Seid ihr verheiratet?
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Pika
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Seid ihr verheiratet?
06.05.2012 um 01:07@Lilith
Sobald der Futz einen Verlag hat wird er reich. Hast schon was gutes eingefangen.. damals im Fluss.. egal. :D
Sobald der Futz einen Verlag hat wird er reich. Hast schon was gutes eingefangen.. damals im Fluss.. egal. :D
Seid ihr verheiratet?
06.05.2012 um 01:13@neonbible
Ich weiß weder wie alt du bist geschweige denn was du beruflich tust respektive welche Schulbildung du hast.
Aber stelle dir doch bitte folgendes Szenario vor:
Du verdienst gut aufgrund deiner Qualifikation oder aber du hattest den richtigen Gedanken zum absolut richtigen Zeitpunkt. Alles läuft gut in deinem Leben und plötzlich meint deine Ehefrau, wenn ihr 15 gemeinsame Jahre miteinander verbracht habt: "Babe, Schatz wie auch immer, ich muss mich von dir trennen, da ich mich neu (er)finden möchte!"
Blubb, Scheidungsjahr wird eingehalten und du musst monatlich, vorausgesetzt deine Kinder sind noch in der Ausbildung etc., horrende Summen abdrücken.
Vor der Scheidung biste Porsche gefahren und nun sitzt du in einem Peugeot EINS-LOCH-SECHS.
Dann würde ich dich gerne wieder fragen was du von deiner Romantik nun effektiv hattest?
Aber ich will dich nicht deiner Romantik berauben.
:D
Ich weiß weder wie alt du bist geschweige denn was du beruflich tust respektive welche Schulbildung du hast.
Aber stelle dir doch bitte folgendes Szenario vor:
Du verdienst gut aufgrund deiner Qualifikation oder aber du hattest den richtigen Gedanken zum absolut richtigen Zeitpunkt. Alles läuft gut in deinem Leben und plötzlich meint deine Ehefrau, wenn ihr 15 gemeinsame Jahre miteinander verbracht habt: "Babe, Schatz wie auch immer, ich muss mich von dir trennen, da ich mich neu (er)finden möchte!"
Blubb, Scheidungsjahr wird eingehalten und du musst monatlich, vorausgesetzt deine Kinder sind noch in der Ausbildung etc., horrende Summen abdrücken.
Vor der Scheidung biste Porsche gefahren und nun sitzt du in einem Peugeot EINS-LOCH-SECHS.
Dann würde ich dich gerne wieder fragen was du von deiner Romantik nun effektiv hattest?
Aber ich will dich nicht deiner Romantik berauben.
:D
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06.05.2012 um 13:05Nö,bin ich nich :D
Thalassa
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06.05.2012 um 13:17Nein - aber wir wohnen in einem ehemaligen Standesamt :D
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06.05.2012 um 14:14@Thalassa
Na wenn das nix ist! Witzig... ;)
Ansonsten ist heiraten in meiner persönlichen Lebensplanung -eigentlich*- nicht mehr vorgesehen. Stand vor Jahrzehnten nach dreijährigem Zusammensein mit Verlobung und allem "Pipapo" in einer vom Ex-Schwiegerpapa (Archtekt) restaurierten Kirche vorm Traualtar - kaum war das "Ja-Wort" gesprochen, ging der Ärger los. Ein halbes Jahr später waren wir wieder auseinander; nach der (fingierten ;)) Trennungsfrist von einem Jahr geschieden. Kostengünstig mit gemeinsamem Anwalt, arbeitsfähige Frau in Lohn und Brot stehend und keine Kinder - Ergo: kein Unterhalt. Auch für den aus der Beziehung "entstammenden" :D :D :D Rauhhaardackel brauchte ich keine Alimente zahlen. Einziger Nachteil(?) für "Sie": der von seiner einzigen und (somit) Lieblingstochter erheblich enttäuschte Schwiegerpapa, hat mit ihr daraufhin über ein Jahr lang, kein Wort gewechselt. Ich hatte das berühmte "Glück im Unglück". Aber darauf kann man(n) sich natürlich für einen -evtl.- noch einmal anstehenden Ehestand auch nicht verlassen. - Und außerdem - nur die wenigsten Menschen machen den gleichen Fehler zweimal... ;)
*: Sollte sich in diesem Leben -überhaupt- beziehungsmäßig noch mal etwas längerfristiges ergeben, würde ich im Falle von schwerer Krankheit und damit verbundenem voraussehbarem Ableben (und so es die Frau auch wirklich verdient hätte und nicht nur ein "Notnagel" wäre!) mich schon noch einmal verheiraten. Damit dem Mädel wenn mich der "grüne Rasen" deckt, zumindest eine entsprechende Witwen-Rente zustehen würde zur -einigermaßen- Erhaltung des Lebensstiles. Insofern denke ich da -ähnlich materialistisch- wie @ChicagoBear . Anders geht es heutzutage leider nicht. Und diesen "Schraubstockstaat" besch... wo´s geht... :)
Ein guter Standesbeamter spricht übrigens nie von "Scheidung"...
