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Der Staat surft mit

138 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Überwachungsstaat ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Staat surft mit

31.07.2007 um 16:13
Nur mal so ganz nebenbei: Ich kann mich entschuldigen so oft ich will!
und lächerlich
ist es ganz sicherlich nicht!


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Der Staat surft mit

31.07.2007 um 16:23
Link: www.bundesverfassungsgericht.de (extern)

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am

Mittwoch, 10.Oktober 2007, 10:00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe

die Verfassungsbeschwerden einer Journalistin,eines Mitglieds des
Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Linkspartei.PDS unddreier
Rechtsanwälte. Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen das am30.
Dezember 2006 in Kraft getretene Änderungsgesetz zum
nordrhein-westfälischenVerfassungsschutzgesetz, welches dem
Verfassungsschutz unter anderem die Befugnisgibt, heimlich auf an das
Internet angeschlossene Computersysteme zuzugreifen(sog.
"Online-Durchsuchung"). Im Einzelnen sind folgendeVorschriften
angegriffen:

--> § 5 Abs. 2 Nr. 11 VSG (Aufklärung desInternets und
"Online-Durchsuchung")
Die Norm ermächtigt dieVerfassungsschutzbehörde zu zwei verschiedenen
Arten von Maßnahmen: Zum einen erlaubtsie das Beobachten und Aufklären
des Internets; hierunter fallen in erster Linie dieSichtung und
Teilnahme an der Internet-Kommunikation (z.B. E-Mails,Newsgroups,
Chats, Webseiten). Zum anderen ermächtigt die Normdie
Verfassungsschutzbehörde zum heimlichen Zugriff auf
informationstechnischeSysteme, auch mittels technischer Mittel.
Derartige Zugriffe werden in jüngerer Zeitunter dem Schlagwort
"Online-Durchsuchung" diskutiert. Die Norm spezifiziert nichtnäher,
welche Arten von Zugriffen auf informationstechnische Systeme
gesetzlicherlaubt sein sollen. Technisch denkbar und unter
Ermittlungsgesichtspunktenmöglicherweise zielführend könnten eventuell
die folgenden Arten von Zugriffen sein:Der einmalige Zugriff auf die
auf der Festplatte des betroffenen Computersgespeicherten Daten; eine
kontinuierliche Überwachung der gespeicherten Daten, bei derjede
Änderung des Datenbestands mitgeschnitten wird; der Zugriff aufweitere
Funktionen des betroffenen Rechners (etwa Mitverfolgungder
Tastatureingaben, Zugriff auf über das Internet geführteTelefonate).

--> § 5 Abs. 3 VSG (Benachrichtigungspflichten)
Danach sind mitnachrichtendienstlichen Mitteln gewonnene
personenbezogene Daten zu kennzeichnen undden Personen, zu denen diese
Informationen erfasst wurden, nach Beendigung derMaßnahme mitzuteilen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Benachrichtigungdes
Betroffenen unterbleiben.

--> § 5 a Abs. 1 VSG (Erhebung vonKontoinhalten)
Unter bestimmten Voraussetzungen darf die Verfassungsschutzbehördebei
Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsunternehmen und
FinanzunternehmenAuskünfte über Beteiligte am Zahlungsverkehr und über
Geldbewegungen und Geldanlageneinholen. Auf diese Weise soll
ermöglicht werden, die Finanzierungsströmeterroristischer Netzwerke zu
ermitteln.

--> § 7 Abs. 2 VSG (AkustischeWohnraumüberwachung)
Die Norm regelt die Befugnis des Verfassungsschutzes zurakustischen
Wohnraumüberwachung.

--> § 8 Abs. 4 Satz 2 VSG (Führungelektronischer Sachakten)
Das Gesetz unterscheidet zwischen Akten derVerfassungsschutzbehörde,
die zu bestimmten Personen geführt werden, und Sachaktenüber
verfassungsfeindliche Bestrebungen, in die allerdings auch
personenbezogeneInformationen aufgenommen werden können. § 8 Abs. 4
VSG regelt den Zugriff aufpersonenbezogene Daten, die in Sachakten
enthalten sind. Der angegriffenen Satz 2bestimmt, dass
personenbezogene Daten in Sachakten bestehen bleiben dürfen, auchwenn
die zu der betreffenden Person geführten Dateien gelöscht wordensind.

--> § 13 VSG (Datenverarbeitung in gemeinsamen Dateien)
Die Normermächtigt die Verfassungsschutzbehörde, ihre Erkenntnisse in
gemeinsamen Dateiennicht nur - wie bereits bisher - mit anderen
Verfassungsschutzbehörden, sondern auchmit weiteren
Sicherheitsbehörden zu verarbeiten.

