Automatisierte Trader für Kyptowährungen
19.06.2018 um 09:40Es stellt sich die Frage, ob beim Kauf explizit auf die kaufrelevanten Umstände hingewiesen werden. Nach ersten Recherchen und rausfischen von verschiedenen Landingpages zum Profitbuddy werden definitiv nachgewiesen Kaufrelevante Informationen dem Kunden vorenthalten. Dies stellt objektiv bereits den Verstoß gegen § 5 a Abs. 2 UWG ff. dar. Hieraus wiederum ergibt sich der Anfangsverdacht des Betruges in Form der Täuschung durch Unterlassung.
Schlimm ist, das sich solche Menschen in der Öffentlichkeit auch noch Experte schimpfen. Ich werde jetzt weiter solche Landingpages rausfischen, sichern und dann erst der Wettbewerbszentrale in Frankfurt am Main und dann den jeweiligen Staatsanwaltschaften übermitteln.
Die von Profitbuddy bereitgestellten Datenschutzbestimmungen sind zudem in Hinblick auf die Box fehlerhaft beziehungsweise überhaupt nicht vorhanden. AGB ist anwaltlich nicht abgesichert und löchrig wie ein schweizer Käse, so die Aussage eines befreundenten Richters a.D., der sich das ganze mal kurz angeschaut hat.
Nachtrag: Bei kurzer Durchsicht der ersten Landningpages musste ich feststellen das sogar Skyway-Oberkeuler exakt nach dieser verbotenen Methode werben. Na das wird ein Spässkens.
Schlimm ist, das sich solche Menschen in der Öffentlichkeit auch noch Experte schimpfen. Ich werde jetzt weiter solche Landingpages rausfischen, sichern und dann erst der Wettbewerbszentrale in Frankfurt am Main und dann den jeweiligen Staatsanwaltschaften übermitteln.
Die von Profitbuddy bereitgestellten Datenschutzbestimmungen sind zudem in Hinblick auf die Box fehlerhaft beziehungsweise überhaupt nicht vorhanden. AGB ist anwaltlich nicht abgesichert und löchrig wie ein schweizer Käse, so die Aussage eines befreundenten Richters a.D., der sich das ganze mal kurz angeschaut hat.
Nachtrag: Bei kurzer Durchsicht der ersten Landningpages musste ich feststellen das sogar Skyway-Oberkeuler exakt nach dieser verbotenen Methode werben. Na das wird ein Spässkens.