...der spricht immer nur von "Mord"... :D :D :D
Für alle, die diesbezüglich schon mal etwas üben wollen, bietet sich die Das Allmy Standesamt an. Auch nett... ;)
Na wenn das nix ist! Witzig... ;)
Ansonsten ist heiraten in meiner persönlichen Lebensplanung -eigentlich*- nicht mehr vorgesehen. Stand vor Jahrzehnten nach dreijährigem Zusammensein mit Verlobung und allem "Pipapo" in einer vom Ex-Schwiegerpapa (Archtekt) restaurierten Kirche vorm Traualtar - kaum war das "Ja-Wort" gesprochen, ging der Ärger los. Ein halbes Jahr später waren wir wieder auseinander; nach der (fingierten ;)) Trennungsfrist von einem Jahr geschieden. Kostengünstig mit gemeinsamem Anwalt, arbeitsfähige Frau in Lohn und Brot stehend und keine Kinder - Ergo: kein Unterhalt. Auch für den aus der Beziehung "entstammenden" :D :D :D Rauhhaardackel brauchte ich keine Alimente zahlen. Einziger Nachteil(?) für "Sie": der von seiner einzigen und (somit) Lieblingstochter erheblich enttäuschte Schwiegerpapa, hat mit ihr daraufhin über ein Jahr lang, kein Wort gewechselt. Ich hatte das berühmte "Glück im Unglück". Aber darauf kann man(n) sich natürlich für einen -evtl.- noch einmal anstehenden Ehestand auch nicht verlassen. - Und außerdem - nur die wenigsten Menschen machen den gleichen Fehler zweimal... ;)
*: Sollte sich in diesem Leben -überhaupt- beziehungsmäßig noch mal etwas längerfristiges ergeben, würde ich im Falle von schwerer Krankheit und damit verbundenem voraussehbarem Ableben (und so es die Frau auch wirklich verdient hätte und nicht nur ein "Notnagel" wäre!) mich schon noch einmal verheiraten. Damit dem Mädel wenn mich der "grüne Rasen" deckt, zumindest eine entsprechende Witwen-Rente zustehen würde zur -einigermaßen- Erhaltung des Lebensstiles. Insofern denke ich da -ähnlich materialistisch- wie @ChicagoBear . Anders geht es heutzutage leider nicht. Und diesen "Schraubstockstaat" besch... wo´s geht... :)
Ein guter Standesbeamter spricht übrigens nie von "Scheidung"...
...der spricht immer nur von "Mord"... :D :D :D
Für alle, die diesbezüglich schon mal etwas üben wollen, bietet sich die Das Allmy Standesamt an. Auch nett... ;)
Thalassa
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Seid ihr verheiratet?
06.05.2012 um 14:27@Bernard
Ja, damals war das Zentrum von unserem Stadtbezirk noch nicht fertig und das Rathaus mit allen seinen Ämtern im Wohngebiet in "normalen" Häusern verteilt ... unsere Wohnung war wie gesagt das Standesamt.
Ich glaube, unser Wohnzimmer war wohl das Trauzimmer und im Schlafzimmer war der Warteraum :D .
