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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

4.114 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Jugendamt, Antonia, Antonya ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

25.08.2015 um 10:57
Gestern so gehört auf youtube ab Minute 13:28
Video: „Die Deutsche Justiz richtet sich selbst“ von TheStudebaker1955
Hier wird ein Fall thematisiert, der ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes OHZ fällt !
Beata: „…der Senat (OLG Celle) der mit Familie Sch. befasst war und entschieden hat“

Sebastian: „Das waren doch die Richter die gesagt hatten, A. muss unter Umständen in eine geschlossene Einrichtung!“

Beata: „Richtig“

Sebastian: „Also kurzer Seitenblick auf den Fall A. Sch., das OLG musste wohl - das Zähneknirschen hat man durch die ganze Republik gehört - den Eltern Sch. das Sorgerecht wieder zurückgeben!“

Beata: „Ja – musste!“

Sebastian: „Die Tochter lebt jetzt selbstverständlich wieder bei ihren Eltern und in geordneten Verhältnissen.“

Beata: „Und keiner traut sich, die Familie anzupacken – das ist besser so, ehrlich (mit leicht drohendem Unterton)!“
Na – dass nenne ich doch mal gute Nachrichten: „Geordnete Verhältnisse“, dass heißt das Mädchen geht zur Schule, hat gleichaltrige Freunde und lebt glücklich mit Mama und Papa zusammen. Genau, dass war doch immer der Wunsch aller Unterstützer und auch der von uns hier.

Was mich nur stutzig mach, ist der letzte Satz von Beata und warum höre ich dort so ein drohen in der Stimme – aber sicherlich bilde ich mir das nur ein!

Freue mich auf jeden Fall über diese gute Nachricht, fast rechtzeitig zum zweiten Jahrestag (in zwei Tagen) der Flucht aus den Fängen der Kinderklaumaffia!


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

25.08.2015 um 14:46
Da muss ich dich aber leider bitterlich enttäuschen, meine liebe @Luky, was die "geordneten Verhältnisse" anbelangt, zumindest was unsereiner darunter verstehen würde. Geordnet hieße für uns, irgendwo gemeldet zu sein und eine Schule zu besuchen. Beides kann bei Antonya definitiv ausgeschlossen werden. Da überlegen wir uns doch mal, was das Mädel später in ihrem Leben für berufliche Möglichkeiten haben wird.

Der Unterton klingt für mich schon recht eindeutig drohend ;) Mir geht diese ganze Polen-Connection sowas von auf den Keks. Da haben wir den Ehefrau prügelnden Pomorski, den hartzenden Hilfsarbeiter Tomek, die mit einer Waffe in Düsseldorf rumballernde Beata, eine Angela, die nicht nur Brust-OP's dort hin vermitteln möchte ...


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

25.08.2015 um 15:17
Zitat von emzemz schrieb:Da muss ich dich aber leider bitterlich enttäuschen, meine liebe @Luky, was die "geordneten Verhältnisse" anbelangt, zumindest was unsereiner darunter verstehen würde.
Und genau das ist das große Missverständnis zwischen den angeblichen Unterstützern und uns hier im allmy.

Unter geordneten Verhältnissen versteht unsere heutige Gesellschaft etwas ganz anderes, wie die Menschen, die D. + P.M und A. Sch. unterstützen und umgeben.

Aber was soll’s, wir können uns noch so sehr bemühen, sie werden es nie verstehen oder begreifen!


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

26.08.2015 um 13:43
Zitat von LukyLuky schrieb:Sebastian: „Die Tochter lebt jetzt selbstverständlich wieder bei ihren Eltern und in geordneten Verhältnissen.“
Es geht, was die "geordneten Verhältnisse" anbelangt nicht nur darum, dass Antonya keine Schule besucht. Fast noch schlimmer scheint mir, das Mädel ist nicht krankenversichert.

Der Vater wird es, da er berufstätig ist, wohl sein. Damit könnte er eigentlich problemlos Frau und Tochter in seine Familienversicherung mit aufnehmen. Könnte, wäre da nicht das Problem, dass auch hierzu eine polizeiliche Anmeldung in Deutschland Voraussetzung ist.

Dann hoffen wir doch mal, dass weder Mutter noch Tochter in den ach so geordneten Verhältnissen jemals ernsthafter krank werden.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

26.08.2015 um 20:47
hast du Belege für deine ganzen Unterstellung ?


