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Der neue Rundfunkbeitrag

330 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: TV, Gesetz, Neu ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Heppy ehemaliges Mitglied

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Der neue Rundfunkbeitrag

01.04.2013 um 18:02
Verbrecher die! Bekommen garnix! Wenn die Geld haben wollen sollen sie es nicht jeden Zugänglich machen. Ich geh mal 3xSteuern zahlen - muss aufs Klo^^

MfG Heppy™


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13.08.2013 um 11:52
Jedenfalls, gibt es für Interessierte hier einen Treffpunkt zum Erfahrungsaustausch.


Keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes.



http://www.online-boykott.de/klagen-statt-zahlen (Archiv-Version vom 29.06.2016)



Also ich hab meine Zahlung/en vorläufig eingestellt und gebe dieses Geld lieber meinem
Rechtsanwalt.



mfg,


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13.08.2013 um 15:30
Zitat von thomaszg2872thomaszg2872 schrieb:http://www.online-boykott.de/klagen-statt-zahlen (Archiv-Version vom 29.06.2016)
Nur damit das auch klar ist, diese Seite zeigt nur die Risiken einer Klage auf, wenn diese verloren wird. Also, was im schlimmsten Fall auf einen zukommt.

Hier werden keine Erfolgsaussichten beleuchtet. Die Wahrscheinlichkeit, dass man neben den Gerichtskosten auch noch die volle Nachzahlung der Beiträge leisten muss, ist nicht von der Hand zu weisen.


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ronca ehemaliges Mitglied

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18.08.2013 um 08:19
Weil das Thema gerade hier wieder aufgewärmt wird, darf ich mal ganz blöd fragen wie denn diese Rundfunkgebühr eigentlich eingezogen/eingetrieben wird???
Wenn sich jemand bisher gegenüber der GEZ quasi "totgestellt" hat, also alle Drohbriefe ohne Reaktion im Altpapier entsorgt hat, der zahlt auch heute keine Rundfunkgebühr.


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Namah ehemaliges Mitglied

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18.08.2013 um 11:17
Zitat von roncaronca schrieb: darf ich mal ganz blöd fragen wie denn diese Rundfunkgebühr eigentlich eingezogen/eingetrieben wird???
kannst du hier nachlesen.
Zitat von roncaronca schrieb: Wenn sich jemand bisher gegenüber der GEZ quasi "totgestellt" hat, also alle Drohbriefe ohne Reaktion im Altpapier entsorgt hat, der zahlt auch heute keine Rundfunkgebühr.
Wer nicht zahlt, macht sich nicht strafbar. Es droht jedoch ein Mahnverfahren, der Gerichtsvollzieher treibt ausstehende Beiträge ein. Hausbesuche von GEZ-Mitarbeitern wird es aber nicht mehr geben


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13.11.2013 um 17:31
Ich hab etz ein Problem und zwar soll ich 265,57 an Beiträgen zahlen. Wobei dieser Betrag sich aus 211,63 Mahngebühren und 53,97 € zusammensetzt. Da steht auch was von Pfändung der Mietkaution, Kontopfändung, Pfändung des Arbeitseinkommens etc.

Meine Frage sind jetzt:

Soll ich bezahlen? (kann ich nicht bin in der Ausbildung)
Gibt es Fälle wo einem der Betrag gepfändet wurde?
Warum ist die Mahnung so hoch? Hab davor max. 2-3 Briefe von denen bekommen über nen Zeitraum von 2 Jahren.
Wenn ich weiter auf ignorant mach was passiert dann?

Ich muss dazu sagen das ich weder Fernseher besitze. In einer Wohngemeinschaft lebe. Ich zwar ein Auto hab das aber nicht auf mich zugelassen ist somit hab ich auch kein Radio. Ich nehme auch keine ihrer tollen "Dienstleistungen" in Anspruch warum das so ist muss ich jetzt nicht erläutern. Ich weis auch das es nichts an der Sache ändert. Mein Einkommen liegt unter der Pfändungsgrenze. Also können die mich doch am Arsch lecken. Da müssen sie mich ja theoretisch in Beugehaft nehmen... Auf jeden Fall bin ich ziemlich sauer über diese Frechheit mir des sauer verdiente Geld aus der Tasche ziehen zu wollen...

Irgendwelche konstruktiven Vorschläge?


