In Deutschland ist es so:
Das Streamen von einen Film z.B., ist legal. Jedoch sollte beachtet werden, dass _nichts_ nachweislich auf den Computer gespeichert wird. Denn es ist möglich, eine Anklage gegen den Inhaber des Internetanschlusses, worüber der Film gestreamt wurde, zu erheben. Dann _kann_ es passieren, dass alle Speichermedien, die im Haushalt zu finden sind beschlagnahmt werden. Sollte sich dann etwas verwertbares auf diesen befinden (wie beispielsweise der Cache des Browsers/Flashplayers/...), wird vermutlich so etwas wie eine Schadensersatzforderung fällig.
Das ganze Szenario gegen den einzelnen, der einen _Film_ streamte, ist eher unwahrscheinlich, da die Aussicht auf Erfolg gering ist. Denn bevor ein Richter sein OK für die Beschlagnahmung von etwas gibt, welches nur auf Verdacht ist, muss er Handfeste Indizien haben. Das weiter Problem ist: In Dt. ist es üblich dynamische IP's zu haben und die Provider speichern die Information zugehörig zu der IP im Schnitt max. einen Monat.
Um jedoch an diese Daten heran zu kommen benötigt es wiederum eine Richterlichen einwilligung. Und diese zu bekommen ist zwar gegeben, aber es müsste in der Frist des Löschzeitraums des Providers liegen.
Natürlich, wenn man sich auf solchen Seiten anmeldet und dann noch diese Filme schaut, ist man selber dran Schuld.
@Rescue1973@Hanika