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

26.08.2015 um 21:29
Was mir gerade durch den Kopf geht:

Wenn man Angelas Ansichten mal weiterspinnen würde - ihre Ansichten über die "Seelenverträge" - könnte es dann nicht auch so sein, dass sich die Kinder eben diese Erfahrung ausgesucht haben, aus den Familien hinausgenommen zu werden? Woher nehemen die (Esos wie Angela) eigentlich die Gewissheit zu wissen, was sich welche Seele nun genau ausgesucht hatte? Das müssten die eigentlich mal erklären!

@AngelaM
Frau Masch, du bist doch hier angemeldet! :D
Warum schauste nicht mal wieder rein und erklärst uns das?


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

26.08.2015 um 21:52
Zitat von 1thomas11thomas1 schrieb: hast du Belege für deine ganzen Unterstellung ?
Wie soll das gehen, sobald man für etwas einen Beleg hat, ist es keine Unterstellung.
Wenn du aber konkret etwas wissen willst, für meine Behauptungen habe ich selbstverständlich Belege.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

27.08.2015 um 09:53
Das ach so pöhse Jugendamt. Angela hat ein Video eingestellt. Es spricht eine junge Mutter, drei Kinder hat man ihr schon weggenommen, das jüngste lebt bei ihr. Jugendamtsmitarbeiter samt Polizei waren in der Kita, wollten mit der Mutter reden, sie lehnt das ab. Sie war zurück von einem mehrwöchigen Aufenthalt in Polen, zuvor war sie in Norwegen, Schweden, Dänemark und Holland, alles mit dem kleinen Kind. Darin sieht das Jugendamt eine Kindeswohlgefährdung. Aber sie will doch nur gucken, wo man besser leben kann als in Deutschland.

Muss man nichts mehr sagen, oder?


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

27.08.2015 um 11:38
@emz
Wie alt ist das Kind?


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

27.08.2015 um 14:35
@Lepus
Die Mutter sagt, dass das Kind in die Kita geht. Mehr ist nicht bekannt.
Was mich auch interessieren würde, wie hat sie diese Auslandsreisen finanziert.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

27.08.2015 um 14:45
Ich hab mir mal ihr Facebook-Profil angegesehen. Daraus geht hervor, dass sie insgesamt vier Kinder hat. Bei dreien davon wurde ihr das Sorgerecht entzogen und die leben jetzt bei ihrem Ex-Schwager. Weiterhin tauchen als Kontakte Woicziech Pomorski und Antonya Schandorff auf. Damit erklärt sich zumindest schon mal der Kontakt nach Polen und man bekommt eine Vermutung, was geplant war....


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

27.08.2015 um 18:36
Zitat von LepusLepus schrieb:Wie alt ist das Kind?
Im Video ist das Kind kurz zu sehen, würde schätzen ein, maximal 2 Jahre alt!


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

28.08.2015 um 02:19
Was ich mich frage, ist es tatsächlich so, dass beide Kinder bei ihrem Vater leben wollen?

Da gab es doch den 12.09.2012, als Papa M. schon mal versucht hatte, seine Kinder zu entführen. Ein zufälliges Zusammentreffen mit den Kindern auf einem Supermarktparkplatz, aufgenommen von einer Überwachungskamera, beobachtet von einem unbeteiligten Zeugen, der Versuch des Vaters, "die Kinder ins Auto zerren zu wollen". Das Ganze misslang. War die Begeisterung der Kinder doch nicht so groß? Ergebnis war eine erneute anonyme Unterbringung andernorts und die Einstellung der begleitenden Umgänge.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

28.08.2015 um 18:48
Da hat sich aber eine ganz viel Arbeit mit paste and copy gemacht und dem Wittmunder Richter dargelegt, wie er am Montag am besten zu entscheiden hat. Sogar die passenden §§ und Gerichtsurteile hat sie ihm schon herausgesucht. Also wenn das kein Service ist.

