@Teegarden Die Idee, man könne die Neigung zum Serienmord therapieren, halte ich schon für grenzdebile Sozialromantik. Ok, selbiger Sozialromantik ordnet sich unser gesamtes Strafrecht unter und es mag noch angehen, wenn es um Mofadiebe geht.
Es geht meines Erachtens nicht mehr an, wenn es sich um Serienmörder und / oder Kinderschänder handelt.
Da sollte als Maxime gelten: Freiheit für die Menschen, die solche Straftaten nicht begehen. Verrotten im Knast sollte die kleine Gruppe von 'Menschen', die solche Straftaten begehen.
Ich empfinde schon eine Gutachtenerstellung über Dutroux als rausgeschmissenes Geld, das besser anders zu investieren wäre.
Und von einem wissenschaftlichen Standpunkt sind Serienmörder nun mal (erfreulicherweise) absolute Ausnahmen. Das bedeutet aber auch, dass für den Einzelnen kein statistisches Material vorliegen kann, dass er nun in Zukunft zu einer unverzichtbaren Stütze der Gesellschaft werden wird. Bei einer Gesamtrückfallquote von besipielsweise Sexualstraftätern von >70% halte ich die Erwägung einer Entlassung solcher Straftäter immer für eine Beihilfe zu neuen Straftaten.
Wer als Gutachter die Freiheit solcher Personen fordert, sollte selbige einfach mit seiner Familie unbeobachtet Zeit verbringen lassen. Ich denke, da würde manch ein Gutachter, der sozialromantische Persilscheine ausstellt, doch zurückschrecken. Wenn man aber solche Personen den Angehörigen der Gutachter nicht zumuten kann, warum kann man sie dann dem Rest der Gesellschaft zumuten?