IP Nachverfolgung
28.08.2012 um 15:22@McPomm
Daher ist das ein unpassender Vergleich.
McPomm schrieb:Und ja, @zodiac68, auf richterliche Anordnung ist auch eine Postbeschlagnahme oder eine längerfristige polizeiliche Beobachtung möglich. Immer mit dem Hintergrund der Aufklärung oder Verhütung von Straftaten.Das wird aber nicht auf Vorrat durchgeführt, sondern wie du schon schreibst auf richterliche Anordnung. Dass Internetverbindungsdaten auf richterliche Anordnung gespeichert werden ist analog zu Obigen auch ohne Vorratsdatenspeicherung möglich.
Daher ist das ein unpassender Vergleich.