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Schimmel und rechtliche Fragen..

50 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermieter, Schimmel ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Schimmel und rechtliche Fragen..

11.02.2019 um 17:59
@SKlikerklaker
Ich lüfte jeden Tag, mit Fenster komplett auf durch. Früh und abends. Die Temperatur ist in allen Räumen eigentlich fast konstant warm, Bad ist geschlossen (Tür). Und es ist auch nur u d ausschließlich im Schlafzimmer, nirgends sonst. Weder im Bad noch in der Küche, wo viel gekocht wird.


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Schimmel und rechtliche Fragen..

11.02.2019 um 18:11
Zitat von Miss_HippieMiss_Hippie schrieb:Ich lüfte jeden Tag, mit Fenster komplett auf durch. Früh und abends. Die Temperatur ist in allen Räumen eigentlich fast konstant warm, Bad ist geschlossen (Tür). Und es ist auch nur u d ausschließlich im Schlafzimmer, nirgends sonst. Weder im Bad noch in der Küche, wo viel gekocht wird.
Der Beitrag von mir ist komplett mein Fehler. Ich bin einfach in diesen Thread gestolpert ohne vorher Deine Bilder anzusehen.

Was das hier betrifft( Hervorhebung von mir)
Zitat von Miss_HippieMiss_Hippie schrieb:Aber er wird sagen das war vorher nicht da. Ich hab Angst das er mir die ganzen Kosten auf s Auge drückt.
Meine Einschätzung ist diese (Obacht! ich bin weder Anwalt noch Sachverständiger): Wenn es Spitz auf Knopf geht, d. h. er will Geld von Dir, weil er meint Du bist am Schimmel schuld, dann wird er Dich verklagen, und die Herbeiführung des Schimmels durch Dich beweisen müssen.


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11.02.2019 um 18:16
@SKlikerklaker
Verklagen 😕 ich darf gar nicht daran denken.
Ich verstehe es einfach nicht.

Ich danke Dir für deine Worte. Es kam mir auch seltsam vor, er war überhaupt nicht schockiert oder irgendwas. Er kam unangemeldet vorbei schaute auf die Stellen und hat erzählt wie normal das eigentlich ist mit den Kaltebrücken und das es früher viel schlimmer war.

Vom erzählen her wohnte vor längerer Zeit eine junge Frau mit ihrem Baby hier, die dann "ganz plötzlich" ausgezogen war und eh kaum hier war.. Laut Anwohnern war sie ein bisschen "balabala"

Ich frage mich, ob sie nicht das gleiche Problem hatte und deswegen ( verständlicherweise) einfach ausgezogen ist


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11.02.2019 um 18:34
@Miss_Hippie
Na ja sollte Dein Vermieter tatsächlich Geld von Dir haben wollen, gehe ich davon aus, Du knickst nicht gleich ein und zahlst nur um des Friedens Willen.
Ich habe mich quasi in Deine Situation versetzt und überlegt wie ich reagieren würde. Hätte ich in meiner Wohnung solch massiven Schimmelbefall wie Du und ich müsste mir kein Fehlverhalten vorwerfen (d.h. ich habe immer ausreichend und "richtig" gelüftet und im Winter die Wohnung nie auskühlen lassen = immer geheizt, Wäsche niemals in der Wohnung getrocknet etc. pp.), dann würde Ich es tatsächlich drauf ankommen lassen und dem Vermieter sagen "Du willst Geld von mir? Verklag mich doch!" Natürlich kann man immer Pech haben und vor Gericht verlieren. Aber weil es mir hier ums Prinzip gehen würde wäre es mir als sturem Krebs die Sache wert. Beachte bitte: die Betonung hier liegt auf Ich und mir.
Zitat von Miss_HippieMiss_Hippie schrieb:Vom erzählen her wohnte vor längerer Zeit eine junge Frau mit ihrem Baby hier, die dann "ganz plötzlich" ausgezogen war und eh kaum hier war.. Laut Anwohnern war sie ein bisschen "balabala"

