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Bewegungsmelder für Licht im Hausflur, Rechtslage

16 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Licht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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tic Diskussionsleiter
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Bewegungsmelder für Licht im Hausflur, Rechtslage

31.08.2014 um 20:33
Nen paar Stockwerke unter mir wurde (ich nehme an vom Mieter) ein Bewegungsmelder im Hausflur montiert der das Flurlicht im gesamten Hausflur schaltet.

Mir geht er gewaltig aufen Sack da ich zb Morgens ohne Licht durch den Hausflur laufen will, das selbe gillt für zb Dämmerung.

Frage nun, darf dieser Mieter diesen überhaupt montieren? mich hat niemand gefragt und da es der Hausflur ist der eben für alle Mieter ist, darf meiner Ansicht nach nur etwas daran verändert werden wenn entweder der Besitzer oder die Verwaltung es für richtig halten oder jeder Mieter der davon betroffen ist einverstanden ist.

Es ist mein gutes Recht selber entscheiden zu können ob im Hausflur nun Licht brennt oder nicht, ich fühle mich dadurch belästigt.

Ab morgen früh werd ich solang der Bewegungsmelder montiert ist und das Licht gegen meinen Willen schaltet, an der Haustür des Mieters schellen und ihn wach machen, jeden Tag bis er wieder verschwunden ist, ich im Dunkeln laufen kann und somit auch Strom gespart wird den die Allgemeinheit im Haus zahlen muss.

Ich werde der Verwaltung auch eine Beschwerde zukommen lassen.


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tic Diskussionsleiter
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Bewegungsmelder für Licht im Hausflur, Rechtslage

31.08.2014 um 20:43
Es entstehen durch diesen Bewegungsmelder Mehrkosten an Stom da er auch schaltet wenn Licht nicht von nöten ist, da ich gegen diesen bin, bin ich auch nicht bereit diese Mehrkosten mit zu tragen.


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Bewegungsmelder für Licht im Hausflur, Rechtslage

31.08.2014 um 21:05
Zitat von tictic schrieb:Es entstehen durch diesen Bewegungsmelder Mehrkosten an Stom da er auch schaltet wenn Licht nicht von nöten ist, da ich gegen diesen bin, bin ich auch nicht bereit diese Mehrkosten mit zu tragen.
Wenn einer montiert wird, sollte er lieber zu früh als zu spät angehen, sonst verletzt sich jemand und dann war es zu dunkel.


Kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass du da was dagegen machen kannst.


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Bewegungsmelder für Licht im Hausflur, Rechtslage

31.08.2014 um 21:06
Sollte natürlich von der Haus-Verwaltung abgesegnet sein. Andernfalls einen Beschwerde-Brief einreichen, oder aber den Mieter, der dieses Gerät angebracht hat, darauf ansprechen & nachhören ob es durch Eigeninitiative angebracht wurde, oder aber mit Absprache der Verwaltung bzw. des Hausmeisters.

Wenn es der Allgemeinheit dient, sprich zur Sicherheit beiträgt, dann wird es schwer dagegen anzugehen ;)

Gutes gelingen :ok:


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tic Diskussionsleiter
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Bewegungsmelder für Licht im Hausflur, Rechtslage

31.08.2014 um 21:16
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass du da was dagegen machen kannst.
najah, es besteht keine Notwendigkeit, wenn jemand krank oder behindert wäre ok, aber so?
Zitat von 4102606141026061 schrieb:Wenn es der Allgemeinheit dient, sprich zur Sicherheit beiträgt, dann wird es schwer dagegen anzugehen ;)
Den Stockwerken darüber nützt er nix da jeder neben seiner Haustür einen Schalter hat und beim Hereinkommen wird der Schalter unten im Hausflur betätigt.. Die Brenndauer ist außreichend selbst wenn man im Schneckentempo läuft und mal nen Päuschen macht, er trägt also nicht zur Sicherheit bei da die normalen Schaltzeiten der Lampen mehr als außreichend sind, er wird nur dafür genutzt das der Mieter der ihn montiert hat beim verlassen seiner Wohnung nicht den Lichtschalter neben der Tür betätigen muss, reine Bequemlichkeit.. Idee is gut, hab ich auf der Tollette auch ^^

keiner bekommt also im Grunde etwas von ihm mit außer Mir und dem Instalateur, ist also ein Interessenkonflikt zwischen mir und ihm..


