Gewalt in Computerspielen
31.10.2008 um 19:20nachtrag:
ich meine damit natürlich ersteres, habe da etwas viel kopiert, sorry...
ich meine damit natürlich ersteres, habe da etwas viel kopiert, sorry...
wolf359 schrieb:Ich meine, ich möchte euch nicht unterstellen, das ihr demnächst in den Nach-Mensch Wolf, tausendmal darüber gesprochen und du hast es immer noch nicht kapiert? Die indizierten Spiele muss man sich nicht beschaffen, man kann in den Laden gehen und sie kaufen.
richten erscheinen werdet, weil ihr ein von euch gespieltes (und vielleicht über
das Ausland beschafftes...) indiziertes Spiel gespielt und nicht verkraftet habt,
aber wenn es Grenzen gibt, so haben sie alle zu akzeptieren, auch ihr. Wobei
ich hier nur die meine, die sich tatsächlich solche Spiele "beschaffen"...
Indizierte Videofilme und Computerspiele dürfen in Geschäften angeboten werden, sie dürfen Kindern und Jugendlichen aber nicht frei zugänglich sein.Ich hoffe ich konnte wenigstens eine deiner immensen Wissenslücken schließen.
wolf359 schrieb:Man sollte nicht immer den "Fehler" machen, die eigene Ansicht für ultimativDas sind wieder zahlreiche Unterstellungen, anderer Horizont als der Durchschnitt der Bevölkerung - stellt deine Meinung den allgemeingültigen Durchschnitt dar oder wie darf ich das verstehen?
richtig zu halten, denn sie beruht auf der individuellen Einstellung und Erfahrung.
Wenn ihr als harte Gamer da einen anderen Horizont entwickelt habt, als der
Durchschnitt der Bevölkerung, so ist das auf eure Erfahrung mit diesen Games
zurückzuführen, die ihr euch in vielen Tagen und Nächten erarbeitet habt...
wolf359 schrieb:a) Generelle Ausweispflicht beim Kauf eines Computergames, damit sich keinIst soweit ich weiss schon Pflicht, aber auf jeden Fall gängige Praxis.
Verkäufer mehr herausreden kann, er hätte das Alter falsch eingeschätzt...
wolf359 schrieb:b) Registrierungspflicht für indizierte Games. Dann läßt sich der Weg einesToll, da freut sich der Schäuble und wir haben ein weiteres unnützes Überwachungsgesetz am Hals.
Games in ungeeignete Hände bei Bedarf zurückverfolgen. Diese müssten
eine individuelle im Programm verankerte Seriennummer haben.
wolf359 schrieb:c)Konsequente Bestrafung von Personen, die indizierte Inhalte nicht dafür geeig-stimmt, damit könnte man wohl das Haushaltsloch stopfen.
neten Personen zugänglich machen.