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13.11.2013 um 17:36
@NJ
Die Forderung besteht zu recht, oder nicht? Was willst du machen?
Die Kosten auflaufen lassen bis nach der Ausbildung, mit der Gewissheit dann eine erheblich höhere Summe zahlen zu müssen?
Anschreiben, die Sachlage klären, Ratenzahlung vereinbaren und die Kosten nicht explodieren lassen.
Bist du in der WG gemeldet oder wohnst du nominell noch bei deinen Eltern?


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13.11.2013 um 17:58
@Heide_witzka

Zu Recht? ok. Das ist hart sowas zu hören. Ich hab bis vor kurzem bei meinen Eltern gewohnt die dann auch für unseren Haushalt diese Zwangsabgabe geleistet haben. Es geht mir eigentlich viel mehr darum wie ich es vermeiden kann so einen Betrag für eine nicht in Anspruch und nur theoretisch verfügbare Leistung zu zahlen. Wie sich dieser Betrag, der für meine Verhältnisse sehr hoch ist ergeben soll ist mir auch schleierhaft.

Ich hab nicht mal einen Nachweis in dem Schreiben erhalten wie dieser Betrag zu stande kommt.Nur eine Liste von Einzelbeträgen die dann einfach addiert wurden. Bullshit des kann ich auch Summen addieren und sie jemanden schicken der sie dann bitte auf mein Konto überweisen soll!!! Da steht nur ich soll zahlen sonst wird gepfändet! Wurde schon mal jemanden etwas gepfändet weil er die Gebühren nicht gezahlt hat?

Dieser Rundfunkzwangsbeitragsabgabenscheiss ist doch verfassungswidrig. Er verletzt das recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die gehen einfach davon aus das ich ihren Propagandamüll schauen will und wollen Geld dafür! Gehts noch?

Zwangsentgelt bzw. Schuldknechtschaft ist doch verboten nach § 233 Abs. 1 S. 1 StGB. Also was soll der Mist.

Dann bin ich umgezogen. Seit 2 Monaten leb ich jetzt nicht mehr zuhause. Und die erste Post die kommt kurz nachdem ich mich umgemeldet hab war die Mahnung. Woher wissen die Penner (entschuldigt meine Wortwahl bin stinksauer) eigentlich meine neue Adresse? Gleichen die sie mit den Eiwohnermeldeämtern ab oder wie machen die des?

Und wenn du dann da anrufen willst kommste nicht durch. Und wenn doch, nach 15 Versuchen. Und dann wird dir gedroht, du wirst belogen usw. wollen Ratenzahlung vereinbaren. Ich werde nicht zahlen und ich bin mir der Konsequenzen durchaus bewusst...


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13.11.2013 um 18:03
@NJ
Die Summe ist mir unerklärlich, wenn du erst seit 2 Monaten ausgezogen bist.
Du lebst in einer WG. Zahlt dein Mitbewohner?
Der Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,98 Euro monatlich wird als Pauschale pro Wohnung bezahlt, unabhängig davon, wie viele Personen dort leben und ob und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind. Der Beitrag deckt auch die privaten Fahrzeuge aller Bewohner mit ab, nicht jedoch Zweit- und Nebenwohnungen sowie privat genutzte Ferienwohnungen
aus Wiki

Wie auch immer, du hast das Recht dir deine Rechnung erklären zu lassen. Mach ab jetzt alles schriftlich, (email geht auch) und bewahre es auf. Bemühe dich um die Rechnungsklärung, sie sind verpflichtet dir zu erklären wie die Summe zustande kommt.


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13.11.2013 um 18:06
@Heide_witzka

Versteh ich ich eben auch nicht. Ich versuchs. Danke für deine Hilfe ;)


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13.11.2013 um 18:13
53,97 hört sich ja erstmal nach 3 Monatsbeiträgen an. Vielleicht zwei Monate bisher in der WG plus der aktuell ausstehende Beitrag?

Warst du bisher bei der GEZ angemeldet, also noch vor der Umstellung auf die Haushaltsabgabe Anfang diesen Jahres?

Bezahlt sonst keiner aus der WG die Gebühr?

Zäld


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13.11.2013 um 21:46
Vorsicht!! Es gibt zahlreiche Trittbrettfahrer die mit gefakten Briefen, Rechnungen oder Mahnungen die angeblich von der GEZ kommen Geld ergaunern wollen.


