@Luppo Ups, da scheine ich wohl nicht beachtet zu haben, dass die Schweiz aus vielen verschiedenen Kontinenten zu bestehen scheint :-)
Doch alles in allem erscheinen mir solche Vorgehensweisen, unfassbar! Einen Kripobeamten vor Gericht zu stellen, weil er zu einem Vermissten/Entführungsfall weiter ermittelt? Man hätte auch den Dienstleiter vor die Angehörigen stellen können, damit er ihnen das System: ihre Steuern – sein Salär, erklären kann.
Ebenso, dass man bei verschwundenen Kindern von Mord ausgeht – wie viel Logik birgt denn sowas? Und wenn ich mir alles so durchlese wie du das beschreibst, scheint das ein reichlich zynisches System, wo keiner mehr Ehrgeiz zu haben braucht.
Was mir dabei unklar bleibt ist, wie es sich denn verhält, wenn Angehörige nicht wollen, dass das Verschwinden ihres Kindes verjährt?
Es kann doch auch Eltern oder Geschwister geben, die damit nicht einverstanden sein können, weil die Wunde ist, wie sie ist und immer schon war.
Geschieht das dann trotzdem? (ich hoffe inständig, dass du mir nicht mit „ja“ antworten musst!)
Luppo schrieb:Erstens müssen sie die Akten von irgendwo her verlangen
Darüber musste ich doch auch grinsen. So ohne Ergeiz da sitzen zu müssen und dann noch Akten einfordern sollen – geht ja gar nicht :-)
Ich ahne, dass die Zeit für die Familie von Edith, unsäglich schwer sein dürfte.
Dass es dann aber noch Gesetze gibt, die ein Vergessen vorantreiben sollen, es Fachpersonal gibt, deren Ehrgeiz scheinbar nicht gerne gesehen wird und entsprechend den spürbarem Fatalismus – wie schlimm ist das denn!!!