Übrigens: Witwen- bzw Witwerrente (wenn es die noch gibt) wird erst nach 3jähriger Ehe gezahlt, wenn ich richtig informiert bin ...
Also nichts mit "auf dem Sterbebett heiraten" :D
Ja, damals war das Zentrum von unserem Stadtbezirk noch nicht fertig und das Rathaus mit allen seinen Ämtern im Wohngebiet in "normalen" Häusern verteilt ... unsere Wohnung war wie gesagt das Standesamt.
Ich glaube, unser Wohnzimmer war wohl das Trauzimmer und im Schlafzimmer war der Warteraum :D .
Übrigens: Witwen- bzw Witwerrente (wenn es die noch gibt) wird erst nach 3jähriger Ehe gezahlt, wenn ich richtig informiert bin ...
Also nichts mit "auf dem Sterbebett heiraten" :D
Seid ihr verheiratet?
06.05.2012 um 14:43@Thalassa
Schon klar. :)
Witwenrente
Wenn der Ehemann stirbt, so hat die hinterbliebene Ehefrau einen Anspruch auf eine
Witwenrente. Bei der Witwenrente wird zwischen der großen und der kleinen Witwenrente unterschieden.
Einen Anspruch auf die große Witwenrente hat die Ehefrau, wenn der verstorbene Ehemann die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat. Zudem muss die Witwe noch eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie muss erwerbsgemindert sein
- Sie muss ein minderjähriges waisenrentenberechtigtes Kind erziehen
- Sie muss bereits das 45. Lebensjahr vollendet haben
Wenn keine dieser Bedingungen erfüllt werden, hat die Witwe einen Anspruch auf die kleine Witwenrente, wenn der verstorbene Ehepartner die allgemeine Wartezeit erfüllt hat. Die kleine Witwenrente wird nur für zwei Jahre gezahlt.
Ob überhaupt ein Anspruch auf eine Witwenrente besteht hängt unter anderem auch von der Dauer der Ehe ab. Wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr bestanden hat besteht kein Anspruch auf eine Witwenrente, es sei denn es kann ausgeschlossen werden, dass die Ehe nicht nur zu dem Zweck geschlossen wurde, um eine Hinterbliebenenrente zu sichern.
Wurde ein Rentensplitting durchgeführt, so besteht auch kein Anspruch auf Witwenrente.
Die Höhe der Witwenrenten ist in den ersten drei Monaten unabhängig davon ob es eine kleine oder eine große Witwenrente ist, immer gleich. Sie wird in Höhe einer Versichertenrente gezahlt. Man spricht auch vom Sterbevierteljahr.
(Quelle: http://www.renten-fakten.de/witwenrente (Archiv-Version vom 26.04.2012) )
Bei einem verstorbenen Beamten muß (möglicherweise aber auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich) eine Mindestehezeit von einem Jahr bestanden haben. Also sowas geht dann nicht:
Witwenpension: Keine Pension nach 24 Tagen Ehe
Die Witwe eines Beamten, die nur 24 Tage mit ihrem Mann verheiratet war, erhält keine Witwenpension.
Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz im Fall einer Frau, die Anfang 2006 einen Polizeibeamten geheiratet hatte. Beide lebten bereits seit 1996 in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammen. 24 Tage nach der Hochzeit verstarb der Ehemann an einem Bronchialkarzinom. Den Antrag auf Gewährung von Hinterbliebenenversorgung lehnte die Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle des Landes ab. Das Verwaltungsgericht verpflichtete das Land, der Klägerin Witwenpension zu zahlen.
Dem ist das OVG nicht gefolgt und hat die Klage im Berufungsverfahren abgewiesen. Die Richter begründeten ihre Klageabweisung damit, dass der Gesetzgeber von der Vermutung ausgehe, eine Ehe, die nicht mindestens ein Jahr gedauert habe, sei als Versorgungsehe anzusehen. Allerdings könne der hinterbliebene Ehepartner diese gesetzliche Vermutung widerlegen. Dazu müsse er besondere, objektiv erkennbare Umstände vortragen, die einen anderen Zweck der Ehe mindestens wahrscheinlich machten. Dies sei der Ehefrau hier nicht gelungen. Ihr Ehemann sei nicht überraschend verstorben. Seine lebensbedrohliche Erkrankung sei den Eheleuten bei der Heirat bewusst gewesen. Die Auslandseinsätze des Ehemanns, die Absicht vor der Eheschließung gemeinsam ein Haus zu bauen sowie die starke berufliche Beanspruchung insbesondere der Ehefrau als Eigentümerin einer Tanzschule hätten einer Heirat in den Jahren vor der Erkrankung des Ehemanns objektiv nicht entgegengestanden (OVG Rheinland-Pfalz, 2 A 10800/07.OVG).
(Quelle: http://www.steuerratgeber-online.de/Blog/witwenpension-keine-pension-nach-24-tagen-ehe/ )
Schon klar. :)
Witwenrente
Wenn der Ehemann stirbt, so hat die hinterbliebene Ehefrau einen Anspruch auf eine
Witwenrente. Bei der Witwenrente wird zwischen der großen und der kleinen Witwenrente unterschieden.
Einen Anspruch auf die große Witwenrente hat die Ehefrau, wenn der verstorbene Ehemann die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat. Zudem muss die Witwe noch eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie muss erwerbsgemindert sein
- Sie muss ein minderjähriges waisenrentenberechtigtes Kind erziehen
- Sie muss bereits das 45. Lebensjahr vollendet haben
Wenn keine dieser Bedingungen erfüllt werden, hat die Witwe einen Anspruch auf die kleine Witwenrente, wenn der verstorbene Ehepartner die allgemeine Wartezeit erfüllt hat. Die kleine Witwenrente wird nur für zwei Jahre gezahlt.
Ob überhaupt ein Anspruch auf eine Witwenrente besteht hängt unter anderem auch von der Dauer der Ehe ab. Wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr bestanden hat besteht kein Anspruch auf eine Witwenrente, es sei denn es kann ausgeschlossen werden, dass die Ehe nicht nur zu dem Zweck geschlossen wurde, um eine Hinterbliebenenrente zu sichern.
Wurde ein Rentensplitting durchgeführt, so besteht auch kein Anspruch auf Witwenrente.
Die Höhe der Witwenrenten ist in den ersten drei Monaten unabhängig davon ob es eine kleine oder eine große Witwenrente ist, immer gleich. Sie wird in Höhe einer Versichertenrente gezahlt. Man spricht auch vom Sterbevierteljahr.
(Quelle: http://www.renten-fakten.de/witwenrente (Archiv-Version vom 26.04.2012) )
Bei einem verstorbenen Beamten muß (möglicherweise aber auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich) eine Mindestehezeit von einem Jahr bestanden haben. Also sowas geht dann nicht:
Witwenpension: Keine Pension nach 24 Tagen Ehe
Die Witwe eines Beamten, die nur 24 Tage mit ihrem Mann verheiratet war, erhält keine Witwenpension.
Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz im Fall einer Frau, die Anfang 2006 einen Polizeibeamten geheiratet hatte. Beide lebten bereits seit 1996 in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammen. 24 Tage nach der Hochzeit verstarb der Ehemann an einem Bronchialkarzinom. Den Antrag auf Gewährung von Hinterbliebenenversorgung lehnte die Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle des Landes ab. Das Verwaltungsgericht verpflichtete das Land, der Klägerin Witwenpension zu zahlen.
Dem ist das OVG nicht gefolgt und hat die Klage im Berufungsverfahren abgewiesen. Die Richter begründeten ihre Klageabweisung damit, dass der Gesetzgeber von der Vermutung ausgehe, eine Ehe, die nicht mindestens ein Jahr gedauert habe, sei als Versorgungsehe anzusehen. Allerdings könne der hinterbliebene Ehepartner diese gesetzliche Vermutung widerlegen. Dazu müsse er besondere, objektiv erkennbare Umstände vortragen, die einen anderen Zweck der Ehe mindestens wahrscheinlich machten. Dies sei der Ehefrau hier nicht gelungen. Ihr Ehemann sei nicht überraschend verstorben. Seine lebensbedrohliche Erkrankung sei den Eheleuten bei der Heirat bewusst gewesen. Die Auslandseinsätze des Ehemanns, die Absicht vor der Eheschließung gemeinsam ein Haus zu bauen sowie die starke berufliche Beanspruchung insbesondere der Ehefrau als Eigentümerin einer Tanzschule hätten einer Heirat in den Jahren vor der Erkrankung des Ehemanns objektiv nicht entgegengestanden (OVG Rheinland-Pfalz, 2 A 10800/07.OVG).
(Quelle: http://www.steuerratgeber-online.de/Blog/witwenpension-keine-pension-nach-24-tagen-ehe/ )
Thalassa
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Seid ihr verheiratet?
06.05.2012 um 14:51@Bernard
Ja, es ist manchmal sehr schwer nachzuvollziehen, was sich in diesem Staate abspielt !
Man denke bitte an die horrende Witwenrente einer gewissen Frau Freisler ;) !
Noch etwas Merkwürdiges: Als die BRD die Altersrente meiner Mutter damals neu berechnete, wurden ihr die Zeiten für meine drei als Babys verstorbenen Brüder aberkannt, weil sie sie ja "nicht großgezogen" hat, sondern alle mit knapp einem Jahr verstorben waren ...
Die 42 Jahre Ehe mit meinem Vater haben sie allerdings anerkannt, natürlich mit entsprechenden Abstrichen :( .
Ja, es ist manchmal sehr schwer nachzuvollziehen, was sich in diesem Staate abspielt !
Man denke bitte an die horrende Witwenrente einer gewissen Frau Freisler ;) !
Noch etwas Merkwürdiges: Als die BRD die Altersrente meiner Mutter damals neu berechnete, wurden ihr die Zeiten für meine drei als Babys verstorbenen Brüder aberkannt, weil sie sie ja "nicht großgezogen" hat, sondern alle mit knapp einem Jahr verstorben waren ...
Die 42 Jahre Ehe mit meinem Vater haben sie allerdings anerkannt, natürlich mit entsprechenden Abstrichen :( .
Seid ihr verheiratet?
06.05.2012 um 15:00@Thalassa
Ich erwähnte einen meiner Lieblingssätze bereits: "Diesen Schraubstockstaat besch... wo´s geht..."
Nichts anderes macht nämlich die "BRD" auch, mit ihren kleinen "Steuersklaven". Und insofern sollte jede/r versuchen hier in Eigeninitiative zumindest einen minimalen Gerechtigkeits-Ausgleich für sich zu erlangen. Allerdings - bisweilen "naschen auch da dann die falschen Bienen vom Nektar." Siehe die erwähnte Witwe Freisler... :(
Ich erwähnte einen meiner Lieblingssätze bereits: "Diesen Schraubstockstaat besch... wo´s geht..."
Nichts anderes macht nämlich die "BRD" auch, mit ihren kleinen "Steuersklaven". Und insofern sollte jede/r versuchen hier in Eigeninitiative zumindest einen minimalen Gerechtigkeits-Ausgleich für sich zu erlangen. Allerdings - bisweilen "naschen auch da dann die falschen Bienen vom Nektar." Siehe die erwähnte Witwe Freisler... :(
Thalassa
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Seid ihr verheiratet?
06.05.2012 um 15:07@Bernard
... und deswegen heiraten wir auch nicht - damit würden wir nämlich dem Staat auch seine "soziale Verantwortung" vollkommen abnehmen :D , denkste !
Wir leben auch so wunderbar seit knapp drei Jahren in "unserem kleinen Standesamt" zusammen :D .
Wenn Kinder da sind, sehe ich das mit dem Heiraten auch noch anders - aber, wir haben ja noch nichtmal einen neuen Hund :D .
Komischer Weise wird man aber als Lebensgemeinschaft was Pflichten betrifft, genauso behandelt, als wäre man verheiratet - was Sozialleistungen betrifft zumindest, Rechte hat man keine :D .
... und deswegen heiraten wir auch nicht - damit würden wir nämlich dem Staat auch seine "soziale Verantwortung" vollkommen abnehmen :D , denkste !
Wir leben auch so wunderbar seit knapp drei Jahren in "unserem kleinen Standesamt" zusammen :D .
Wenn Kinder da sind, sehe ich das mit dem Heiraten auch noch anders - aber, wir haben ja noch nichtmal einen neuen Hund :D .
Komischer Weise wird man aber als Lebensgemeinschaft was Pflichten betrifft, genauso behandelt, als wäre man verheiratet - was Sozialleistungen betrifft zumindest, Rechte hat man keine :D .
Seid ihr verheiratet?
06.05.2012 um 17:01Heiraten kam für mich nie in Frage. Ich lass mich doch nicht gerichtlich enteignen, damit mir der Partner bei einer Trennung alles nehmen kann. o0
Solange man sich liebt, bleibt man freiwillig zusammen. Das zu forcieren halte ich grundsätzlich für einen Fehler.
Solange man sich liebt, bleibt man freiwillig zusammen. Das zu forcieren halte ich grundsätzlich für einen Fehler.
Seid ihr verheiratet?
06.05.2012 um 18:30Also ich wollte auch noch nie heiraten, mein freund besipielsweise will unbedingt mal heiraten, könnte also irgendwann mal zur sprache stehen o O?
Seid ihr verheiratet?
07.05.2012 um 01:16@Tabea
Er muß ja nicht Dich heiraten... :D :D :D
Wie lehrt uns der Volksmund dazu so schön: "Drum prüfe wer sich ewig bindet, auf das er nicht ´ne Bessere findet...". ;)
Er muß ja nicht Dich heiraten... :D :D :D
Wie lehrt uns der Volksmund dazu so schön: "Drum prüfe wer sich ewig bindet, auf das er nicht ´ne Bessere findet...". ;)
Seid ihr verheiratet?
07.05.2012 um 11:12Bin verheiratet und das schon seit fast 8 Jahren, feiern aber bald unser 11 Jähriges :)
Seid ihr verheiratet?
07.05.2012 um 13:16@Sourillamas27
Warum so negativ?
@JiB
Ich bin seit 3 Jahren glücklich verheiratet.
Dieser Schritt wurde von uns sehr gut überlegt.
PS:
Wer dermaßen unsicher ist das er bzw sie schon an Trennung denkt bevor er/sie heiratet ...
kann zur Not noch immer einen wasserdichten Ehevertrag aufsetzen und diesen unterschreiben lassen.
PS:
Mein Mann und ich haben keinen Ehevertrag, wir glauben an unsere Liebe und Beziehung.
Warum so negativ?
@JiB
Ich bin seit 3 Jahren glücklich verheiratet.
Dieser Schritt wurde von uns sehr gut überlegt.
PS:
Wer dermaßen unsicher ist das er bzw sie schon an Trennung denkt bevor er/sie heiratet ...
kann zur Not noch immer einen wasserdichten Ehevertrag aufsetzen und diesen unterschreiben lassen.
PS:
Mein Mann und ich haben keinen Ehevertrag, wir glauben an unsere Liebe und Beziehung.
Seid ihr verheiratet?
