@univerzal:
"Aber ich glaube viel mehr dass es mit dem Ablaufdatum zu tun hat. Hastdu schon eine neue Karte, und die Möglichkeit die Chips zu vergleichen?"
DerChip funktioniert auch noch, wenn die EC-Karte abgelaufen ist. Das sind zweiunterschiedliche Sachen. Natürlich bekam ich lange vor Ablauf eine neue Karte, habe diealte, verbogene aber bis zum 31.12. benutzt.
Die Chips der ersten Generationhatten nur ganz einfach das Altersmerkmal noch nicht. Ob nicht vorhanden oder nur nichtaktiviert, kann ich nicht sagen. Um die Auskunft wird aber jeder Bankmitarbeiter schwachbleiben.
Und an die anderen:
Der Geldchip hat mit der Zahlung mit derEC-Karte nichts zu tun. Bei Letzterer ist immer noch zwischen EC (PIN) undLastschriftverfahren (Unterschrift) zu unterscheiden. Beide Zahlungen kann man, sofernunbegründet, zurückgehen lassen; kostenfrei, nur "mangels Deckung" kostet. Wenn man alsofälschlich Unsinn unterschrieben hat, dem keine Forderung gegenübersteht, ist das keinProblem.
Die Daten aus dem Zahlungsverkehr mit EC-Karten sind nicht dazu bestimmt,Kundeninformationen zu sammeln und zu verwerten. Das ergibt sich schon aus den Abkommenzwischen den Beteiligten.
Irgendwelche Bonuskarten etc. (die nur den Zweck derDatenerhebung haben) würden auch keinen Sinn mehr machen, wenn man aus demEC-Karten-Geschäft tatsächlich brauchbare Daten gewinnen könnte (bedeutet dürfte und/oderwürde).