Hundesteuer - gerechtfertigt oder überholt?
20.07.2012 um 17:41@Tussinelda
Ja sicher bezahle ich auch für die Straßenreinigung....
Da Hundesteuer nicht zweckgebunden ist hat sie ihre Berechtigung! Sonst würden Bewohner einer Stadt die sehr sehr wenig Hundehalter hat für deren Hinterlassenschaften enorm zuzahlen müssen! Zweckgebunden wäre diese Steuer um ein vielfaches höher!
Was bezahlst Du pro Jahr?
Ja sicher bezahle ich auch für die Straßenreinigung....
Auch das ist richtig. Und Hundekacke, die vor meinem Haus läge müsste ich wegmachen wenn es nicht die Straßenreinigung gäbe!Tussinelda schrieb: die Wege vor Häusern musst man ja sowieso selbst reinigen.....also verstehe ich jetzt nicht, welche Rolle die Hundesteuer dabei spielt.
Das ist bundesweit! Aber wie kommt es, das trotz Strafen genug Hundekacke rumliegt? Hast Du mal geschaut, wie viel Tonnen die Stadt Berlin jedes Jahr aufsammelt?Tussinelda schrieb:und da es gesetzlich geregelt ist, zumindest hier, dass man den Hundekot entfernen muss, da sonst eine Strafe anfällt, kann man ja nicht (denn dies wäre ja dann ein Widerspruch) grundsätzlich Kosten für die Reinigung erheben, oder?
Da Hundesteuer nicht zweckgebunden ist hat sie ihre Berechtigung! Sonst würden Bewohner einer Stadt die sehr sehr wenig Hundehalter hat für deren Hinterlassenschaften enorm zuzahlen müssen! Zweckgebunden wäre diese Steuer um ein vielfaches höher!
Was bezahlst Du pro Jahr?