanwaltschaft soll er die bewusstlose Freundin anschließend in seine Wohnung gefahren, missbraucht und getötet haben. Die Anklage lautet deshalb unter anderem auf Vergewaltigung und Mord aus niederen Beweggründen sowie um eine Straftat zu verdecken. Staatsanwältin Katrin Minkus warf ihm am Donnerstag „vorgetäuschte Erinnerungslücken“ vor. Aufgrund des brutalen Vorgehens und der abscheulichen Tat, die sittlich absolut zu verachten sei, sah sie eine besondere Schwere der Schuld erwiesen. „Die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung liegen aber nicht vor“, fügte die Staatsanwältin hinzu.
Der 24-Jährige, der die Ermittler unter anderem zu einem zweiten Tatort geführt hatte, bestreitet ein sexuelles Motiv für die Tat. Am Donnerstag erklärte er vor Gericht, an die Eltern seines Opfers gewandt: „Ich würde Ihnen gern eine Erklärung geben – doch ich kann selbst nicht sagen, wie ich so ein abscheuliches Monster werden konnte.“
Sein Strafverteidiger verwies in seinem Plädoyer auf „Interpretationsspielräume“, die sich sowohl aus dem rechtsmedizinischen als auch aus dem psychiatrischen Gutachten ergeben würden. Konkret geht es um zwei Tatversionen: Sebastian S. hat die Tötung zwar gestanden, gibt allerdings an, dass Jasmin K. bereits tot war, als er sie missbrauchte. Anwalt Rainer Wittner bat das Gericht unter Verweis auf entsprechende Entscheidungen des Bundesgerichtshofes, nicht „zur härtesten Keule zu greifen“, die das Gesetz zulässt: „In der Entwicklung meines Mandanten ist gehörig was schief gelaufen. Er ist trotz seiner 24 Jahre noch längst nicht einem Erwachsenen gleich.“ Deshalb sollte die Freiheitsstrafe „unterhalb von lebenslänglich“ angesiedelt sein, so Wittner.
http://www.lvz-online.de/leipzig/polizeiticker/polizeiticker-leipzig/jasmin-prozess-angeklagter-sebastian-s-fordert-fuer-sich-lebenslange-haft/r-polizeiticker-leipzig-a-272792.htmlMir ging es ans Herz, was Jasmins Eltern sagten. Es wird in solchen fällen nie eine "gerechte" Strafe geben. Nichts bringt Ihnen ihre Tochter, Schwester, Nichte wieder. Wie sie selbst sagten, sie haben lebenslänglich bekommen
:(. Ich wünsche Jasmins Familie weiterhin viel Kraft.