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Namah ehemaliges Mitglied

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14.11.2013 um 06:47
@NJ

Es reicht schon wenn du ein Handy hast um Gebüren dafür zahlen zu müssen. Dein Handy wird wohl ein Radio haben oder auch Internetfähig sein.
Zitat von NJNJ schrieb:Gleichen die sie mit den Eiwohnermeldeämtern ab oder wie machen die des?
ja, tun sie.
Zitat von NJNJ schrieb: Warum ist die Mahnung so hoch? Hab davor max. 2-3 Briefe von denen bekommen über nen Zeitraum von 2 Jahren.
wenn du schon seit 2-3 Jahren Briefe von denen bekommst, passt das nicht zu dieser Aussage:
Zitat von NJNJ schrieb:. Seit 2 Monaten leb ich jetzt nicht mehr zuhause.
dass die dich dann sofort wieder anschreiben ist doch klar.


Studenten und Auszubildende können sich vom Rundfunkbeitrag befreien, wenn Sie Empfänger einer Ausbildungsförderung sind......

vielleicht liest du dir das mal durch, möglich das es für dich in Frage kommt:


http://gez-gebuehren.de/fuer-studenten-und-auszubildende-2013/ (Archiv-Version vom 18.11.2013)


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14.11.2013 um 09:19
Zitat von NamahNamah schrieb:Es reicht schon wenn du ein Handy hast um Gebüren dafür zahlen zu müssen. Dein Handy wird wohl ein Radio haben oder auch Internetfähig sein.
Und seit Anfang des Jahres ist noch nicht einmal mehr das nötig, sondern man muß nur in einer Wohnung leben, um gebührenpflichtig zu sein. Auch wenn die Wohnung völlig leer ist und überhaupt keine Möglichkeit zum Empfang von Rundfunk hat.

Zäld


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14.11.2013 um 10:55
Zitat von NJNJ schrieb:Ich hab etz ein Problem und zwar soll ich 265,57 an Beiträgen zahlen. Wobei dieser Betrag sich aus 211,63 Mahngebühren und 53,97 € zusammensetzt. Da steht auch was von Pfändung der Mietkaution, Kontopfändung, Pfändung des Arbeitseinkommens etc.
Kannst Du mir per PN diese Schreiben mal zukommen lassen? Natürlich mit geschwärzter Adresse, Namen, Bankverbindung etc.


