@Cassylys Also wenn die Tat geplant war und der Täter auch nur halbwegs clever ist, dann hat er kein Handy dabei gehabt. Wenn der Täter ein Handy dabei hatte, dieses eingeschaltet war, er beim Opfer im Auto saß und sich auch mit dem Opfer zusammen im Auto bewegt hat (was ich ganz stark vermute), dann wird man dies auch anhand der Zellen Informationen raus bekommen. Was nicht heißt, das man dadurch auch den Täter kennt. Dafür gibt es einfach zu viele Prepaid SIM Karten, die auf irgendeine fiktive Person registriert wurden, ohne das die persönlichen Daten durch Vorlage eines PA kontrolliert wurden. Es lässt sich dann zwar feststellen welche zweite Rufnummer sich identisch mit der des Opfers bewegt hat, aber welche Person diese Rufnummer nutzt, dass weiß man dadurch noch nicht. Wenn es sich aber bei der Rufnummer um eine handelt, die zu einem Mobilfunkvertrag gehört der mit der Hinterlegung und Kontrolle persönlicher Daten abgeschlossen wurde, dann kann man zumindest den Vertragsinhaber ermitteln. Dieser wiederum benutzt die Rufnummer selbst oder sollte zumindest wissen wem er die Rufnummer zur Verfügung gestellt hat. Es lässt sich auch feststellen, ob das Handy ausgeschaltet wurde oder ob es z.B. einfach durch die Entnahme des Akkus oder durch Zerstörung abgeschaltet hat.