Hier eine Stellungnahme der Bundeszentrale für politische Bildung. Es wird der Weg von der beschränkten bis zur vollen Souveränität aufgezeigt. Der Artikel in Gänze unter dem unten angegebenen Link.
Volle Souveränität im 2 + 4-Vertrag
Die Trennung, im Kreise der beiden deutschen Staaten und der Vier Mächte über die endgültige Beendigung der 1945 einseitig von den Alliierten übernommenen Rechte zu verhandeln und die Beratungen über Fragen der inneren Wiedervereinigung den Deutschen zu überlassen, beschleunigte den Vereinigungsprozess und setzte die Sowjetunion unter Zugzwang. Unmittelbar nach den ersten freien Wahlen in der DDR am 18. März 1990 handelten Bonn und Ost-Berlin den Vertrag über die deutsch-deutsche Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion aus, der am 1. Juli 1990 in Kraft trat. Er diente als eine Art Zugpferd für die anschließenden Verhandlungen über den Einigungsvertrag, doch mehr noch für die Regelung der äußeren Aspekte der Wiedervereinigung. Hier galt es vier Fragen zu klären, die seit den fünfziger Jahren eine zentrale Rolle spielten: die Bündniszugehörigkeit des vereinten Deutschland einschließlich der Gesamtstärke seiner Streitkräfte, Sicherheitsgarantien für die Alliierten, die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze bzw. der endgültige Verzicht Deutschlands auf ein Drittel seines ehemaligen Territoriums und die Aufgabe alliierter Vorbehaltsrechte, durch die Deutschland seine Souveränität erlangte.
Was wollte die Bundesregierung in den Zwei-plus-Vier-Verhandlungen erreichen? Vorrangiges Ziel war die Wiederherstellung der Einheit und Souveränität Deutschlands. Dabei sollten die Bindungen an NATO, EG und WEU erhalten bleiben. Bundeskanzler Kohl wollte die Sowjetunion so schnell wie möglich zum Abzug ihrer Truppen aus dem dann östlichen Teil des vereinten Deutschland bewegen und zugleich die Präsenz der Alliierten in Berlin im Einvernehmen mit allen Beteiligten beenden. Darüber hinaus sollte das politische System der Bundesrepublik auf die DDR ausgeweitet, der Kernstaat Bundesrepublik um das Beitrittsgebiet DDR zum Grundgesetz erweitert werden. Bei den Sechsmächte-Verhandlungen sollte es lediglich um eine vertragliche Regelung gehen, aufgrund deren bestehende Rechte der Alliierten obsolet würden.[12] Das Interesse der Bundesregierung an einem Friedensvertrag war äußerst gering. Ein Diktatfriede à la Versailles 1919 war ebenso wenig akzeptabel wie ein Sonderstatus, der Deutschland singularisieren und diskriminieren würde. Angesichts möglicher materieller Forderungen der Vielzahl ehemaliger Kriegsgegner war es ratsam, auf eine Friedenskonferenz zu verzichten. Die Deutschen wollten nicht mehr Angeklagte sein.
Einen Tag bevor Bundeskanzler Kohl am 10. Februar 1990 nach Moskau reiste und Gorbatschow seine Einwände gegen das Selbstbestimmungsrecht der Deutschen in der DDR aufhob, ließ US-Präsident George Bush den Kanzler wissen, dass Washington der Einheit nur zustimme, wenn das vereinte Deutschland in der westlichen Allianz verankert sei.[13] Wiedervereinigung ohne Westbindung war für Kohl keine Option. Zur Erlangung der Souveränität Deutschlands und des sowjetischen Einverständnis mit dessen NATO-Mitgliedschaft bot der Kanzler drei Zugeständnisse an: Erstens, die Respektierung der Sicherheitsinteressen aller Nachbarstaaten durch Verzicht auf ABC-Waffen. Dieses Angebot entsprach der Verzichtserklärung, mit der Adenauer 1954 auf der Londoner Neunmächte-Konferenz den Gordischen Knoten bei der Aushandlung der Pariser Verträge durchschlug.
Kohl wiederholte diese Erklärung gegenüber Frankreichs Staatspräsidenten François Mitterrand in Paris und Bush in Camp David.[14] Zweitens stimmte Kohl der Begrenzung der staatlichen Einheit Deutschlands auf die Territorien der Bundesrepublik Deutschland, der DDR und Berlins zu. Damit bezog er dieselbe Position, der auch Adenauer nach den Verhandlungen über den Deutschland-Vertrag im Juni 1952 nicht widersprochen hatte.[15] Drittens war Kohl zu einer endgültigen vertraglichen Bestätigung des Verzichts auf die Gebiete jenseits der Oder-Neiße-Linie und des 1945 sowjetischer bzw. polnischer Verwaltung unterstellten Territoriums Ostpreußens bereit. Er bestätigte das, was in den Verträgen von Moskau und Warschau 1970 bereits geregelt worden war. Für den endgültigen Territorialverzicht erwartete er die Aufgabe aller Reparationsansprüche.