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kore ehemaliges Mitglied

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17.01.2014 um 10:30
Wenn Deine Zahlungsrückstände noch aus 2012 resultieren mußt Du nicht zahlen, da erst 2013 auf Beitragszahlung entgegen Gebühr umgestellt wurde und man allgemein dem Begriff nach bis da keinen allgemeinen Beitrag erheben durfte. Weshalb die bisherige GEZ sich mit dem Eintreiben der Forderung wohl beeilte
Das Zahlungssystem ist jetzt aber anders, da es immer um die Wohnung geht, was an und für sich schon skandalös ist. Überspitzt gesagt wäre das so, als würde ich Zahnbürsten herstellen und davon ausgehen, daß jede Wohnung mindestens eine benötigt und dies mit einer bestimmtem (überhöhten) Gebühr belastete, ob diese genutzt würde oder nicht, wobei für die auftretenden möglichen Zahnschmerzen schon ein Krankenkassenbeitrag erhoben wird. :)
Da ich juristisch unbewandert war, dachte ich nicht, daß man bei erhobenen Beiträgen entgegen der Gebühr gar keine Leistung tatsächlich zu erbringen hat. Ich ging davon aus, es sei genau umgekehrt. Das ist falsch.
Beiträge so dachte ich zuvor, seien immer auch dem Allgemeinwohl geschuldet, etwa Rentenbeiträge, oder für den guten Zweck, denn dem Wehe dürfen sie nicht dienen, dies wäre strafbar. So ging ich davon aus, es sei so, daß Beiträge nur erhoben würden bei Vereinen, sozialen Verbänden, Clubs und Gesellschaften, denen ich Mitgliedschaft schulde und von denen ich etwas zurückerhalte und dies mit einem Beitrag auch anderen als gegenrechnend ermögliche, etwa innerhalb kommunaler Abgaben, oder bei Versicherungen.
Trotz des Begriffes Beitrag, steht ja hier zunächst immer die Leistung im Vordergrund, kein Mensch würde ansonsten noch gewillt sein Versicherungen abzuschließen.
Nun, da ist auch nie klar ob diese zahlen, evtl haben sei mit bedacht "Beitrag" und nicht "Gebühr" gewählt aber die Möglichkeit der Gewähr ist gegeben . Hier nun bin ich beitragspflichtig ob ich nun ARD oder ZDF habe oder nicht.
Obwohl der "Verein" nicht mehr Gebühren erhebt und sich nicht mehr GEZ nennt, behält er die alten Gebührennummern bei und ohne Unterschrift oder Einwilligungserkärung eines "Teilnehmers" treibt er bei. Auch versucht er bei Wohnungsnehmern entgegen eigener Vorgaben, zweimal zu kassieren, da er die Daten die ihm nun dieses Geld nähmen, angeblich löschte und an Bewohner ein und derselben Wohnung möglicherweise in der Hoffnung sie würden doch beglichen, Rechnungen versendet.
Wieviel Geld den "Beitragszahler" der Verwaltungsaufwand kostet weiß ich nicht. Ich finde es unmoralisch, mir wurde versichert von der dortigen Fachabteilung, man betreue 35 Millionen! Haushalte. Betreuen bedeutet man erhebt Rechnungen und treibt bei, wenn nicht gezahlt wird, egal ob der Haushalt fernsieht oder nicht, Radio hören kann oder nicht.
Vielleicht erscheint der Gedanke manchem abwegig, aber es gibt durchaus noch Menschen die dieses gar nicht wollen und die KEINEN Internetanschluß haben. Sie müssen zahlen, um deren Freiheit und um UNSERE ist es schlecht bestellt.
Ein Sonderfall besteht auch darin, daß man die Möglichkeit hat sich strafbar zu machen wenn man sechs Monate nicht zahlte, dies ist im deutschen Rechtssystem eigentlich gar nicht vorgesehen, oder selbstverständlich nur dort wo ich für eine Leistung die in jedem Fall zu erbringen ist bewußt nicht zahlte, um einen Beitrag handelt es sich dabei aber nicht, sondern um Erschleichung einer LEISTUNG.
Da aber jeder zahlen muß ist auf die Leistung gar nicht abgezielt und es wird hier nicht berücksichtigt, daß bei allgemeiner Pflicht zumindest diejenigen die nicht zahlen können genau so zu bewerten sind, wie diejenigen die in irgendeiner Wohnung eines zahlenden Beitragszahlers leben. Die öffentliche Hand hat ja Hartz IV bspw. auch an Menschen zu zahlen die gar keinen Wohnsitz haben, hiefür kommt der Steuerzahler auf, der menschenunwürdige Tagessatz wurde abgeschafft..
Wer es einmal versucht hat und noch am Leben ist, weiß wie schwer es ist, oder unmöglich sich dieser Beiträge zu entledigen. Ich hoffe es hagelt Klagen, zumindest damit dieses "Gelddrucken" beendet wird, und daß diese wenigstens wegen schwerer Formfehler erfolgreich sind.


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17.01.2014 um 15:53
Zitat von korekore schrieb:Wenn Deine Zahlungsrückstände noch aus 2012 resultieren mußt Du nicht zahlen, da erst 2013 auf Beitragszahlung entgegen Gebühr umgestellt wurde und man allgemein dem Begriff nach bis da keinen allgemeinen Beitrag erheben durfte. Weshalb die bisherige GEZ sich mit dem Eintreiben der Forderung wohl beeilte
Wo hast Du denn das her? GEZ-Abgaben gab es schon vor 2013. Nur war die Bemessungsgrundlage eine andere.
Zitat von korekore schrieb:Da ich juristisch unbewandert war
Bist Du es denn jetzt? ;)


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18.01.2014 um 01:02
Ich kotze auch alle 3 Monate ab bei der Zahlung der Gebühr und sehe es auch nicht ein für etwas zu zahlen, das ich nicht in Anspruch nehme.
Ich höre weder Radio noch schaue ich öffentlich-rechtliche Sender.

Warum kann man jene Dinge nicht für zahlende Kunden freischalten und für Nichtzahler verschlüsseln? Im Internet meinetwegen durch Passwörter für bestimmte Seiten?

Hass!


