Link: de.wikipedia.org (extern)Zweifel an der Echtheit [Bearbeiten]
Es gibt seit der Veröffentlichung Stimmen,die mit Zweifeln an der Echtheit das Tagebuch diskreditieren wollen und dafür teilsdubiose Gründe anführen.
Seit Mitte der 70er Jahre behauptete David Irving, dasTagebuch sei nicht echt. Wiederholte öffentliche Statements von solchenHolocaust-Leugnern veranlassten Teresien da Silva im Namen des Anne-Frank-Hauses 1999 zuder Feststellung: „Für viele Rechtsextremisten erweist sich [Anne] als Hindernis. Ihrpersönliches Zeugnis der Judenverfolgung und ihr Tod im Konzentrationslager verhinderneine Rehabilitation des Nationalsozialismus.“
Seit den 50er Jahren gilt dieHolocaustleugnung in mehreren europäischen Staaten, darunter Deutschland, als Verbrechenund Aktivitäten von Neonazis werden gesetzlich verhindert. 1959 zog Otto Frank in Lübeckgegen Lothar Stielau vor Gericht, der als Schullehrer und ehemaliges Mitglied derHitler-Jugend ein Schreiben veröffentlichte, in dem er das Tagebuch als Fälschungbeschrieb. Das Gericht untersuchte das Tagebuch und erklärte es 1960 für echt. Stielauwiderrief seine frühere Aussage und Otto Frank verfolgte die Angelegenheit nicht weiter.
1958 sah sich Simon Wiesenthal bei einer Aufführung von The Diary of Anne Frankin Wien einer Gruppe von Demonstranten ausgesetzt, die behaupteten, Anne Frank habe nieexistiert, und ihn aufforderten, den Mann zu finden, der sie verhaftet hatte. Wiesenthalfand Karl Josef Silberbauer 1963. Der ehemalige SD-Beamte bekannte sich auf Nachfrage zuseiner Rolle und identifizierte Anne Frank auf einem Foto als eine der verhaftetenPersonen. Er lieferte einen vollständigen Bericht über die Ereignisse und erinnerte sichdaran, eine Tasche voller Papier auf dem Boden ausgeleert zu haben. Seine Aussagenuntermauerten die Darstellungen von Zeugen wie Otto Frank.
1976 zog Otto Frankgegen Heinz Roth aus Frankfurt am Main vor Gericht, der das Tagebuch in Pamphleten alsFälschung bezeichnete. Der Richter untersagte die weitere Verbreitung solcher Aussagenbei Androhung einer Strafe von 500.000 DM und sechs Monaten Haft. Deutsche Gerichtewiesen 1978 und 1979 zwei Klagen mit Bezug auf die Meinungsfreiheit zurück, da es keineAnzeige eines Betroffenen gab. Sollte diese erfolgen, könnte es zu einem Verfahren wegenübler Nachrede kommen.
Die Kontroverse erreichte ihren Höhepunkt mit derVerhaftung der Neonazis Ernst Römer und Edgar Geiss, die wegen Produktion undDistribution von Literatur, die das Tagebuch als Fälschung denunzierte, nach einerBeschwerde von Otto Frank verurteilt wurden. Ein Team von Historikern untersuchte dieDokumente mit der Hilfe von Annes Vater und stellte ihre Echtheit fest. 1978 wurde dasBundeskriminalamt aufgefordert, das Papier und die für das Manuskript des Tagebuchsverwendete Tinte zu untersuchen. Obwohl die Ermittlungen ergaben, dass die verwendeteTinte zur Zeit des Krieges verfügbar war, gab es auch einen Einwand des BKA: „Die auf denlosen Blättern angebrachten Verbesserungen sind teilweise auch mit schwarzer, grüner undblauer Kugelschreibertinte geschrieben worden.“ Diese Tinte wurde erst 1951 erfunden, dasSchreibinstrument selbst, der Kugelschreiber, kam auch erst nach 1945 auf den Markt.Leugner der Authentizität fühlten sich durch diese Feststellung bestätigt. EineVeröffentlichung im Spiegel (Ausgabe 41/1980), welche die Ergebnisse der Untersuchungeinseitig und unvollständig darstellte, führte auch international zu einigenKontroversen.
aus dem link.