Ich frage mich, ob sie nicht das gleiche Problem hatte und deswegen ( verständlicherweise) einfach ausgezogen ist
In dem Fall wäeq es von Vorteil den Namen der Dame zu wissen um sie ggf. zu kontektieren, aber die Daten wird Dir Dein Vermieter sixsicherlich nicht überlassen... ;)


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11.02.2019 um 18:46
@SKlikerklaker
Ich hab Angst vor sowas. Ich bin tatsächlich eine, die eine Sache schnell hinter sich bringen will. Wie gesagt, in sechs sieben Monaten ziehe ich aus. Bis dahin kann ich das vielleicht noch in Schach halten.

Ach menno, hab auch tierisch Angst das die Katzen krank werden davon


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11.02.2019 um 18:50
Zitat von Miss_HippieMiss_Hippie schrieb:s kam mir auch seltsam vor, er war überhaupt nicht schockiert oder irgendwas. Er kam unangemeldet vorbei schaute auf die Stellen und hat erzählt wie normal das eigentlich ist mit den Kaltebrücken und das es früher viel schlimmer war.
Hast Du über dieses Gespräch ein Gedächtnisprotokoll angefertigt? Wenn nicht, hol das nach. Die o. a. Aussage klingt ja fast schon wie das Eingeständnis, dass die Bausubstanz seines Hauses sch.... ist.

Obwohl... diese Aussage klingt mir mittlerweile so, dass ich glaube, er wird Dich nicht verklagen, wenn Du ausziehst. Die Aussagen klingen mir verdächtig nach " Ist halt so, kann ich nichts machen." Damit er nichts machen musst solange Du da wohnen bleibst.
( Deshalb schrieb ich " Wenn er Geld von von Dir will, wird er Dich verklagen müssen")

Das ist natürlich auch nur eine Einschätzung aus der Ferne von mir.


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11.02.2019 um 19:01
@SKlikerklaker
Ja ich weiß noch so ziemlich jedes Wort, hab auch Notizen im Tagebuch dazu.


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11.02.2019 um 19:03
Zitat von Miss_HippieMiss_Hippie schrieb:schaute auf die Stellen und hat erzählt wie normal das eigentlich ist mit den Kaltebrücken und das es früher viel schlimmer war.
Sind in dem Haus als Renovierungsmaßnahme mal neue Fenster eingesetzt worden? Das ist in Altbauten mit unzureichend isolierten Hauswänden tatsächlich oft ein Problem. Normalerweise sollte das Fenster der kälteste Punkt sein. Mit modernen 3fach verglasten Fenstern, sind es aber plötzlich die schlecht oder gar nicht isolierten Hauswände, wenn die bei der gleichen Baumaßnahme nicht gleich vernünftig mitgedämmt werden; an denen kondensiert dann die Feuchtigkeit und schwupp hast Du dann Feuchtigkeit in der Wand.


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11.02.2019 um 19:13
Zitat von Miss_HippieMiss_Hippie schrieb:Ja ich weiß noch so ziemlich jedes Wort, hab auch Notizen im Tagebuch dazu.
Mit Gedächtnisprotokoll meinte ich tatsächlich ein recht detailliertes schriftliches Protokoll. ;)

Am besten mit wörtlicher Wiedergabe des Gesagten, incl. Deiner Äußerungen..


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11.02.2019 um 19:34
Ich würde dir raten, Mitglied im örtlichen Mieterbund zu werden. Als Laie bist du da gut aufgehoben und kannst immer um Rat fragen.
Wenn dann vermieterseits was auf dich zukommen sollte, hast du Rechtsberatung.
Und auch in deiner neuen Wohnung bist du mit dem Mieterbund immer besser aufgehoben.
Du weißt ja nicht, ob da alles in Ordnung ist.
Also, die paar Mark ist es allemal wert.


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11.02.2019 um 19:51
Im Bad hatte ich auch eine Kältebrücke (Altbau) mit schwarzem Schimmel.
Mit Essigessenz dreimal gestrichen, trocknen lassen, mit Dispersionsfarbe überstrichen.
Ist seit drei Jahren nicht wiedergekommen.
Im Schlafzimmer dasselbe. Hat eine Außenwand.
Zur Isolation hatte man eine Rauhfaser mit Styroporrücken verklebt. War keine gute Idee, denn dahinter konnte sich der Schimmel entwickeln.
Ich hab die Tapete entfernt, großflächig mit einem Roller Essigessenz mehrmals aufgetragen, dann gestrichen und abgewartet.
Schimmel kam nicht wieder. Neu tapeziert. Ab und zu schau ich dahinter, aber alles OK.
Das soll jetzt kein Allheilmittel sein, aber so hab ichs gemacht.

Du @Miss_Hippie solltest im Internet eingeben: Mieterverein oder Mieterbund und deine Stadt eingeben.
Denn bei dir würde ich nicht zur Selbsthilfe greifen.


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11.02.2019 um 20:05
Es ist eben, meine Freunde sagen auch, ich muß mich wehren und auf jeden Fall immer wieder dran bleiben und dem Vermieter auf s Dach steigen.

Nur hab ich echt Angst vor Gericht und Anwalt und so weiter 😕

Aber ich ruf morgen mal an bei einem Mieterschutzbund. Danke @NONsmoker


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11.02.2019 um 22:46
Zitat von Miss_HippieMiss_Hippie schrieb:Es ist eben, meine Freunde sagen auch, ich muß mich wehren und auf jeden Fall immer wieder dran bleiben und dem Vermieter auf s Dach steigen.
Das ist aber nicht jedermanns Sache, so etwas durchzustehen.
Mit einem guten Mieterverein im Rücken geht das besser. Vor allem haben die die Erfahrung und kennen die Gesetze.
Leider sind nicht alle gleich gut. Aber auf jeden Fall ist es besser, sich dort beraten zu lassen, als alleine vielleicht Fehler zu machen.

Ich wünsch dir viel Erfolg.
Ein gutes Heim zu haben, ohne allzuviel Ärger, ist ja wichtig.
Toi toi toi :)


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12.02.2019 um 00:39
@Miss_Hippie
Protokollierst du alles? Wann kontaktiert etc?
Bloß aufheben :Y:


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12.02.2019 um 07:46
Es wird immer geraten Protokolle zu führen, alles minutiös aufzulisten.
Wurde mir auch geraten vor Jahren, wo es um massive Lärmbelästigung ging.
Ich hab mir die Finger wundgeschrieben, nichts anderes im Kopf gehabt.

Das ganze war für'n Arxxx.
Völlig umsonst. Wurde überhaupt nicht beachtet.
Würde ich nie mehr machen. Sinnlos vertane Lebenszeit.


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12.02.2019 um 08:11
@Miss_Hippie
Erst mal hast du den Vermieter wohl oder übel darüber zu informieren, dass der Schimmel wieder da ist, da du sonst Probleme bekommen kannst, wenn durch deinen Verzug weiterer Schaden am Baumaterial entsteht.
Aber indem du den Vermieter darüber in Kenntnis setzt, kannst du ihm gleichzeitig eine Frist zur Behebung des Problems setzen und ihm gleichzeitig mit einer Mietminderung drohen, sollte er sich da nicht drum kümmern. Wenn es ums Geld geht, werden die plötzlich aktiv.