Aber lest selber Spoiler
Brief an das Amtsgericht Wittmund:
Amtsgericht Wittmund
Am Markt 11
26409 Wittmund
Betrifft: Entzug des Sorgerechts
der Kinder Pia M.
und Dave M.
Sehr geehrte Herr Richter B.,

mit rechtlicher Würdigung Ihres Amtes möchte ich Sie darauf hinweisen, dass mit der Entnahme der Kinder Pia M. und Dave M. ein schweres Unrecht im Namen der Menschenrechte geschehen ist. Die Herausnahme der Kinder war und ist unzulässig, da Herr M. zu keiner Zeit gegen das gesetzliche Recht oder gegen die Menschenrechte verstoßen hat, was einem amtlichen Richter berechtigt ihm die Kinder entgegen des Elternrechts zu entziehen. Die Behauptung einer fehlenden Fürsorgepflicht durch eine Gefährdung durch den Bruder ist nicht bewiesen worden. Eine Erziehungsunfähigkeit kommt in der Gesetzgebung nicht vor und berührt die Eltern in ihren Grundrechten Art. 2 Abs. 2 GG, und ist entgegen der Erkenntnisse der Pädagogik (Erziehungswissenschaft) ein Begriff der weder belegt noch messbar ist.

Nach Art. 6 Abs.2 Satz 1 in Verbindung Abs. 3 GG sind Pflege und Erziehung der Kinder natürliche Rechte der Eltern. Die Erziehung des Kindes ist damit primär in die Hände der Eltern gelegt, wobei dieses „natürliche Recht den Eltern nicht vom Staat verliehen worden ist, sondern von diesem als vorgegebenes Recht anerkannt wird.“ Die Eltern können grundsätzlich frei von staatlichen Einflüssen nach eigenen Vorstellungen darüber entscheiden, wie sie die Pflege und Erziehung ihrer Kinder gestalten und damit ihrer Elternverantwortung gerecht werden (vgl. BVerfGE 60, 79 (88) Diese primäre Entscheidungszuständigkeit beruht auf der Erwägung, dass die Interessen der Kinder am besten von den Eltern wahrgenommen werden. In dieses Recht darf der Staat grundsätzlich nur im Rahmen des staatlichen Wächteramtes eingreifen. Jede zum Zweck der Abwendung einer Kindeswohlgefährdung getroffene staatliche Maßnahme muss allerdings den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten (vgl. BVerfGE 72, 122 (137); 76, 1 (50f.) m.w. N.).

Darüber hinaus regelt und begrenzt Art. 6 Abs.3 GG einen bestimmten, aufgrund des staatlichen Wächteramtes in Betracht kommenden Eingriff in das Elternrecht: „Eine Trennung des Kindes von seinen erziehungsberechtigten Eltern, ist gegen deren Willen nur aufgrund eines Gesetzes und nur dann möglich, wenn diese versagen oder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen (vgl. BVerfGE 24, 119 (138f.)).
Wird das Kind von seinen leiblichen Eltern gegen deren Willen getrennt, so ist dies der stärkste vorstellbare Eingriff in das Elternrecht, der nur bei strikter Wahrnehmung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit mit dem Grundgesetz vereinbar ist (vgl. BVerfGE 60, 79 (89, 91): 79, 51 (60)).
Zugleich obliegt in dem Entzug der Personensorge, die Feststellung des Gerichts, dass die Eltern als Erziehungsberechtigte versagt haben.

§ 235 (1) StGB besagt Mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit einer Geldstrafe wird bestraft wer 1. eine Person unter 18 Jahren mit Gewalt, durch Drohung, mit einem empfindlichen Übel 2. oder durch List ein Kind ohne dessen Angehöriger zu sein, den Eltern, einem Elternteil entzieht oder vorenthält.
Das Jugend(Amt) hat keinen Nachweis einer staatlichen Legitimation erbracht und ist somit nicht berechtigt freie Menschen in ihren Rechten einzuschränken und ohne Not in Elternrechte einzugreifen. Ein Unternehmen, daß einen gewerblichen Eintrag im Handelsregister hat, arbeitet gewinnorientiert und ist somit nicht befugt etwas anzuordnen und einen Kindesentzug in Auftrag zu geben.
Im Rahmen einer familien- gerichtlichen Maßnahme ist zu berücksichtigen, dass eine Trennung der Kinder von ihren Eltern die kindliche Entwicklung gefährdet, weil ein Abbruch der Eltern- Kindesbeziehung dem Kind die Basis für seine Orientierung über die Welt und sich selbst entzieht (vgl. Zenz, in: Salgo et al., Verfahrenspflegschaft für Kinder und Jugendliche) Zur natürlichen Entwicklung eines Menschen gehört die Ich - Identifizierung zu seinen eigenen Wurzeln. Eltern - Kind – Trennung und Entfremdung PAS ist Seelenmord und als schwere Körperverletzung zu werten, sowie ein massiver Eingriff in die Menschenrechte.

