@univerzal Dann wird gegen den Radfahrer Anzeige wegen Unfallflucht erstattet, er wird strafrechtlich und dann in der Regel auch zivilrechtlich verfolgt. Randstein und Blechschaden bleiben sicher innerhalb eines Lebens in Raten zu zahlender Beträge.
Allerdings kollidiert dein Widerstand gegens Punktesystem mit der Forderung nach Versicherungspflicht fürs Fahrrad. Einerseits willst du, dass den Autofahrern ihre versehentlichen Verstöße nicht zu teuer kommen, andererseits willst du die letzte kostenlose Art, sich einigermaßen schnell fortzubewegen auch noch vernichten.
Würde es diese gravierenden Probleme geben, würde eine Vers.pflicht für Radfahrer bestehen. Allerdings würdest du dann wieder alle bestrafen, was du ja bei den Autofahrern auch nicht willst. Du willst nicht, dass alle nur noch 8 Punkte haben dürfen sondern nur die (Wiederholungs)täter härter sanktioniert werden, andererseits soll wegen Ausnahmefällen jeder Fahrradfahrer bestraft werden.
Aber ich denke mal, ein Blick auf die durchschnittlichen Kosten eines Autounfalls vs. Fahrradunfall lässt die Relationen erahnen, in denen diese Sachen stehen.
Kleines Direktbeispiel.
Ein Fahrradfahrer nimmt einem anderen Fahrradfahrer die Vorfahrt bei fahrzeugtypischer Geschwindigkeit, sagen wir 21km/h. Sie fallen beide hin, brechen sich vielleicht ein Bein, einer hat ne Gehirnerschütterung, die Fahrräder haben was abbekommen, können aber repariert werden (der Rahmen hält sowas aus). Schaden pro Fahrrad sagen wir 500 Euro. Plus die Kosten der Behandlung und Einsatz der Rettungskräfte.
Nehmen wir zwei Autofahrer, einer schneidet einen anderen bei fahrzeugtypischer Geschwindigkeit, 50km/h. Die Fahrzeuge kollidieren. Ein Fahrer wird eingeklemmt, ein anderer erleidet schwere Verletzungen, einer war nicht angeschnallt und wird aus dem Auto geschleudert oder kracht mit dem Kopf durch die Windschutzscheibe, stirbt bei dem Unfall (neulich so ähnlich bei nem Einsatz erlebt, Beifahrer starb, Geschwindigkeiten betrugen wahrscheinlich nicht weit über 50km/h). Schaden pro Auto, sagen wir Totalschäden, je 15 000 Euro. Dazu die Behandlungskosten und der Einsatz der Rettungskräfte, ein Auto ist durch die Wucht noch in ein Grundstück geschleudert worden, hat ein Tor einer Einfahrt aus der Verankerung gerissen, sagen wir nochmal 5000 Euro um das komplett zu sanieren (auch selber erlebt, der Fahrer war allerdings etwas schneller und hat 30m Zaun gleich mit abgerissen).
Wie du siehst, sprechen wir hier von ganz anderen Summen, alleine, was die verursachbaren Sachschäden angeht. Kein Radfahrer wird irgendwo eine massive Massenkarambolage mit 30 Toten auslösen. Demzufolge gibt es außer der IMMER existenten Gefahr, einen Unfall zu bauen, nichts, was eine extra Versicherungspflicht für Radfahrer rechtfertigen könnte. Auch ein Fußgänger kann bedachtlos über die Straße gehen und einen Unfall verursachen, deswegen wollen wir doch aber keine Versicherungspflicht für Schuhe einführen, eine private Haftpflichtversicherung sollte jedoch jeder Bürger haben und damit ist er im Straßenverkehr als Radfahrer auch versichert. Ich zum Beispiel bins über den ADFC.