Nach Auffassung derBeschwerdeführer verletzt die "Online-Durchsuchung"
(§ 5 Abs. 2 Nr. 11 VSG) das Rechtauf Unverletzlichkeit der Wohnung.
Viele vertrauliche Informationen, die früher inkörperlicher Form in
der Wohnung aufbewahrt wurden und damit in den räumlichenSchutzbereich
der Wohnung fielen, würden heute auf dem heimischenComputer
gespeichert und fielen daher ebenfalls in den Schutzbereich des Art.13
GG. Die Unverletzlichkeit der Wohnung könne nur unter den
Voraussetzungen desArt. 13 Abs. 2 bis 7 GG eingeschränkt werden. Die
Online-Durchsuchung werde aber vonkeiner der dort vorgesehenen
Einschränkungsmöglichkeiten erfasst. Darüber hinaus rügendie
Beschwerdeführer eine Verletzung des Rechts aufinformationelle
Selbstbestimmung. Die Regelung über die Online-Durchsuchung wahreweder
das Gebot der Normenklarheit noch den Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit.Soweit § 5 Abs. 2 Nr. 11 VSG das Beobachten des
Internets vorsehe, verletze die Normauch das Fernmeldegeheimnis.

Soweit es um die Benachrichtigung des Betroffenen imAnschluss an eine
Maßnahme nach § 5 Abs. 2 Nr. 11 VSG geht, sehe § 5 Abs. 3 VSG zuweit
reichende Ausnahmen von der Benachrichtigungspflicht vor und sei daher
mit derRechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG nicht vereinbar.
§ 5 a Abs. 1 VSG, der dieErhebung von Konteninhalten regelt, verstoße
gegen das Recht auf informationelleSelbstbestimmung.

§ 7 Abs. 2 VSG entspreche nicht den Vorgaben, diedas
Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur strafprozessualen
akustischenWohnraumüberwachung aufgestellt habe. Es fehle an
kernbereichsschützenden Regelungenund Vorschriften zur Kennzeichnung
der gewonnenen Daten.

§ 8 Abs. 4 Satz 2 VSGverletze das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung, da es an einer Regelung überdie Löschung
personenbezogener Daten in den Sachakten fehle.

§ 13 VSGschließlich verstoße gegen das Trennungsgebot zwischen
Geheimdiensten undPolizeibehörden und damit gegen das
Rechtsstaatsprinzip.


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Der Staat surft mit

31.07.2007 um 16:42
ich wiederhole :
einem geschützten pc wird das nicht passieren

buddel


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31.07.2007 um 16:43
nicht online jedenfalls


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Der Staat surft mit

31.07.2007 um 16:45
Und wie willst du einen PC legal schützen, wenn sie den Schutz verbieten?
Wollen sieja verbieten( PCschutzprogramme. Zum. faktisch, denn die werden ohne entspr. Proggisnicht mehr programmiert werden können...) und dann steht jeder, der sich trotzdem schütztunter einem noch erhärteteren Generalverdacht....
Aber soll er ruhig mitsurfen, wirwissen ja: Wer nichts zu verbergen hat, der braucht auch nichts zu befürchten :D


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Der Staat surft mit

31.07.2007 um 16:57
aaargh,
wenn ich diesen schnack schon immer lese !
auch mit smiley dahinter ist derder grösste murks.

ich hab nichts zu verbergen,
ich hab aber auch keininteresse daran,
dass irgendein fuzzi meint, das abchecken zu müssen.

wenn sichjemand in irgendwelchen foren
pornografischen, rechtsradikalen oder anderen extremeninhalts bedient,
kann es natürlich sein,
dass mit einem mal die cops vor der türstehen.
dann ist dein pc weg
und selbst die noobs der bullen machen deinefestplatte auf.

online läuft da gar nichts,
weil kein kommerzieller
(vonfree- und shareware schon mal ganz abgesehen)
anbieter von antiviren und spyware
mit den behörden zusammen arbeiten will (und kann).

dann ist nämlich pleiteangesagt

buddel


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Der Staat surft mit

31.07.2007 um 17:04
Ja. Ich hab halt gehofft, der Smiley reicht, aber ich werd mir wohl angewöhnen müssen ironie/ \ironie dahinzusetzen, damit auch der Herr Buddel versteht, was gemeint ist (undhier extra für dich: --> ) :D:D:D

Und den Noobpolizisten möchte ich sehen, derne verschlüsselte Platte(dann lesbar) öffnet und das : wir knacken jedes Passwortgedönsist zwar tolle Propaganda, aber zum Glück- ich meine natürlich LEIDER- nichtreal!