Das Familiengericht beschränkt sich in seiner Begründung der Entscheidung im wesentlichen darauf, auf den Bericht des Jugendamtes und auf das familien- gerichtliche Gutachten zu verweisen, das von einer einfachen Psychologin erstellt wurde, die sich selber als befangen bezeichnet hat, dann aber doch auf Wunsch des Jugendamtes ein Gutachten schrieb. Dieses psychologische Unternehmen arbeitet regelmäßig für das Jugendamt, auch im Bereich Adoptionen. Es besteht der begründete Verdacht, daß diese psychologische Praxis die Einnahmequelle Jugendamt nicht verlieren möchte. Es ist anzuzweifeln, ob diese Beurteilung auf einer hinreichend sicheren Tatsachenbasis beruht. Die Aufregung des Vaters wegen des Kindesentzugs wurde als Aggression gedeutet, dieser Feststellung widersprach eine renommierte Ärztin Psychiaterin, sie wurde aber nicht als Gegengutachterin zugelassen. Deswegen muss davon ausgegangen werden das eine Wahrheitsfindung nicht erwünscht war.

BPE Bundesverband Psychiatrie - Erfahrener e.v. Bonn: „Jede psychiatrische Exploration zum Zwecke einer Gutachten-Erstellung, die die Einschränkung von Persönlichkeitsrechten nach sich zieht, muss unter Zeugen erfolgen, mindestens ein Psychiatrie - Betroffener und ein Mensch ohne Fachausbildung, der den Soteria - Kriterien genügt. Jedes existenziell relevante psychiatrische Gutachten muss von einem nicht psychiatrisch ausgebildeten Gerichtsmediziner gegengezeichnet werden, denn die Gerichtsmedizin ist der objektivste aller medizinischen Disziplinen und vertraut mit Rechtsbezügen.“

>Daraus ist zu entnehmen, dass dieses Gutachten, keinerlei Gültigkeit und Rechtskraft besitzt und nicht der Wahrheitsfindung dienen kann.<

Psychiatrie Professor Drees Chefarzt der Psychiatrischen Abteilung des Bertha - Krankenhaus Duisburg und Träger des Bundesverdienstkreuzes : „ Bei demselben Menschen kann ein Gutachter einen Sozialkonflikt und ein anderer Schizophrenie diagnostizieren.“
Werner Leitner Gutachten-Experte Privatdozent der Uni Köln: Gutachten als Entscheidungshilfen für das Gericht unter dem Blickwinkel eines geforderten Beweisschlusses im Hinblick auf diagnostische und methodische Grundlagen, können den Mindeststandard nicht erfüllen.
Christopher Berndt Familiengerichtsexperte der Bundesanwaltskammer: „Mandanten werden immer wieder Opfer sogenannter Experten, die unrichtige Gutachten erstellen. Diplom Psychologen haben keine wissenschaftliche Ausbildung, es ist mehr als zweifelhaft, dass ein bis zwei Einzelgespräche eine klare Einschätzung der Persönlichkeit und somit eine exakte Diagnose erstellt werden kann.

Die Beurteilung der Persönlichkeit der Eltern berührt diese in ihren Grundrechten Art. 2 Abs. 1 GG
(vgl. BVerfGE 55, 171 <181>; 60, 79 <91>) Bundesverfassungsgericht stellt fest: 02.04.2009 BvR 683/09 Familien-gerichtliche Gutachten dürfen nicht erzwungen werden. Danach fehlt es an einer, den mit einer Exploration verbundenen Eingriff in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 GG) rechtfertigenden, verfassungsrechtlichen gebotenen klaren und unmissverständlichen Grundlage (BVerfGE 1, 176, <170ff.>>. Eine Zwangsbegutachtung stellt einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar.

Art. 10 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte lautet: Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten, sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.

