Lady_Amalthea
Diskussionsleiter
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
dabei seit 2012
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
Ist eine defekte Lichtmaschine ein Sachmangel?
17.12.2012 um 19:21Hallo,
ja mal wieder unser Auto :(
Wir haben im August ein gebrauchtes Auto bei einem Autohaus gekauft.
Nun ist das Auto letzte Woche einfach stehengeblieben mitten auf der Autobahn :(
Mein Mann, der auf dem Weg zur Arbeit war, mit dem Auto, hat seinen Chef angerufen. Sein Chef hat seine Vertragswerkstatt geschickt. Die haben auch erst was von der Lichtmaschine gesagt. Dann aber ihre Meinung geändert und gesagt, dass die Kabel von nem Marder angefressen wurden. Die Kabel wurden ausgetauscht.
Mein Mann holt das Auto ab, will Nachhause fahren und das selbe passiert wieder :cry:
Diesmal hat er den ADAC angerufen, die haben ihn dann zu dem Autohaus geschleppt, wo wir das Auto gekauft haben, weil wir am nächsten Tag da eh einen Termin hatten, wegen der Winterreifen.
Die vom Autohaus haben gesagt, dass die Lichtmaschine ganz kaputt ist und ausgetauscht werden muss.
Da haben wir dann gefragt, was denn mit der Garantie ist. Die meinten eine Lichtmaschine ist ein Verschleißteil und fällt deswegen nicht mit in die Garantie. Aber sie würden die Hälfte vom Preis übernehmen.
Nun hab ich mal die Papiere rausgekramt, die wir beim Kauf bekommen haben. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge und Anhänger steht aber:
Sachmangel
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstands an den Kunden.
(...) Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme der Garantie.
2. Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
3. Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden.
4. Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstands Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrags geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
Ich verstehen das so, dass der Verkäufer in unserem Fall haften muss.
Oder hab ich das falsch verstanden?
Ist eine kaputte Lichtmaschine überhaupt ein Sachmangel?
Warum steht da nichts von Verschleißteilen, die nicht mit in die Garantie fallen?
Bitte helft mir, der ganze Spaß soll jetzt 231€ kosten :cry:
ja mal wieder unser Auto :(
Wir haben im August ein gebrauchtes Auto bei einem Autohaus gekauft.
Nun ist das Auto letzte Woche einfach stehengeblieben mitten auf der Autobahn :(
Mein Mann, der auf dem Weg zur Arbeit war, mit dem Auto, hat seinen Chef angerufen. Sein Chef hat seine Vertragswerkstatt geschickt. Die haben auch erst was von der Lichtmaschine gesagt. Dann aber ihre Meinung geändert und gesagt, dass die Kabel von nem Marder angefressen wurden. Die Kabel wurden ausgetauscht.
Mein Mann holt das Auto ab, will Nachhause fahren und das selbe passiert wieder :cry:
Diesmal hat er den ADAC angerufen, die haben ihn dann zu dem Autohaus geschleppt, wo wir das Auto gekauft haben, weil wir am nächsten Tag da eh einen Termin hatten, wegen der Winterreifen.
Die vom Autohaus haben gesagt, dass die Lichtmaschine ganz kaputt ist und ausgetauscht werden muss.
Da haben wir dann gefragt, was denn mit der Garantie ist. Die meinten eine Lichtmaschine ist ein Verschleißteil und fällt deswegen nicht mit in die Garantie. Aber sie würden die Hälfte vom Preis übernehmen.
Nun hab ich mal die Papiere rausgekramt, die wir beim Kauf bekommen haben. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge und Anhänger steht aber:
Sachmangel
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstands an den Kunden.
(...) Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme der Garantie.
2. Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
3. Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden.
4. Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstands Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrags geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
Ich verstehen das so, dass der Verkäufer in unserem Fall haften muss.
Oder hab ich das falsch verstanden?
Ist eine kaputte Lichtmaschine überhaupt ein Sachmangel?
Warum steht da nichts von Verschleißteilen, die nicht mit in die Garantie fallen?
Bitte helft mir, der ganze Spaß soll jetzt 231€ kosten :cry: