freigeistrepto schrieb:der himmel über tirol: voller chemischer wolken!!
In dem Text steht übrigens was Interessantes, Zitat:
"Darunter auch der engagierte Bürgermeister von Tscherms/Südtirol, Herr Roland Pernthaler. Der Bürgermeister beruft sich auf ein Gesetz in Südtirol, das ihn als Bürgermeister verpflichtet, Schaden von den Bürgern seiner Gemeinde abzuwenden."
Das ist nicht nur dort so, sondern auch bei uns.
Wenn Storr davon ausgeht, dass gesprüht wird und damit irgendeine Gefahr besteht, macht er sich (wie alle Chemmies) nach § 138 StGB (Nichtanzeige geplanter Straftaten) strafbar. Dort steht nämlich:
"(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung
[…] 8. einer gemeingefährlichen Straftat in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 310, 313, 314 oder 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3 oder der §§ 316a oder 316c
zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterläßt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Und da ist auch § 314 (Gemeingefährliche Vergiftung) enthalten.