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Bewegungsmelder für Licht im Hausflur, Rechtslage

31.08.2014 um 21:22
Zitat von tictic schrieb:najah, es besteht keine Notwendigkeit, wenn jemand krank oder behindert wäre ok, aber so?
Mag sein, wobei mir gerade auffällt, dass ein Mieter diesen montiert hat, habe ich überlesen.

Ich bezweifle dass dieser automatisch berechtigt ist im allgemeinen Teil etwas zu verändern, sogar in der Wohnung ist das nicht immer zulässig.


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Bewegungsmelder für Licht im Hausflur, Rechtslage

31.08.2014 um 21:24
@tic

Wenn sein Motiv 'Bequemlichkeit' ist & es auch nicht wirklich notwendig ist, da Schalter u. Licht vorhanden sind, dann wird diese Installation nur von kurzer Dauer sein. Zumal er dies dann wohl aus Eigeninitiative angeordnet bzw. angebracht hat :no:

Ein kleiner Anruf bei der Verwaltung, sollte da schon Wunder bewirken ;)


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tic Diskussionsleiter
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Bewegungsmelder für Licht im Hausflur, Rechtslage

31.08.2014 um 21:26
ich vermute nur das er es selbst war @insideman

@41026061_
mal sehen wie meine Laune morgen is, dann mal schauen wegen Verwaltung..


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Bewegungsmelder für Licht im Hausflur, Rechtslage

31.08.2014 um 22:18
Vielleicht den Sensor ein bisschen runterregeln? Und schon tappt der Nachbar wieder im Dunkeln ;)


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Bewegungsmelder für Licht im Hausflur, Rechtslage

01.09.2014 um 04:29
@tic
Wende dich am besten erstmal an die Verwaltung. Oder gäbe es die Möglichkeit, dass du den Mieter mal sachlich darauf ansprichst?


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tic Diskussionsleiter
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Bewegungsmelder für Licht im Hausflur, Rechtslage

01.09.2014 um 16:48
Möglichkeit gibts schon, ich schau ersma weiter, so Dinge regen mich nur auf wenn ich eh schon gereizt bin @Türkis ^^


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tic Diskussionsleiter
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Bewegungsmelder für Licht im Hausflur, Rechtslage

01.09.2014 um 16:51
Zitat von emzemz schrieb:Vielleicht den Sensor ein bisschen runterregeln? Und schon tappt der Nachbar wieder im Dunkeln ;)
genau, ich klapper mit ner Leiter ganz unauffällig durchen Hausflur, stell sie direkt vor den Spion, erklimme sie und wurschtel an Fremdeigentum herum ^^


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Bewegungsmelder für Licht im Hausflur, Rechtslage

01.09.2014 um 17:21
Ich stell's mir gerade bildlich vor :D

Aber mal im Ernst, ich finde sowas einfach nur übergriffig und würde mich darüber durchaus mit dem Eigentümer bzw. der Verwaltung austauschen. Genauso schrecklich finde ich, wenn Leute meinen, das Treppenhaus sei ihr erweiterter Wohnraum und dort Bilder aufhängen, Schränkchen aufstellen und Schuhe abstellen.


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Bewegungsmelder für Licht im Hausflur, Rechtslage

03.09.2014 um 11:50
@tic
Und haste schon wen angesprochen und was erreicht?


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tic Diskussionsleiter
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Bewegungsmelder für Licht im Hausflur, Rechtslage

03.09.2014 um 19:16
@Mereel


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Bewegungsmelder für Licht im Hausflur, Rechtslage

03.09.2014 um 20:05
Sofern die Mehrheit der Mieter das Licht ok findet, wirst nichts machen können. Ist es ihnen egal, musst du den Vermieter überzeugen, dass er es demontiert..was wohl schwer werden wird, wenn er Geld investiert hat um es zu montieren. Sind andere Mieter auch dagegen, macht einen Sammelbrief an den Vermieter.

Was die Stromkosten angeht; eine Beleuchtung im Treppenhaus wird wohl als üblich angesehen..also wirst da schlechte Karten haben..es sei denn diese Licht/Bewegungsmelder ist nachweislich eine zu grosse Energieverschwendung weil technisch schlecht gelöst..da ist ggf. was zu machen. Mit einem Licht im Floor musst du dich aber wohl abfinden müssen. Kompromiss, vielleicht könntest es dunkler machen (anderes Leuchtmittel) und danl LED würde auch ne Menge Energie gespart.

Bei Leuchtmittelfragen würde ich den Vermieter nicht einschalten, klärt das am Besten im Haus, iss ja nicht so teuer.


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