Bewegungsmelder für Licht im Hausflur, Rechtslage
31.08.2014 um 20:33Nen paar Stockwerke unter mir wurde (ich nehme an vom Mieter) ein Bewegungsmelder im Hausflur montiert der das Flurlicht im gesamten Hausflur schaltet.
Mir geht er gewaltig aufen Sack da ich zb Morgens ohne Licht durch den Hausflur laufen will, das selbe gillt für zb Dämmerung.
Frage nun, darf dieser Mieter diesen überhaupt montieren? mich hat niemand gefragt und da es der Hausflur ist der eben für alle Mieter ist, darf meiner Ansicht nach nur etwas daran verändert werden wenn entweder der Besitzer oder die Verwaltung es für richtig halten oder jeder Mieter der davon betroffen ist einverstanden ist.
Es ist mein gutes Recht selber entscheiden zu können ob im Hausflur nun Licht brennt oder nicht, ich fühle mich dadurch belästigt.
Ab morgen früh werd ich solang der Bewegungsmelder montiert ist und das Licht gegen meinen Willen schaltet, an der Haustür des Mieters schellen und ihn wach machen, jeden Tag bis er wieder verschwunden ist, ich im Dunkeln laufen kann und somit auch Strom gespart wird den die Allgemeinheit im Haus zahlen muss.
Ich werde der Verwaltung auch eine Beschwerde zukommen lassen.
Mir geht er gewaltig aufen Sack da ich zb Morgens ohne Licht durch den Hausflur laufen will, das selbe gillt für zb Dämmerung.
Frage nun, darf dieser Mieter diesen überhaupt montieren? mich hat niemand gefragt und da es der Hausflur ist der eben für alle Mieter ist, darf meiner Ansicht nach nur etwas daran verändert werden wenn entweder der Besitzer oder die Verwaltung es für richtig halten oder jeder Mieter der davon betroffen ist einverstanden ist.
Es ist mein gutes Recht selber entscheiden zu können ob im Hausflur nun Licht brennt oder nicht, ich fühle mich dadurch belästigt.
Ab morgen früh werd ich solang der Bewegungsmelder montiert ist und das Licht gegen meinen Willen schaltet, an der Haustür des Mieters schellen und ihn wach machen, jeden Tag bis er wieder verschwunden ist, ich im Dunkeln laufen kann und somit auch Strom gespart wird den die Allgemeinheit im Haus zahlen muss.
Ich werde der Verwaltung auch eine Beschwerde zukommen lassen.