Nach Auffassung der Westmächte waren für die Wiederherstellung der deutschen Einheit und der vollständigen Souveränität vier wichtige Grundvoraussetzungen erfüllt. Zum einen war die Deutschland repräsentierende Regierung allseits anerkannter Partner, das hieß, sie betrieb keine Wiedervereinigungspolitik gegen die Interessen der alliierten Mächte und deren Verbündete in Europa. Zum anderen befand sich Deutschland nach dem erneuten ABC-Waffenverzicht und der Reduzierung konventioneller Streitkräfte praktisch im Status der Nichtangriffsfähigkeit und unterlag weiterhin der direkten Kontrolle durch das westliche Bündnissystem. Darüberhinaus sicherte die föderale politische Ordnung in Deutschland eine ausreichende Machtdezentralisierung. Und schließlich hatten die Deutschen längst die Mentalität westlicher Demokratien adaptiert und ihre politische Reife unter Beweis gestellt.
Das Erfolgsgeheimnis der Zwei-plus-Vier-Verhandlungen lag in der Gesichtswahrung aller Beteiligten. Gemeinsam mit den Westmächten war die Bundesregierung bemüht, die Sowjetunion nicht als Verlierer des Kalten Krieges dastehen zu lassen. In dem Verhandlungsergebnis konnte jede Partei für sich einen Erfolg verbuchen. Bonn und Washington hatten ihr Hauptziel - Wiedervereinigung zur Maximalbedingung der Westbindung - erreicht. Gorbatschow hegte für kurze Zeit die Hoffnung, mit deutschen Finanzhilfen akute Wirtschaftsprobleme im eigenen Land lösen und damit die Macht des Sowjetimperiums sichern zu können. Sein Nachgeben inder Frage der Bündniszugehörigkeit Deutschlands bürdete den Westmächten die alleinige Last der Allianzkontrolle über die Deutschen auf. Voraussetzung dafür war die weitere Präsenz amerikanischer Truppen in Europa. Die britische Premierministerin Margaret Thatcher konnte mit der anhaltenden Bindung Deutschlands an die NATO leben. Mitterrand und die übrigen westlichen Partner hatten mit dem ebenfalls am 1. Juli 1990 beginnenden Stufenplan für die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion eine engere Bindung der deutschen Währung und Wirtschaftskraft an die EG in Aussicht.
Der am 12. September 1990 in Moskau unterzeichnete Zwei-plus-Vier-Vertrag regelte nur die klärungsbedürftigen Fragen. So wurde das Territorium des neuen Deutschland definiert und der noch abzuschließende deutsch-polnische Grenzvertrag sowie der Verzicht auf weitere Gebietsansprüche und auf ABC-Waffen bestätigt. Dazu wurde die vor der KSE-Konferenz in Wien von beiden deutschen Staaten abgegebene Erklärung zur Höchststärke der gesamtdeutschen Streitkräfte mit 370 000 Mann wiederholt. Wichtig aus deutscher Sicht war die Festlegung des Abzugs der sowjetischen Streitkräfte bis Ende des Jahres 1994 und die zwischen Kohl und Gorbatschow vereinbarte Regelung der Stationierung deutscher Streitkräfte auf dem Gebiet der ehemaligen DDR bzw. das Verbot der Stationierung von Kernwaffenträgern dort. Bestätigt wurden zudem die Freiheit derBündniswahl des vereinten Deutschland sowie die Beendigung der seit dem 5. Juni 1945 von den Vier Mächten beanspruchten Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Dass Deutschland die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten besitzt, wurde als Faktum festgestellt.
Obwohl die Bundesrepublik Deutschland seit dem In-Kraft-Treten des Zwei-plus-Vier-Vertrages am 15. März 1991 auch völkerrechtlich ein souveräner Staat ist, sind heutzutage noch nicht alle Reste der Kriegsfolgen beseitigt. Artikel 53 und 107 der UNO-Charta (so genannte Feindstaatenklausel)[16] erlauben ohne Beschlüsse des Sicherheitsrates Zwangsmaßnahmen gegen solche Staaten, die im Zweiten Weltkrieg gegen einen der Unterzeichnerstaaten der Charta Krieg führten und erneut den Frieden bedrohen. Nicht zufällig waren sich Bundeskanzler Gerhard Schröder und der japanische Ministerpräsident Junichiro Koizumi bei ihrem Treffen am 9. Dezember 2004 in Tokio über die Notwendigkeit der Streichung der Feindstaatenklausel einig.[17]
Politisch gesehen, besitzen die Vier Mächte gegenüber Deutschland unverändert zwei Präs: Sie sind allesamt ständige Mitglieder des UN-Sicherheitsrates und verfügen jede über ein Vetorecht. Entsprechend der gewachsenen internationalen Verantwortung hat die Bundesregierung seit September 2004 im Zuge der UNO-Reform den Anspruch Deutschlands auf einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat geltend gemacht und in der brasilianisch-deutsch-japanisch-indischen Erklärung unterstrichen.[18] Und wenn es eines fernen Tages im Rahmen der gemeinsamen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu einer Regelung des Einsatzes von Nuklearwaffen in der Europäischen Union kommt, so wird vielleicht der ABC-Waffenverzicht Deutschlands ebenso als veraltet angesehen werden wie das Souveränitätsdenken.
http://www.bpb.de/apuz/29084/von-der-beschraenkten-zur-vollen-souveraenitaet-deutschlands?p=all