Als unabhängig und unparteiisch gilt ein Gericht, dass rechtserhebliche Tatsachen selber erhebt, die Rechtssätze in einem rechtsstaatlichen Verfahren durch ermittelnde Sachverhalte anwendet und für die Parteien bindende Entscheidungen in der Sache fällt. Es muss über umfassende Kognition in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht verfügen. Die Rechtsprechung liegt ausschließlich in den Händen der Richterschaft.
1. Die richterliche Unabhängigkeit ist nicht gegeben, wenn ein Richter das Jugendamt, welches ohne den rechtlich bindenden Eintrag nach Treu und Glauben und ohne eine staatliche Legitimation handelt, vom Amts wegen an dem Verfahren beteiligt: „Was bedeutet dass beide Institutionen in verschiedenen Rollen vor die Ausgestaltung einer Verfahrenspartnerschaft gestellt sind.“ Verfahrenspartnerschaft heißt eine aktive Einmischung des Jugendamtes in das Familiengerichtsverfahren. Eine Unabhängigkeit des Richters ist so auf keinen Fall gegeben, es ist in diesem Falle auch keine Neutralität des Richters zu erkennen, da er nur einseitig Beweise zulässt. Die nachgewiesen befangene Gutachterin wurde benannt, dass Gegengutachten einer Ärztin und Psychiaterin nicht in die Entscheidungsfindung einbezogen. Verstoß gegen das deutsche Richtergesetz § 25 Grundsatz 4. Abschnitt Richtereid § 381 und § 6

Die Erschöpfung des Rechtsweges zur Wahrheitsfindung ist in dem vorliegenden Fall in keiner Weise von dem Gericht vollzogen worden (siehe BVerfGE 77, 381, 401 f,). Das Gerichtsverfahren war entgegen der Menschenrechte weder öffentlich, noch unabhängig oder unparteiisch und ist auf freie Menschen nicht anwendbar. Für einen Kindesentzug muss ein Gericht durch Zeugen und schlüssige Beweise belegt, verbindlich aufklären was geschehen ist und diese Tat durch Gesetze benennen. Wenn von richterlicher Seite kein Beweis geltend gemacht werden kann der belegt wie sich eine Tat zugetragen hat, ist ein schlüssiger Beweis nicht möglich. Die Ausführungen des Familiengerichts lassen in keiner Weise erkennen, in welchem Ausmaß seelische oder psychische Schäden durch das Verbleiben der Kinder bei dem Vater zu befürchten sind.

Bei einer rufschädigenden Behauptung seitens des Jugendamtes, für die keine Beweise erbracht werden, handelt es sich um den Tatbestand „üble Nachrede und Verleumdung gem. Strafgesetzbuch §186 und § 187“
Die Behauptung, der Bruder des Vaters stelle eine Gefahr dar, obwohl er nicht mit den Kindern in einer Wohnung wohnt, muss durch handfeste Beweise belegt sein, z.B. der Beweis wann und wo die Kinder mit dem Onkel alleine waren und welche Tat (genau definiert und durch Zeugen oder Aussagen der Kinder belegt) begangen wurde. Dem Bruder Herr Hoffmann konnte vor Gericht keine Tat nachgewiesen werden, aber dennoch bestraft das Familiengericht ohne Beweise den Vater durch Entzug seiner Kinder und die Kinder mit einem Heimaufenthalt. Das etwas zu befürchten oder zu vermuten sei und das man dem Vater nicht glaubt, dass er nicht mit dem Bruder zusammen leben wird, ist eine durch nichts bewiesene Behauptung aber kein Beweis, sonst müsste man allen Familien die straffällige Verwandte haben, die Kinder entziehen.
Vor Gericht darf mit einer bloßen Meinung die Tatsachen nicht ersetzen oder verdunkeln.

Da das Gutachten keine Rechtskraft besitzt und sich auch nicht auf Beweise und Tatsachen stützt, beruft sich das Gericht einzig und alleine auf die Behauptungen des Jugendamtes, die ebenfalls nur auf Verdacht beruhen und keine Taten benennen können, die an den Kindern begangen wurden.
Es gibt also keine Zeugen, keine Beweise einer Tat, kein rechtskräftiges Gutachten auf das sich das Gericht als einzigen (sogenannten) Beweis gestützt hat. Das Gericht ist seiner Pflicht nicht nachgekommen selber ermittelnde Sachverhalte zur Wahrheitsfindung einzusetzen. Darum erhebt sich der dringend Verdacht, dass ein gerechtes Urteil nach dem Gesetz der Menschenrechte und des Grundgesetzes nicht angestrebt wurde.

