Es scheint da sehr viel Unsicherheit zu geben, ob solch eine Kamera erlaubt ist, oder nicht.
Viele Motorradfahrer benutzen eine Helmkamera um sich ihre Motortadtouren gemeinsam mit Freunden später noch einmal ansehen zu können. Was ist daran - außer dem Zweck der Aufnahmen - anders als eine Dashcam, die überwiegend als Beweissicherung eingesetzt werden soll?
Aber Beweissicherung wofür?
Neulich war ich in einer Runde, da erzählte jemand - durchaus in gesetzten Alter, begütert und dem Bildungsbürgertum zuzuordnen - er wolle sich jetzt auch eine Dashcam zulegen. Die anderen Autofahrer seien ja so rücksichtsichtlos und das wolle er sich nicht länger gefallen lassen und die Leute anzeigen. Wenn er auf die Autobahn auffahren will, dann macht ihm auf dem Hauptfahrstreifen keiner Platz. Dabei fährt er ein Auto mit deutlich über 200 PS.
Und dann gibt es noch vehemente Gegner der Dashcams, die die sofort verboten haben möchten
- weil sie bei ihrer Fahrweise besser nicht gefilmt werden möchten???
Es gibt ja schon seit langem den Unfalldatenspeicher UDS
Wikipedia: Unfalldatenspeicherder speziell zur Beweissicherung bei Unfällen entwickelt wurde, der sich aber - zu mindesten in Privatwagen - wohl wegen des Preises nicht durchgesetzt hat.
Bei schweren Unfällen mit Toten und Schwerverletzten geht es ja nicht nur darum, wer wem welchen Schaden bezahlt, sonder in erster Linie darum, wer strafrechtlich belangt werden kann. Da wird schon großer Aufwand getrieben, um anhand der Unfalspuren, Beschädigungen usw. zu rekonstruieren, wie sich der Unfall abgespielt hat und wer der Verursacher ist. Obwohl - wenn sich der Unfall zufällig im Aufnahmebereich einer Überwachungskamera abgespielt hat, dann zieht man auch die zur Aufklärung heran.
Anders ist das bei Blechschäden, wie z. B. bei Streifkollisionen beim Spurwechsel in derStadt, bei denen auch hoher Sachschaden entstehen kann. Wenn da keine Zeugen sind, kann man an den Beschädigungen der beteiligten Fahrzeuge sehr oft nicht erkennen, wer von beiden die Spur gewechselt hat und wer in seiner Spur geblieben ist. Dann bleibt jeder auf der Hälft seines Schadens sitzen, obwohl nur einer was falsch gemacht hat.
In dem Fal kann eine Dashcam hilfreich sein.
Trotzdem befürchte ich, dass Dashcams in absehbarer zeit verboten werden - weil man damit gegen das Datenschutzgesetz verstoßen
kann.Genauso wie mit den Kurzzeitkennzeichen. Die
kann man für einen Versicherungsbetrug verwenden.
Ich kenne viele, deren Hobby es ist, Autos und Motorräder zu restaurieren. Ein erschwingliches Hobby, wen man dazu sog. Yountimer nimmt, die in den 70igern Allerweltsautos waren. Die bekommt man für kleines Geld. Dafür haben die in restaurierten Zustand aber auch keinen großen Wert. Den Leuten kommt es halt auf die handwerkliche Tätigkeit des Resturierens an. Allen diesen Autos oder Motorrädern gemeinsam ist es, dass sie wenn die Restaurierung nach ein oder zwei jahren abgeschlossen ist, die TÜV-Plakette abgelaufen ist und ohne gültige TÜV-Plakette bekommt man heute kein Kurzzeitkennzeichen mehr um damit zum TÜV zu fahren. Da werden sich viele ein anders Hobby suchen müssen.
Genauso könnte es den Motorradfahrern gehen, die vielleicht irgenwann ihre Helmkameas nicht mehr benutzen dürfen, um sich Touren später gemeinsam mit Freunden ansehen zu können.