@uatu:
ah ok, vergleich mit nda. Ja so macht das sinn auch wenn "nda" bei einem österreichischen Gericht.....
Sonst wäre es eben verwirrend, die Sekretärin ist ja eh wg. Arbeitsverhältnis "gedeckelt",
als Käufer ein nda unterschreiben klingt auch merkwürdig
und als Kläger eines laufenden Verfahrens ohne Vergleich wäre eh absurd ein nda zu unterschreiben.
@Frankstar:
als Unternehmer muß man mehr denken im vergleich zum Verbraucher, da viele Rechte nicht greifen.
Außerdem ist ein Bausatz teuer und es gibt zuviele Lücken bzgl. Haftung, Betriebssicherheit die man teuer stopfen müsste im Vergleich zu einer fertigen Komplettlösung zum Festpreis.
Ergo würde eine Zementfabrik ein 100kw bis 5GW fertigteil mit festgelegter Leistung und eigenschaften kaufen und sich das 5kw teil vorab schenken lassen als Muster.
Ein Unternehmer der einen Bausatz "zum Privatspaß" oder als "Probierpackung" bestellt würde danach aber seinen 2400€ nicht hinterherklagen weil er das Geld sowieso geistig als Verlust betrachtet hat, damit rechnet daß es wahrscheinlich verloren ist. Egal welche Maschine oder Technik.
Wer also eine Firma mit Angestellten hat, ein solches Muster kauft und danach klagt ist in meinen Augen kein ernstzunehmender Unternehmer bzw. eh laufend mit Klagen beschäftigt.