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kore ehemaliges Mitglied

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21.01.2014 um 09:58
Schlagwort-Archive: Rundfunkgebührenstaatsvertrag
Jul 15 2013
Die bloße Aufforderung der GEZ zur Zahlung ist kein Verwaltungsakt

Für viele, die einmal mit der GEZ Streit haben, sind die nachfolgenden Ausführungen in dem Beschluss des VG München (M 6a S 04.4066) eventuell von Interesse. Der Empfänger einer einfachen Zahlungsaufforderung der GEZ ging gegen die Zahlungsaufforderung vor. Das Gericht verneinte aber die Verwaltungsaktsqualität der Zahlungsaufforderung und lehnte deshalb den Antrag ab:

[Rdnr. 20] II. 1. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gem. § 80 Abs. 5 VwGO ist unzulässig. Aufschiebende Wirkung kann gemäß § 80 Abs. 1 VwGO nur einem Widerspruch oder einer Anfechtungsklage gegen einen belastenden Verwaltungsakt zukommen. Ein Verwaltungsakt muss angesichts der Regelungsfunktion, die ihm innewohnt, seinen Charakter als hoheitlich verbindliche Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts hinreichend klar erkennen lassen. Maßgebend hierfür ist der erklärte Wille, wie ihn bei objektiver Würdigung der Empfänger verstehen konnte. Der Antragsteller richtet sich vorliegend nicht gegen die Vollziehung eines belastenden Verwaltungsakts i.S. von Art. 35 BayVwVfG bzw. § 35 VwVfG. Der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO ist daher unstatthaft. In der Rechnungsstellung des Antragsgegners vom … Juli 2004 kommt ein Wille des Antragsgegners, eine verbindliche Regelung durch Verwaltungsakt zu treffen, nicht hinreichend zum Ausdruck. Das Rechnungsstellen von (hier: Rundfunk-) Gebühren durch Zusendung eines Kontoauszugs mit der schlichten Bitte um Zahlung eines als fällig angesehenen Geldbetrags ist – insbesondere wenn (wie vorliegend) dem Schreiben keine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt ist – als bloße Zahlungsaufforderung, wie sie auch unter Privaten üblich ist, aufzufassen und nicht als Verwaltungsakt mit besonderem Regelungscharakter, maßgeblich nicht als vollstreckbarer Leistungsbescheid bzw. vollstreckbare Gebührenfestsetzung.

Im Umkehrschluss heißt das, dass die GEZ jedenfalls ihre „Zahlungsaufforderungen“ auch nicht zur Vollstreckung beim Gebührenschuldner nutzen kann. Den Zahlungsaufforderungen fehlt ja schließlich die verbindliche Regelungswirkung und die Zahlungsaufforderungen sind daher keine Verwaltungsakte. Auch eine Verwaltungsvollstreckung kann nur über vollstreckbare Titel erfolgen. Den einfachen Zahlungsaufforderungen fehlt diese Qualität.

Darüber hinaus verjähren ältere Forderungen der GEZ sehr schnell, wenn sie nicht ordnungsgemäß durch Verwaltungsakt geltend gemacht werden.



es ist Gott sei Dank nicht nötig juristisch bewandert zu sein, wenn man lesen kann. :)
Von Vorteil wäre aber daß man eine Vertrags-oder Verbraucher- Rechtsschutz hat.


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21.01.2014 um 14:14
verstehe eins nicht...

ich zahle für steuern,strom, ich zahle telefon und internet an meinen Anbieter ca. 50-60 Euro, ich zahle für mein Handy auch an Anbieter. im Auto höre ich nur Musik auf CD,USB stick. Radio habe ich schon lange nicht mehr gehört, genau wie Fernseher geschaut. hab zwar ein Fernseher aber der ist an einer Box angeschlosssen, wo nur ausländische kanäle gehen (kein zdf,kein ndr oder wie die auch heißen) eingetlich schaue ich diese ausländischen kanäle auch nicht und bevorzuge lieber filme,youtube und andere seiten...

warum zum teufel diese GEZ leute fürttern ?

Internet gehört jetzt der GEZ oder wie soll man sich das vorstellen ? verstehe garnichts mehr und denke das die einfach kohle machen wollen und zwar soviel wie es nur möglich ist...schweinerei.


bei mir ziehen die das geld schön pünktlich ab ohne meines wissens und einverständnis. hab erst davon erfahren als ich auf meinem kontoauszug sah: VIELEN DANK FÜR IHRE ZAHLUNG xD
da will man ihnen antworten: ABER GERNE DOCH ! BEDIENT EUCH NUR :)


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