Zudem möchte ich Sie noch einmal darauf aufmerksam machen, dass kein Beschluss rechtskräftig unterschrieben ist und somit keine Gültigkeit besitzt. Es ist die Pflicht eines Richters ein amtliches Dokument eigenhändig, mit einer lesbaren Unterschrift zu versehen. Die rechtlich zwingende Grundlage für die originale (keine Kopie) eigenhändige Unterschrift findet sich z.B. im BGB Urteil vom 19 Juni 2007- VI ZB 81/05- BGB, Urteil vom 31.März 20002 – II ZR 192/02 – BGB. Die Verweigerung einer Unterschrift ist eine Straftat nach § 9 Strafgesetzbuch. Zuwiderhandlungen sind eindeutig Verstöße gegen das Völker- und Menschenrecht.

Solange sich keine ORIGINAL- Beschlüsse mit gültiger Unterschrift im BESITZ von Herrn M. befinden, ist kein Sorgerechtsentzug und kein Aufenthaltsbestimmungsrecht rechtskräftig entzogen worden.
Das bedeutet zwingend, dass die Kinder Pia und Dave M. ohne rechtliche, staatliche Legitimation, gegen den Elternwillen in Fremdfamilien und Heim untergebracht werden.

Hierbei handelt es sich nach Art. 6 GG (1) (2) (3) (4) um eines den stärksten vorstellbaren Gewaltakte in das Elternrecht mit Kindesraub, seelischer Grausamkeit und Körperverletzung. Die Tochter Pia ist besonders sensibel und schutzbedürftig und hat in dem Heim massive sexuelle Übergriffe hinnehmen müssen. Ich setze voraus, dass Sie Herr Bernau darüber informiert sind, zumal dieses Mädchen sich sogar ein Messer besorgt hat, um sich vor diesen Misshandlungen durch das Pflegepersonal zu schützen. Daraufhin hat man sie psychiatrisch untersucht und dann das Geschehen vertuscht. Sind die Kinder ins Heim gekommen um jetzt missbraucht zu werden? Ist es nicht Ihre Aufgabe und die Pflicht des Jugendamtes sie davor zu schützen? Beide Kinder sind auf das schwerste traumatisiert, eine weitere Unterbringung im Heim, bedeutet eine schwerwiegende Gefährdung des Kindeswohls durch (PTBS) posttraumatische Belastungsstörungen, Hospitalismus und KZ- Syndrom (Überlebenskampf). Den Kindern dieses Leid ohne eine nachgewiesene Notwendigkeit zuzufügen, fällt unter das Menschenrechtsverbrechen. Herr Richter Bernau, Sie handeln eindeutig gegen jede Moral, gegen Ihren Richtereid, gegen das Grundgesetz, der Kinderrechtskonvention und den Menschenrechten, weil Sie von diesen Vorkommnissen unterrichtet wurden. D.M. kam verzweifelt zu Ihnen ins Gericht und bat um Hilfe, worauf Sie ihn mit der Einweisung in die Psychiatrie gedroht und dann weggeschickt haben, das ist eine Straftat und fällt unter Unterlassene Hilfeleistung § 323c StGB.

Die Kinder und die Eltern werden in dem Gewaltsystem der Legislative, Judikative und Exekutive entgegen Art. 20 (2) „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ durch arglistige Täuschung (Versklavung und Entzug der Souveränität) völkerrechtswidrig ihrer natürlichen Menschenrechte und der Menschenwürde beraubt.
Es ist verboten den Menschen zu personifizieren und zu versklaven, da er damit aller Rechte beraubt wird. Alles was gegen die Grundrechte der Menschen verstößt ist verboten und darf nicht vollstreckt werden.“
Deutschland hat die Kinderrechtskonvention am 03.07.2010 unterzeichnet und voll akzeptiert. Hiermit hat sich Deutschland verpflichtet die Würde des Kindes zu achten, freie Meinungsäußerungen und das Mitspracherecht des Kindes einzuhalten. Mit der Unterschrift akzeptiert Deutschland das Recht des Kindes auf Informationen, Geborgenheit und Liebe und auf Familie und elterliche Fürsorge. (Oder gilt das nicht für das BRD_Recht?)

