Geheimer Staatsvertrag
10.01.2008 um 11:091. Er war Angestellter des Staates. Was er heute als Privatier macht, ist und bleibt seine Sache.
2. Geht der "Staat" nicht jeder Sache gleich hinterher. Wo kein Kläger, da kein Richter. Die Staatsanwaltschaft beschäftigt sich mit solchen Marginalien nur, wenn ein öffentliches Interesse besteht.
3. Der MAD wird dies wahrscheinlich auch nicht weiter verfolgen, weil er, wenn er eine Unterlassung erreichen möchte, auch über die juristischen Behörden gehen müsste. Dabei müsste er, um die Sache zu begründen, seine eigenen Quellen offenlegen. Daran ist keinem Geheimdienst gelegen, da er dann wohl nicht mehr den Namen Geheimdienst verdient. Dazu muß man auch wissen, daß die Geheimdienste in der BRD keine Polizeigewalt haben, sprich, die dürfen nicht das machen, was die Polizei darf, wie verhaften, sicher stellen etc.
4. Scheint das Buch eben nicht so staatsgefährdend zu sein, daß der Staat denkt, eingreifen zu müssen.
2. Geht der "Staat" nicht jeder Sache gleich hinterher. Wo kein Kläger, da kein Richter. Die Staatsanwaltschaft beschäftigt sich mit solchen Marginalien nur, wenn ein öffentliches Interesse besteht.
3. Der MAD wird dies wahrscheinlich auch nicht weiter verfolgen, weil er, wenn er eine Unterlassung erreichen möchte, auch über die juristischen Behörden gehen müsste. Dabei müsste er, um die Sache zu begründen, seine eigenen Quellen offenlegen. Daran ist keinem Geheimdienst gelegen, da er dann wohl nicht mehr den Namen Geheimdienst verdient. Dazu muß man auch wissen, daß die Geheimdienste in der BRD keine Polizeigewalt haben, sprich, die dürfen nicht das machen, was die Polizei darf, wie verhaften, sicher stellen etc.
4. Scheint das Buch eben nicht so staatsgefährdend zu sein, daß der Staat denkt, eingreifen zu müssen.