Und wenn du dich an diese Regeln hältst:
a) Verschulden des Mieters

Aus dem Mietvertrag ergibt sich für den Mieter die Pflicht, mit der Mietsache sorgfältig umzugehen. Diese Sorgfaltspflichten umfassen auch die Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden. Der Mieter muss das ihm Zumutbare und Mögliche tun, um solche Schäden zu unterbinden.

aa) Heizen und Lüften

Den Mieter trifft die Pflicht, die Wohnräume regelmäßig zu heizen und zu lüften. Zwar können die diesbezüglichen Anforderungen je nach Beschaffenheit der konkreten Mietsache unterschiedlich sein, in der Regel wird wohl aber ein dreimaliges tägliches Querlüften (zweimal morgens und einmal abends) genügen. Zudem kann ein 10- bis 15-minütiges Stoßlüften nach jedem Koch- oder Duschvorgang geboten und zumutbar sein (LG Hbg. 11.07.2000, Az. 316 S 227/99). Kommt der Mieter dieser Pflicht nach, fällt dennoch eintretender Schimmelbefall grundsätzlich nicht in seinen Verantwortungsbereich und eine Mietminderung ist gerechtfertigt. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, so kann er für das Auftreten von Schimmel verantwortlich sein und eine Mietminderung ist ausgeschlossen (BGH 11.07.2012, Az. VIII ZR 138/11).
Können Feuchtigkeitsschäden und Schimmel aber nur durch übersteigertes, über das normale Maß hinausgehende Heizen und Lüften verhindert werden, liegt ein Mangel der Mietsache vor, den der Mieter nicht zu vertreten hat und eine Mietminderung ist möglich (LG Hbg. 29.08.1997, Az. 311 S 88/96). Den Mieter trifft nicht die Pflicht, bauphysikalische Mängel der Mietsache durch für ihn unzumutbares Verhalten auszugleichen.
Verfügt ein Badezimmer nicht über ein Fenster sondern lediglich über eine Innen- bzw. Zwangsentlüftung, kann ein Schimmelbefall im Bad schon der Sache nach nicht auf falsches Lüftungsverhalten des Mieters zurückgeführt werden (LG BO 08.11.1991, Az. 5 S 100/91).

bb) Möblierung

Bei der Möblierung einer Wohnung muss der Mieter darauf achten, dass sich hinter den Möbelstücken kein Tauwasser bilden kann. Jedoch müssen die Mieträume in bauphysikalischer Hinsicht so beschaffen sein, dass eine Tauwasserbildung bei einem Abstand der Möbel von wenigen Zentimetern zur Zimmerwand, von vornherein ausgeschlossen ist. Es genügt daher, wenn der Mieter beim Aufstellen der Möbel den Scheuerleistenabstand wahrt (LG Bln. 14.06.1988, Az. 64 S 176/88). Die Verpflichtung zur Einhaltung eines größeren Abstandes kann sich nur aus einer zusätzlichen ausdrücklichen Vereinbarung ergeben (LG Mhm. 14.02.2007, Az. 4 S 62/06).

cc) Weitere Pflichten

Darüber hinaus muss der Mieter von ihm verursachte Umstände, welche eine erhöhte Feuchtigkeitsbildung mit sich bringen können, vermeiden. So muss er beispielsweise beim Hantieren mit Wasser darauf achten, dass keine Feuchtigkeitsschäden verursacht werden. Befinden sich in der Mietwohnung eine Vielzahl von Pflanzen welche das Wohnklima beeinflussen, muss der Mieter diesem Umstand durch sein Lüftungsverhalten Rechnung tragen.
https://www.rechtsanwalt-bach.de/mietrecht-leipzig/mietminderung/mietminderung-schimmel/

wird dir wahrscheinlich auch keiner eine Schuld anhängen können.

Hier kannst du auch noch nachlesen, welche groben Ansprüche du hast:
https://mietminderungstabelle.de/Mietminderung-Kategorie.Feuchtigkeit-Schimmel-Schimmelbefall-Neubaufeuchtigkeit-Schimmelpilze-Schwamm-N%C3%A4ssesch%C3%A4den.html


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Schimmel und rechtliche Fragen..

