Rho-ny-theta schrieb:Der Link mit den Daten, die ich gepostet hatte, hat diese aus einer offiziellen Anfrage an die Telekom, die mit diesen Zahlen geantwortet hat.
Die Frage ist, was gelöscht wird. Also ich vermute, dass die exakten Verbindungen von er Nummer A zu Nummer B gelöscht werden. Aber dass von Nummer A x Minuten ins Netz 123 telefoniert wurde, wird sicherlich gespeichert bleiben, bis die rechnung beglichen ist.
Rho-ny-theta schrieb:P.S.: Um die Rechnung vollstreckbar zu machen, muss doch die Telekom nur vor Ablauf der Speicherfrist einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken
Na ja. So einfach ist das nicht.
Sobald dem Mahnbescheid widersprochen wurde, ist dieser weg. Dann muss die Telekom klagen und das dauert länger als ein paar Tage.
Aber die Telekom muss ja nur beweisen, welche Leistungen erbracht wurden, nicht die exakten Zielrufnummern.