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Facebook / Zeitungsfotos

7 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Facebook, Zeitung, Urheberrecht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Seite 1 von 1
disinfoagent Diskussionsleiter
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Facebook / Zeitungsfotos

26.05.2012 um 00:32
Hallöchen meine lieben IT-ler,

folgende Situation:

Eine Zeitung (nicht Bild :-)) lichtet dich (Gewerbetreibender) -im Rahmen einer Sonderaktion- ab. Der Artikel ist super geschrieben und auch auf dem Zeitungsbild siehst du ganz passabel aus. So, und nun ist ein -auch nach BGB- Minderjähriger auf dem Foto. Die Mama (ihr könnt euch nicht ausstehen) ist natürlich ganz stolz auf ihren Sproß, bis zu dem Zeitpunkt, an dem du den Artikel -deinerseits ganz stolz- auf Facebook -was man davon auch immer halten mag- postest.
Um Mutti ruhig zu stellen, bekommt ihr Sproß einen ganzkörper - Grauton. Natürlich hast du die entsprechende Zeitung als Urheber kenntlich gemacht, weil du ja auch irgendwo stolz auf den Artikel bist.
Dass Mama trotzdem auf 180 ist und dir mit ihren "Möglichkeiten" droht, bringt dich zu folgender Frage:
Was kann Mutti jetzt überhaupt tun, und wie solltest du (re)agieren?

Vielen Dank


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Facebook / Zeitungsfotos

26.05.2012 um 00:42
hmm.. ich weiß nicht, ob es rechtlich so passt, aber ich würde sagen ...

.. da sie nun ja scheinbar schon zugelassen hat, dass ihr allerliebstes kind auch in der zeitung aufgetreten ist muss sie entweder damit leben (weil die ja auch öffentlich ist) ... oder sie kann dich maximal dazu auffordern eifach sein gesicht (schwarzer balken) unkenntlich zu machen ...

ansonsten würd' ich sagen, es geht sie einen scheißdreck an, was du privat postest...

und runterfahren sollte sich madame vielleicht auch mal ... dann kommt sie möglicherweise auf die idee, dass es erstens scheißegal ist, ob ihr lieblings-gör auf 'nem dämlichen bild ist ... und ansonsten soll sie mal rational erklären, was genau sie daran stört ... als würden sich gott und die welt für eines von täglich 20mrd. bildern (mal ganz grob geraten) auf fb interessieren ...


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disinfoagent Diskussionsleiter
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Facebook / Zeitungsfotos

26.05.2012 um 00:48
@azrael
Danke für die schnelle Antwort. Aus menschlicher/ rationaler Sicht lässt dein Beitrag jetzt auch keine Frage mehr offen. Aber wie sieht`s mit der rechtlichen Situation aus? Weiß da jemand mehr?


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Facebook / Zeitungsfotos

26.05.2012 um 02:44
sein gesicht unkenntlich machen und gut is...


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Facebook / Zeitungsfotos

26.05.2012 um 02:57
Der Sohnemann ist ja schon in einem Grauton gehalten .... das reicht normalerweise....

Wieviele Leute waren oder sind auf dem Foto ? bei mehr als 6 kann sie eh nix machen.....

§ 22 KunstUrhG bestimmt:
„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von zehn Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.“


§ 23 KunstUrhG zählt Ausnahmen auf:
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

Erkennbarkeit [Bearbeiten]
Mit Bildnis ist hierbei nicht nur eine Fotografie oder Filmaufnahme, sondern jede erkennbare Wiedergabe einer Person gemeint, also auch Zeichnungen, Karikaturen, Fotomontagen, sogar der Auftritt eines Doppelgängers kann dazu zählen. Allerdings fallen künstlerische Abbildungen, die veröffentlicht werden, nicht nur unter das Kunsturhebergesetz, sondern auch unter Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz, welcher die Kunstfreiheit gewährleistet (siehe auch Mephisto-Entscheidung).
Die Einwilligung zur Veröffentlichung ist aber nur dann erforderlich, wenn der Abgebildete individuell erkennbar ist. Die Erkennbarkeit kann sich auch aus begleitenden Umständen ergeben. Selbst die in Presseveröffentlichungen übliche Anonymisierung durch Augenbalken beseitigen diese Erkennbarkeit nicht unbedingt.[3] Ist eine Person durch den Kontext eindeutig identifizierbar, kann sie sich gegen die Veröffentlichung wehren, auch wenn ihre Gesichtszüge gar nicht gezeigt werden. Die Erkennbarkeit einer Person entfällt auch dann nicht, weil diese sich altersbedingt verändert hat. Eines Beweises, dass die Person tatsächlich erkannt wird, bedarf es nicht.[4]


Quelle ist Wikipedia

Meiner Meinung nach sollte sie einfach ruhiger werden, dann ist auch alles gut.....

Gruß


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Facebook / Zeitungsfotos

26.05.2012 um 03:19
Rein rechtlich gibt es in solchen Fällen immer eine Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten (hier geltend gemacht durch Mutti) und der Pressefreiheit. Der vom Vorposter zitierte §22 und §23 KUG zählen dabei zum Persönlichkeitsrecht des Kindes. Was nun Vorrang hat - Persönlichkeitsrecht oder Pressefreiheit - ist immer vom Einzelfall abhängig. Es gibt da also rechtlich gesehen kein eindeutiges Ergebnis - wie leider oft :(

Jetzt kommt es auf den Einzelfall an, und wie Mutti argumentiert, dass mit dem Facebook-posting das Persönlichkeitsrecht bzw. das Recht am eigenen Bild ihres Kindes verletzt wurde. So wie ich das verstanden habe, ist der Kontext des Bildes ja absolut positiv und lässt alle in einem guten Licht dastehen. Aus deinen Schilderungen lässt sich jedenfalls nicht erkennen, dass dem Kind dadurch irgendein Nachteil entsteht.

Eindeutig ist die Rechtslage jedenfalls nicht. Meine Tendenz würde aber auch dazu gehen, dass dein posting bei Facebook in Ordnung war.


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disinfoagent Diskussionsleiter
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Facebook / Zeitungsfotos

26.05.2012 um 16:28
Vielen Dank für eure Antworten.

@Jimtonic
Ja, der Kontext war durch und durch positiv. Mutti und ich sind eben nicht gerade befreundet und sie wollte sich vermutlich nur wichtig machen bzw. mich irgendwie ärgern.
Zitat von JimtonicJimtonic schrieb:Jetzt kommt es auf den Einzelfall an, und wie Mutti argumentiert, dass mit dem Facebook-posting das Persönlichkeitsrecht bzw. das Recht am eigenen Bild ihres Kindes verletzt wurde
Und da liegt das eigentliche Problem. Mutti argumentiert nicht, sie postet auf meiner Pinnwand irgendwelchen Quatsch ist nun natürlich sauer, dass ich sie blockiert habe.

Jedenfalls freue ich mich darüber, aus rechtlicher Sicht (offenbar) nichts verkehrt gemacht zu haben.

Ich bin nun zu dem Schluss gekommen, dass ich eine Zeit lang etwas genauer hinschauen werde ob Mutti Äußerungen tätigt, die als geschäftsschädigend interpretiert werden können um dann ggf. rechtliche Schritte einleiten zu können. Vielleicht versteht sie ja diese Sprache.

Schöne Pfingsten noch.


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