12.02.2019 um 09:33
Ich hab mir nun die Stellen mal genauer angesehen. Mir ist vorher schon aufgefallen, daß es im unteren Bereich der Wände extrem kalt ist. Da Tapete drauf war, kam ich gar nicht auf die Idee, das es darunter nass sein könnte.
Durch die Ecke an der Außenwand, die mir als erster auffiel, hab ich genauer hingeschaut und vorsichtig die Tapete an den Wänden gelöst, wo es sich leicht gewellt hatte.

Die Nachbarin meinte, es gab mal Zeiten, wo alle geholfen haben den Dachboden zu kehren, da es reingeschneit hat. Das hat doch alles einen Zusammenhang oder? Es ist auch keine Wolle unter dem Dach, nur Plane und danach die blanken Ziegel. Genauso im Trockenbodenbereich.

Kann man anhand der Bilder einschätzen ob es ein Baumangel ist?


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Schimmel und rechtliche Fragen..

12.02.2019 um 09:44
Zitat von Miss_HippieMiss_Hippie schrieb:Nur hab ich echt Angst vor Gericht und Anwalt und so weiter
Schatzi, was soll Dir denn groß passieren. So wie Du die Situation schilderst, ist Dein Vermieter eh nicht interessiert. Ist auch logisch: Du zahlst immer brav die Miete, und er muss in dem Schimmelloch ja nicht wohnen.
Also würdest Du nicht sowieso ausziehen, glaube ich, müsstest Du ihn verklagen, damit er dieses Drecksloch (Sorry, bei diesem Schimmelbefall fällt mir kein freundlicheres Wort ein) endlich auf Vordermann bringt.

Sofern Du als Mieter immer gemacht hast was @Fennek oben aufgelistet hat kann Dir auch keiner an den Karren fahren.


Ich würde aber fast ein halbes Jahresgehalt darauf verwetten, dass sobald Du da raus bist, er die Wohnung renovieren incl. Grundsanierung der maroden Hauswand, damit er die Hütte nach Dir für das Doppelte vermieten kann. ;)

Ich habe auch mal unter einem ungedämmten Dachboden gewohnt ( gegen die Heizkostenabrechnung könnte ich heute nicht mehr gegenan verdienen), hatte in der Wohnung aber nie Schimmel. Wohl gab es aber mal einen Wasserschaden. Es war wohl feiner Schnee durch lose Dachziegel auf den Dachboden gelangt und nachdem der Schneehaufen im Frühling taute ist die ganze Soße durch die Küchendecke gesickert. Weil ich zu diesem Zeitpunkt eh schon halb ausgezogen war, habe ich den Vermieter lediglich informiert und mich ansonsten um die Sache nicht mehr gekümmert..


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Schimmel und rechtliche Fragen..

12.02.2019 um 10:20
Zitat von SKlikerklakerSKlikerklaker schrieb:Sofern Du als Mieter immer gemacht hast was @Fennek oben aufgelistet hat kann Dir auch keiner an den Karren fahren.
Aber ich stehe doch in der Beweispflicht. Ich wohne alleine, wie soll ich beweisen das ich das gemacht habe? Es steht doch dann Aussage gegen Aussage oder nicht :ask:


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Schimmel und rechtliche Fragen..

12.02.2019 um 10:36
@Miss_Hippie
Ich sehe es so:
Wenn du eine Mietkürzung ankündigst, kannst du diese auch ohne Einverständnis des Vermieters durchsetzen, wenn er nicht handelt. Einfach weniger zahlen (wichtig ist, die Ankündigung und die Einräumung einer Frist). Wenn er dann sagt, es sei deine Schuld, muss ein unabhängiger Gutachter entscheiden ob das tatsächlich deine Schuld ist. Das kann weder der Vermieter, noch ein Anwalt entscheiden. Und ein Gutachter wird dann schon sehen, ob der Schimmel durch schlechtes Lüftungsverhalten oder durch bauphysikalische Mängel etc. entstanden ist.


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