Völkerrechtswidriger Kindesentzug bedeutet den Verstoß gegen Artikel 3, 5, 8, 12, 13, 16 (3) 22, 25, 28, 29 der Resolution 217 A (III) der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: „Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat. Das Kind ist das höchste und heiligste Rechtsgut der Menschen und unterliegt den Menschenrechten, der Gemeinschaft der Menschen und dem Gerichtshof der Menschen. Gegen Menschen darf kein Zwang und keine Gewalt ausgeübt werden.

„Der Staat ist verpflichtet, selbst den Elternprimat zu achten, ihn aber auch gegen Übergriffe durch Dritte zu schützen. Die Eltern dürfen grundsätzlich frei von staatlichen Einflüssen und Eingriffen nach eigenen Vorstellungen darüber entscheiden, wie sie die Pflege und Erziehung der Kinder gestalten und damit ihrer Eigenverantwortung gerecht werden wollen ( BverVG 59, 360, 376).“ Das bedeutet, die Beziehungen der Kinder zu ihren Eltern sind zu sichern.

Um arglistige Täuschung im Rechtsverkehr handelt es sich:
• Wenn die Gesetze der Menschen im Familiengerichtsverfahren nicht umgesetzt und berücksichtigt worden sind.
• Wenn ein Mensch durch öffentliche Gewalt in seinen Grundrechten verletzt wird, muss er auf die Rechtsweggarantie nach Art. 19 Abs. 4 GG zurückgreifen können, damit er sich gegen Rechtsverletzungen wehren kann! Dieses Gesetz ist nicht rechtskräftig umgesetzt worden.
• Wenn durch die Beseitigung der Geltungsbereiche des Grundgesetzes, was auch das FamFG umfasst, die staatsrechtliche Hoheitsgewalt nicht mehr besteht, der Richter aber weiterhin hoheitsvolle Aufgaben und Rechtsprechungen gegenüber einen Menschen durchführt. (BVerfGE 2 BvF 1/73)

Jedem Richter sind die SMAD- und SHAEF-Gesetze bekannt und Sie wissen über den Zusammenhang mit der Zulassung nach „deutschem Recht“ für Juristen. In Kenntnis und Bewusstsein der Strafbarkeit sind Sie gemäß Ihres Richtereids in der Pflicht, völlig unparteiisch zu agieren, Sie dürfen weder einem Auftraggeber noch einem Standesrecht verpflichtet sein.

Die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes liegt vor, wenn ein Verwaltungsakt an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und der Fehler offensichtlich ist. Ein nichtiger Verwaltungsakt ist immer von Anfang an unwirksam, das stellt u.a. § 43 III VwVfG klar. Der Richter haftet bei Amts-Missbrauch persönlich.
Dieser Verwaltungsakt durch das Jugendamt gegen die Familie Möbius leidet unter einem schwerwiegenden Fehler und muss sofort korrigiert werden. Daraus ergibt sich eine zwingend notwendige, schnelle Rückführung der Kinder zu ihrem leiblichen Vater. Da die Entziehung des Sorgerechts und das Aufenthaltsbestimmungsrecht keine Gültigkeit besitzen, bitte ich Sie um eine schnelle und unkomplizierte Lösung.

Ich achte alle Beamten (zur Amtshandlung berechtigt) und Richter die für einen freien souveränen Staat und im Sinne der Menschenrechte für den Menschen handeln und die Gerechtigkeit als ein hohes Gut betrachten

Hochachtungsvoll

ursula aus dem Hause linke (ich bin ein Mensch und keine juristische Person)


Habe mir mal diesen Punkt herausgenommen, weil die Reichis unermüdlich immer wieder mit dem gleichen Schmarrn daherkommen:
Zudem möchte ich Sie noch einmal darauf aufmerksam machen, dass kein Beschluss rechtskräftig unterschrieben ist und somit keine Gültigkeit besitzt. ... Die Verweigerung einer Unterschrift ist eine Straftat nach § 9 Strafgesetzbuch. Zuwiderhandlungen sind eindeutig Verstöße gegen das Völker- und Menschenrecht.

Solange sich keine ORIGINAL- Beschlüsse mit gültiger Unterschrift im BESITZ von Herrn M. befinden, ist kein Sorgerechtsentzug und kein Aufenthaltsbestimmungsrecht rechtskräftig entzogen worden.
Von so einem Urteil unterschreibt der Richter ein Exemplar, das als Original in der Akte bleibt. Das darf sich der Herr M. gerne im Gericht ansehen, aber er bekommt es nicht und muss sich weiterhin mit den Ausfertigungen bescheiden.
http://www.krr-faq.net/unterschrift.php (Archiv-Version vom 19.06.2016)


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29.08.2015 um 15:04
Au weh, jetzt hat es unserer Angela auf FB die letzten Hirnwindungen verdreht. Ob das der in ihr zurecht aufsteigenden Panik geschuldet ist? Nur gut, dass ich dabei war. Da werde ich doch mal in Erinnerung bringen, wie es wirklich war ...

Angela war angezeigt worden wegen Übler Nachrede und Verleumdung und erhielt, nach ihrer Aussage bei der Polizei, einen Strafbefehl wegen falscher Verdächtigung. Gegen diesen legte sie Einspruch ein, ein Gerichtstermin wurde anberaumt, doch wer nicht kam, das war Angela. Sie hatte sich morgens krank gemeldet, nachdem sie abends erst auf OkiTalk moderiert und bis nachts um zwei im Internet noch fleißig getippt hatte.

Wer ebenfalls nicht zum Termin erschienen war, das war Axel Sch. der nachweislich geladen war und zwar unter der Anschrift von BeDumm. Er wird schon wissen, warum er das verschweigt ;) Man hätte gerne auch Antonya geladen, wie zu erfahren war, doch da sie nirgends polizeilich gemeldet ist, erübrigte sich das.

Wenn Angela ihre Anschuldigungen gegen den Heimleiter nun wiederholt: " Ihm hat es nicht gepasst, dass in der Sendung herausgekommen ist, dass er u.a. in der getragenen Unterwäsche von Antonya herumwühlt und das sogar täglich!" dann gibt es eigentlich nur eines, abermals anzeigen.

"Sie (die Richterin) hat alle Beweise meienerseits hartnäckig ignoriert!" Du hast Beweise, Angela? Zeigen :D , denn bis jetzt hast du dich nur auf die Aussagen von Antonya berufen, die diese niemals öffentlich vor Gericht wiederholen wird.

Und BeDumm träumt: "Solche Lumpereien sind aber bei Gericht keine Seltenheit. Ich darf hier nur an den Termin von Angela erinnern. Der brachte ja einigen Richtern eine Strafanzeige ein." Da wollen wir doch mal abwarten :D


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Ilvi ehemaliges Mitglied

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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

29.08.2015 um 15:21
Ob Kinder entführt werden, kann ich nicht sagen allerdings hab ich mal gehört dass manche Leute vom Jugendamt in folgenden Link involviert sind.

http://wiev1.orf.at/stories/442044

Ob und was letztlich an den Anschuldigungen wahr ist, kann ich nicht sagen.


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29.08.2015 um 16:03
@Ilvi
Abgesehen davon, dass die Ermittlungen vor vier Jahren eingestellt wurden, geht es hier um Fälle, wo das Jugendamt selbst der Entführung beschuldigt wird, wenn es Kinder aus Familien herausholt.


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29.08.2015 um 20:28
@emz
was für eine Rechtschreibung :D
Der sollte seine fleißigen und tapferen Unterstützer wie Angela für sich schreiben lassen. ;)


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

29.08.2015 um 20:39
@Tireachan
Jetzt spotte da mal nicht, das wird bestimmt besser, schließlich tut er was für seine Rechtschreibung.
so leute freunde sisster bro ich bin heute abend wider in facebook ok weil ich jetzt in der schule rein muss ja weilwill ja mall das meien schrieft besser wierd mit deustch schreiben ich wahr zu lange in ausland ja über 20 j und jetzt muss ich aml wider meine schreieft besser bekomen und nicht so tuch ein nandwer gewürfeld haben wie jetz bis dann freunde sisster bro
mann leute freudne sisster bro man bin ich heute müde mann oh mann naja in der schule naja wenn ich besser schreiben lernen mochte dann muss ich auch da was fur machen so ist es eben



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