Kinofilme als Stream online ansehen erlaubt oder verboten?
20.11.2012 um 23:35Kinox hostet auch keine Filme, insofern wird es nicht so einfach die dran zu kriegen, sie verlinken nur auf Streamhoster, derer es ja so einige gibt.
Bei mir in der Schweiz ist angucken in Gegensatz zu Deutschland nicht strafbar, upload jedoch schon. Wir zahlen anbei auch ne Menge Gebühren an die Urheberrechtsfirma SUISA, bei jedem Kauf von Rohlingen/Speicher sind SUISA Gebühren drauf (CD/DVD/Blueray, HD Recorder)
Ich hatte ne Kollegin in DE, die einen solchen Abmahnbrief von einem Anwalt erhalten hatte. Über die IP kamen sie an ihre Adresse, sie soll illegal Sachen gedownloaded haben. In solchen Fällen NICHT zahlen, es folgen dann sonst ggf. weitere Rechnungen, denn zahlen gilt als Schuldeingeständnis.
Einige Abmahner reizen oft das Gesetz aus bis an die Grenzen (oder darüber hinaus), so verdienen sie sich ihre Kohle. In jedem Falle gilt die Unschuldsvermutung, d.h. sie müssen deine Schuld beweisen und nur eine IP alleine reicht da vermutlich nicht aus. Ausserdem ist zwielichtig wie sie an die IP kamen, zumal diese Abmahnungen gerne einfach mal ins Blaue versendet werden...ne menge Leute zahlen weil sie keinen Ärger wollen.
Wie man sich wehren kann? Zuerst mal nicht reagieren, wenn die Briefe nicht aufhören sich im Inet informieren, es gibt da Musterbriefe. Ich finde es jedoch besser pers. einen zu schreiben, der aber minimalsten Inhalt enthält, bei der Formulierung immer aufpassen dass es rechtlich nicht verdreht werden kann.
Z.B. schreibt dass ihr zu dem genannten Zeitpunkt nicht zuhause gewesen sein könnt, es dafür sogar Zeugen gibt (Kollege, Arbeit usw) und ggf. euer Wlan gehackt worden sein könnte, oder zugang zum pc haben noch mehere Personen, nun darf er mal Beweisen wer es war.
Zu 99% kommt es nicht zu einem weiterzug, einem Gerichtsverfahren, falls doch ist es dann Zeit den eigenen Anwalt einzuschalten, der dem Herr Abmahner auch Briefe schreibt :P
Bei mir in der Schweiz ist angucken in Gegensatz zu Deutschland nicht strafbar, upload jedoch schon. Wir zahlen anbei auch ne Menge Gebühren an die Urheberrechtsfirma SUISA, bei jedem Kauf von Rohlingen/Speicher sind SUISA Gebühren drauf (CD/DVD/Blueray, HD Recorder)
Ich hatte ne Kollegin in DE, die einen solchen Abmahnbrief von einem Anwalt erhalten hatte. Über die IP kamen sie an ihre Adresse, sie soll illegal Sachen gedownloaded haben. In solchen Fällen NICHT zahlen, es folgen dann sonst ggf. weitere Rechnungen, denn zahlen gilt als Schuldeingeständnis.
Einige Abmahner reizen oft das Gesetz aus bis an die Grenzen (oder darüber hinaus), so verdienen sie sich ihre Kohle. In jedem Falle gilt die Unschuldsvermutung, d.h. sie müssen deine Schuld beweisen und nur eine IP alleine reicht da vermutlich nicht aus. Ausserdem ist zwielichtig wie sie an die IP kamen, zumal diese Abmahnungen gerne einfach mal ins Blaue versendet werden...ne menge Leute zahlen weil sie keinen Ärger wollen.
Wie man sich wehren kann? Zuerst mal nicht reagieren, wenn die Briefe nicht aufhören sich im Inet informieren, es gibt da Musterbriefe. Ich finde es jedoch besser pers. einen zu schreiben, der aber minimalsten Inhalt enthält, bei der Formulierung immer aufpassen dass es rechtlich nicht verdreht werden kann.
Z.B. schreibt dass ihr zu dem genannten Zeitpunkt nicht zuhause gewesen sein könnt, es dafür sogar Zeugen gibt (Kollege, Arbeit usw) und ggf. euer Wlan gehackt worden sein könnte, oder zugang zum pc haben noch mehere Personen, nun darf er mal Beweisen wer es war.
Zu 99% kommt es nicht zu einem weiterzug, einem Gerichtsverfahren, falls doch ist es dann Zeit den eigenen Anwalt einzuschalten, der dem Herr Abmahner auch Briefe schreibt :P