Guten Abend an alle Zuschauer, an die Jury und natürlich auch an meinen Kontrahenten @Izaya.
Für meinen ersten Konter werde ich mich inhaltlich zunächst mal komplett an deinem "Aufschlag" orientieren.
Wie bereits von
@Desaix erwähnt nehme ich in diesem Clash die Kontraposition ein und vertrete daher die Auffassung, dass Ausländern in Deutschland weder ein kommunales Wahlrecht, noch ein Wahlrecht auf Landes- oder Bundesebene zusteht.
Schon jetzt bin ich beeindruckt ob der Vehemenz deiner ersten Forderung, nämlich einem Wahlrecht für Ausländer auf allen Ebenen, daher lege ich jetzt auch mal inhaltlich los:
Wie du zu Beginn sehr richtig bemerkst leben in Deutschland - einem Land dass einer Einwanderung von außen in Relation zu anderen EU-Staaten recht offen gegenübersteht - zurzeit recht viele sogenannte Ausländer die hier Kinder kriegen, arbeiten, Geschäfte eröffnen, sie wieder schließen und viele weitere Dinge tun die "geborene Deutsche" auch machen.
Jedoch sollte man doch zunächst mal schauen, wie wir überhaupt definieren wollen wer "Ausländer" und wer kein Ausländer ist. Im Umkehrschluss müssen wir also zunächst mal wissen, was ein Volk bzw. eine Volksgemeinschaft überhaupt ausmacht.
Mir ist sehr bewusst, dass das ein großes Thema ist dass auch von subjektiven Überzeugungen teils stark beeinflusst wird, deshalb werd ich versuchen es möglichst objektiv zu halten.
Das Wesen einer Staatsbürgerschaft ist bisher gewesen, dass ein Staatsbürger in einem Land geboren ist und zusätzlich dazu im weitesten Sinne die Kultur des jeweiligen Staates versteht oder sogar teilt. Dazu kommen dann noch ein oder zwei etwas theoretischere Faktoren wie der offizielle Hauptwohnsitz oder wo man seine Steuern zahlt.
Es kommen also mehrere Komponenten überein, die es teils etwas schwer machen deutlich zu unterscheiden. Zusätzlich werden diese Faktoren durch die immer weiter zunehmende Globalität und Mobilität aufgeweicht.
Die Regierung dagegen macht es sich etwas einfacher und versteht jene Bürger als "deutsches Volk", welche die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und genau so werde ich es ebenfalls während der Diskussion halten.
Aus der Sicht des Gesetzgebers (und auch aus meiner Sicht) muss man daher schonmal zwischen deutschen Bürgern (die hier leben) und zwischen dem deutschen Volk (offiziellen Staatsbürgern) unterscheiden.
Izaya schrieb:Sie tun alles hier, nur nicht wählen. Das wird ihnen verwehrt. Nicht gestattet
Eine normale Einbürgerung (= deutsche Staatsbürgerschaft, verbunden mit allen Rechten und Pflichten die "geborene" Deutsche auch haben) ist, sofern eine gelungene Integration nachgewiesen werden kann, ist im heutigen Deutschland sowieso ohne größere Umstände möglich. Dass Ausländern also ein mögliches Wahlrecht hierzulande verwehrt wird entspricht nicht der Realität.
Auch dein ziemlich klischeehafter gemüseverkaufender Ausländer von nebenan hat das Recht, seine gelungene Integration nachzuweisen und sich einbürgern zu lassen. Wenn man deinen Text liest beschleicht einen so ein wenig das Gefühl, du lebst noch im Deutschland aus dem Jahre '45.
Ein Kommunalwahlrecht für Ausländer wäre übrigens, salopp formuliert, eine "Extrawurst" und benachteiligt die bisher hier integrierten Ausländer, die für ihre Staatsbürgerschaft und somit für ihr Wahlrecht eine integrative Leistung nachweisen mussten. Demnach wäre ein per Gesetz zugesichertes Wahlrecht für Ausländer eher ein Integrationshemmnis statt einer Erleichterung oder gar einem Ansporn für eine weitere Integration.
Das Prinzip der Staatsbürgerschaft ist also weder antidemokratisch, noch ein Gradmesser für gesellschaftliche Beiträge sondern eine Art und Weise, eine Grenze zwischen dem einen und dem anderen Volk zu ziehen. Noch ist die Globalisierung nicht soweit, dass wir auf Nationalstaaten komplett verzichten können und bis dahin ist der Gesetzgeber gezwungen, diesem Prinzip zu folgen.