Hat euer Hausmeister einen Schlüssel?
12.09.2012 um 17:27Marzi schrieb:die erste Amtshandlung wenn ich eine neue Wohnung beziehe - war bisher immer das Türschloß auszuwechseln. Wer weiß, ob der Vormieter, Vermieter oder wer sonst noch einen Schlüssel zur Wohnung im Besitz hat - ist mir immer zu heikelVollkommen richtig.Darüber hinaus gibt es keinerlei Rechtsgrundlage die belegt das man verpflichtet ist beim Hausmeister einen Zweitschlüssel zur eigenen Wohnung zu hinterlegen.
Würde im Mietvertrag darauf bestanden würde ich diese Wohnung nicht anmieten.
Kein Hausmeister hat Hoheitsrechte wie z.B. die Polizei.
Nachteilig kann es für einen werden wenn z.B. wegen Gefahr im Verzuge die Wohnungstür dann gewaltsam geöffnet werden muß.
Gern dafür genommenes Beispiel:
Der geplatzte Waschmaschinenschlauch während man nicht zu Hause ist.
Allerdings frage ich mich allen Ernstes wie man so blöde sein kann und während einer längeren Abwesenheit die Waschmaschine laufen zu lassen.
Ersatzschlüssel für die Wohnung ist an sicheren Ort verwahrt,den nur ich kenne.