Bei Vista soll der Benutzer nicht mehr nur auf Updates verzichten, falls die "Validierung" fehlschlägt. Microsoft behält sich vielmehr vor, das Betriebssystem bis hin zu Unbenutzbarkeit zu deaktivieren, wenn der Prozess scheitert (EULA, Punkt 5). Daneben soll sich Vista generell regelmäßig mit Microsoft verbinden, ohne im Einzelfall den Benutzer auch nur davon zu unterrichten, und Informationen über den PC und die installierte Software übermitteln. (EULA, Punkt 7)
Mit der Benutzung von Windows Vista stimmt man zu, dass Microsoft via "Windows Defender" ohne jede Nachfrage "potenziell unerwünschte Software" vom Rechner entfernt, auch wenn dadurch andere Software auf dem Computer nicht mehr funktioniert oder deren Lizenzbestimmungen verletzt werden. Das kann durchaus auch Software betreffen, die vom Benutzer gar nicht unerwünscht ist, räumt Microsoft unumwunden ein (EULA, Punkt 6).
Quelle:
http://www.linux-user.de/ausgabe/2006/12/005-editorial/index.html1984