Der Staat sollte seinem Souverän lieber mal ein wenig Souveränitätzugestehen, statt hier so ne Orwellsche Scharade abzuziehen. Aber ist halt so wie´s istund wir machen, was Lämmer halt so machen: fröhlich blöken und fressen bis der Schlachterkommt :/


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31.07.2007 um 17:18
-"ich wiederhole :
einem geschützten pc wird das nicht passieren"

Ja, klar! Der"Verfassungsschutz" richtet sich nur mal eben provisorisch darauf ein.


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31.07.2007 um 17:21
ich wette, der verfassungsschutz schüttelt
über die idee der onlinedurchsuchung nurdie köpfe^^

buddel


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31.07.2007 um 17:22
Sollte es einen "Bundestrojaner" geben, überlebt der maximal einen Tag. Dann wirds imNetz ein Remove-Tool geben. Gibts einen Trojaner Update, gibts ein Remove-Update. Das istklar.
Das ist nicht so das Problem.
Die Orwellsche Scharade trifft den Punkt schonehr.


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31.07.2007 um 17:32
Ja ja, der nette und (der Mitte der 80'er schon alles wissende) Mr. Orwell!
Orientierteuch doch bitte mit aktuellen Dingen. Dem Nutzen, den Möglichkeiten der Ermittlung oderden Gründen für diese Methoden.

Ich bin bestimmt nicht der einzige, der das Buchgelesen hat, aber bitte missbraucht dieses Buch nicht als "Bibel" oder die Grundlage füreure Paranoia..


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31.07.2007 um 17:32
Mit Bundestrojaner meine ich ein im Netz sich selbst verbreitendes Programm das bei jedemOnline Menschen auf dem Rechner landet und provisorisch ein Hintertürchen aufmacht..Sprich, die direkte "Onlinedurchsuchung hat noch garnicht stattgefunden, kann aber jederZeit bei darf durchgezogen werden.
Also auch völlig willkürlich.


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Der Staat surft mit

31.07.2007 um 17:37
das gängige bild des flüchtig lesenden ist aber eben dieses :
dass irgendeinbehördenmensch jederzeit nach lust und laune auf jeden beliebigen pc zugreifenkann.
und wie du schon sagst, alpha,
auch ein "standby"-trojaner wird irgendwannentdeckt
(und dann hilft sich die netzcommunity schnell selbst^^)

buddel


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Der Staat surft mit

31.07.2007 um 18:10
@nurikikiki

das ist jetzt fast schon spam ,oder?

Das Buch 1984 wurde 1949veröffentlicht, nicht 1984 ;)

aber wem sag ich das?*fg


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Der Staat surft mit

31.07.2007 um 18:22
@alphaomega

Du weisst das ich weiss ...

ich will aber wissen was es da fuereine "spezialsoftware geben soll ...

anscheinend kann sie niemand "benennen" so"speziell" scheint die zu sein.

fuer mich eigentlich ein eindeutiger hinweisdarauf dass sich jemand nicht wirklich beschaeftigt hat mit der problematik wenn er von(wohl proprietaerer) spezialsoftware spricht, oder er hat da irgendetwas nicht wirklichverstanden.

aber wie auch schon gesagt wurde, das thema wurde auch schon inanderen threats behandelt und jede menge quellen und links dazu gepostet.


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31.07.2007 um 18:26
n.i.n.

>einem geschützten pc wird das nicht passieren

dir ist klar das dergrossteil der pc's die am netz haengen mit einem (proprieaeteren closed source) OS derfirma M$ ausgestattet sind.

diese werden als "geschuetzt", und von version zuversion als "immer sicherer" "verkauft".

ergo, es WIRD einem grossteils der pcspassieren (wenn es nicht eh schon der fall ist) (siehe Bot netze)


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31.07.2007 um 18:31
na,
gut wenn man mit linux und firefox unterwegs ist^^

buddel


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31.07.2007 um 19:09
@neoschamane

Wahrscheinlich befindet sich diese "spezial software" in privatBesitz.
Ich weiß es nicht...


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02.08.2007 um 22:29
Hör mal zu, auch wenn der Schutz verboten wird, so wird es ihn trotzdem geben. Was willStaat denn dagegen machen? Hardware-Firewall-Razzia? Antispy-Hausdurchsuchung?Antivirus-Open-Source-Datenbänke-Razzias? Diese Gesetzesideeen sind einfach nurschwachsinnig. Wer etwas zu verbergen hat, der weiß auch wie er es anstellen kann. Zumalder Staat wirklich nur Scriptkiddylike Trojaner und so'n shit verwendet.


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02.08.2007 um 23:43
@pommes

stimmt was du sagst :>


würd russland sowas ankündigen, hätteich eher schiss, wenn ich was zu verbergen hätte ;)


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