07.05.2012 um 13:52@Sourillamas27
@JiB
@slobber
Gibt es überhaupt "wasserdichte" Eheverträge...? ;)
Vieles, was heute noch auf gemeinsam erarbeiteter Grundlage und in "Friedenszeiten" schriftlich beurkundet und notariell beglaubigt wird, kann doch morgen schon durch geänderte Moral- und (daraus folgend) Rechtsvorstellungen "sittenwidrig" null und nichtig sein. Und ist nicht einmal mehr das teure Papier, auf dem es nieder gelegt wurde, wert. Darauf würde ich mich also bei weitem nicht verlassen, zumal im "Fall des Falles" einer Trennung und Scheidung (es gibt übrigens auch noch andere Gründe entsprechende schriftliche Festlegungen zu treffen) ohnehin jede Partei -mehr oder minder galant- sich aus der Affäre zu ziehen und -Vertrag hin oder her- seine eigenen "Schäfchen" in´s Trockene zu bringen versucht. Willige "Winkeladvokaten" stehen in solchen Fällen hilfreich zur Seite und wir kennen doch alle die Beispiele von jahrzehntelangen "Rosenkriegen", die nicht selten erst mit dem (natürlichen ;)) Tode eines der Beteiligten enden. Am Ende gibt es dann oft nur "billige" Vergleiche und Absprachen. Keiner -außer Advokaten und Gerichten die an der Sache gut verdienen- der Vertragsunterzeichner ist mit der finalen Situation in solchem Falle doch richtig fein zufrieden. Den "Vertrag" hätte man sich sparen können - und die allerwenigsten Ehepaare schließen ja auch einen... ;)
Und einen solchen "Vertrag" dahingehend "wasserdicht" zu machen, dort nun alles bis in´s kleinste Detail aufzuführen was wie und wenn in welcher Situation zu geschehen hat, ist bei den ausufernden Rechtsvorschriften und Gesetzen (gerade auch durch eine mehr und mehr in die nationale Gesetzgebung hineingreifende, europäische "Gleichschaltung" der Gerichte) auch für einen versierten Anwalt oder Notar nur äußerst schwer möglich. Der "Eventualitäten" sind derer gar viele - und eine Reihe von Passagen in einem Ehevertrag darüber hinaus ohnehin nur schwerlich -ja in bestimmten Fällen auch überhaupt nicht- einklagbar. Also -in meinen Augen-doch vielfach nur eine "Gelddruckmaschine" für Advokaten und den Staat... ;)
@JiB
@slobber
Gibt es überhaupt "wasserdichte" Eheverträge...? ;)
Vieles, was heute noch auf gemeinsam erarbeiteter Grundlage und in "Friedenszeiten" schriftlich beurkundet und notariell beglaubigt wird, kann doch morgen schon durch geänderte Moral- und (daraus folgend) Rechtsvorstellungen "sittenwidrig" null und nichtig sein. Und ist nicht einmal mehr das teure Papier, auf dem es nieder gelegt wurde, wert. Darauf würde ich mich also bei weitem nicht verlassen, zumal im "Fall des Falles" einer Trennung und Scheidung (es gibt übrigens auch noch andere Gründe entsprechende schriftliche Festlegungen zu treffen) ohnehin jede Partei -mehr oder minder galant- sich aus der Affäre zu ziehen und -Vertrag hin oder her- seine eigenen "Schäfchen" in´s Trockene zu bringen versucht. Willige "Winkeladvokaten" stehen in solchen Fällen hilfreich zur Seite und wir kennen doch alle die Beispiele von jahrzehntelangen "Rosenkriegen", die nicht selten erst mit dem (natürlichen ;)) Tode eines der Beteiligten enden. Am Ende gibt es dann oft nur "billige" Vergleiche und Absprachen. Keiner -außer Advokaten und Gerichten die an der Sache gut verdienen- der Vertragsunterzeichner ist mit der finalen Situation in solchem Falle doch richtig fein zufrieden. Den "Vertrag" hätte man sich sparen können - und die allerwenigsten Ehepaare schließen ja auch einen... ;)
Und einen solchen "Vertrag" dahingehend "wasserdicht" zu machen, dort nun alles bis in´s kleinste Detail aufzuführen was wie und wenn in welcher Situation zu geschehen hat, ist bei den ausufernden Rechtsvorschriften und Gesetzen (gerade auch durch eine mehr und mehr in die nationale Gesetzgebung hineingreifende, europäische "Gleichschaltung" der Gerichte) auch für einen versierten Anwalt oder Notar nur äußerst schwer möglich. Der "Eventualitäten" sind derer gar viele - und eine Reihe von Passagen in einem Ehevertrag darüber hinaus ohnehin nur schwerlich -ja in bestimmten Fällen auch überhaupt nicht- einklagbar. Also -in meinen Augen-doch vielfach nur eine "Gelddruckmaschine" für Advokaten und den Staat... ;)