@JolandeZitat aus dem obigen Artikel :
Zu den Plädoyers kam es am Dienstag nicht, weil Staatsanwältin Birgit Jürgens erst am letzten Verhandlungstag beantragt hatte, Günther O. noch einmal psychiatrisch untersuchen zu lassen. Es geht darum, ob er „einen Hang zu Straftaten“ hat und deshalb zusätzlich zu einer möglichen Verurteilung zu lebenslanger Haft in die Sicherungsverwahrung eingewiesen werden könnte.
Angeklagter wurde als voll schuldfähig bezeichnet. Das Gericht ging dem Antrag nach, erweiterte den bereits erteilten Auftrag für die psychiatrische Sachverständige um diesen Punkt. Während der Verhandlung hatte sie bereits ihr Gutachten erstattet und den Angeklagten als voll schuldfähig bezeichnet. Zusätzlich hatte sie ihn in die Nähe eines Psychopathen gestellt.
Verteidiger Wolfgang Weber reagierte konsequent auf die neue Prozesslage. Er stellte den Antrag, das Verfahren auszusetzen, damit sich der Angeklagte und sein Verteidiger auf die neue Situation einstellen können.
Richter Andreas Labentz machte klar, dass das Gericht den Angeklagten und den Zeugen auf jeden Fall eine Neuauflage des Prozesses ersparen will. Alle müssten nämlich neu vernommen werden, Zeugen müssten zum Teil aus Sachsen anreisen, wo Familie O. längere Zeit gelebt hatte.
Zitat Ende
Genau das meinte ich, warum wird dieser Antrag erst am letzten Verhandlungstag gestellt ? Lesen die die Akten vorher nicht, oder gehen sie einfach unvorbereitet in einen solchen Prozess ?